Sitzung: 09.11.2021 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich gewählt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5
Vorlage: 1/0456/2021
Sachverhalt:
Gemäß § 81 Abs. 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner
ersten Sitzung aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der
Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder
Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die sie / ihn bei der
repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses
einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des
Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der
Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.
Vorschlagsberechtigt
ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.
Aus der
Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung
mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später
gewählt werden.
Soll es unter den
Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine
Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.
Die Vertretung
findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin /
des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim
Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die
Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung
notwendig).
Sofern der Rat auf
die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die
Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105
Abs. 4 NKomVG).
In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) 3 gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt.
Rf Laudel-Voigt beantragt seitens der Gruppe Hitzacker, wie auch in der vergangenen Wahlperiode, drei gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister/innen zu wählen.
Seitens der SPD-Fraktion unterbreitet Rh Jatzkowski den Vorschlag, lediglich zwei Stellvertreter zu wählen.
Rf Laudel-Voigt fügt ergänzend zu ihrer Empfehlung hinzu, dass gegenüber dem Vorschlag von Rh Jatzkowski keine zusätzlichen Kosten entstehen, da die Aufwandsentschädigungen von zwei Stellvertretern auf drei aufgeteilt werden und sich die Anzahl von drei stellvertretenden Bürgermeistern/innen in der Vergangenheit bewährt hat.
Bgm Mertins lässt zunächst über den Vorschlag von Rh Jatzkowski für die Wahl von zwei Stellvertretern abstimmen.
Mit 2 Ja Stimmen und 13 Nein Stimmen wird dieser Vorschlag abgelehnt.
Anschließend lässt Bgm Mertins über den Vorschlag von Rf Laudel-Voigt für die Wahl von drei Stellvertretern sowie über deren Gleichberechtigung abstimmen.
Dies wird mit 15 Ja Stimmen einstimmig beschlossen.
Seitens der Gruppe Hitzacker werden die Rf Wiehler und Laudel-Voigt sowie Rh Guido Walter als stellvertretende Bürgermeister/innen vorgeschlagen.
Die CDU-Fraktion schlägt Rh Schneeberg als stellvertretenden Bürgermeister vor.
Bgm Mertins stellt fest, dass vier Kandidaten für drei Stellvertreterposten zur Wahl stehen und bittet Fachbereichsleiter Rhode die nun durchzuführende Verfahrensweise zu erläutern.
Fachbereichsleiter Rhode erklärt, alle Wahlvorschläge auf einem Stimmzettel zu notieren. Jedes Ratsmitglied hat drei Stimmen.
Sofern keine geheime Wahl beantragt wird, kann offen am Platz gewählt werden.
Da keine geheime Wahl beantragt wird, wird von dem offenen Verfahren Gebrauch gemacht.
Bgm Mertins bestimmt Rf Zühlke und Rh Schulz zu Stimmenauszählern.
Nach Auszählung der gültigen Stimmen ist folgendes Ergebnis festzuhalten:
Wahlvorschlag 1 Ulrike-Sabine Laudel-Voigt 10 Stimmen
Wahlvorschlag 2 Peter Schneeberg 5 Stimmen
Wahlvorschlag 3 Guido Walter 10 Stimmen
Wahlvorschlag 4 Julie Wiehler 10 Stimmen
Zusammenfassend fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden
Beschluss:
a)
Es
werden 3 stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt
b)
Die
stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind gleichberechtigt.
Einstimmig beschlossen
Ja 15
c)
Rf
Laudel-Voigt, Rf Wiehler und Rh Walter werden zu stellvertretenden
Bürgermeisterinnen und zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
Mehrheitlich gewählt
Ja 10 Nein 5
Bgm Mertins gratuliert seinen drei
Stellvertreter/innen.
Stellv. Bgm’in Laudel-Voigt, stellv. Bgm’in
Wiehler und stellv. Bgm Walter nehmen die Wahl an.