Beschluss: Mehrheitlich gewählt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5

Sachverhalt:

Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.

 

Aus der Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später gewählt werden.

 

Soll es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.

 

Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung notwendig).

 

Sofern der Rat auf die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs. 4 NKomVG).

 

In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) 3 gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt.

 

Rf Laudel-Voigt beantragt seitens der Gruppe Hitzacker, wie auch in der vergangenen Wahlperiode, drei gleichberechtigte stellvertretende Bürgermeister/innen zu wählen.

 

Seitens der SPD-Fraktion unterbreitet Rh Jatzkowski den Vorschlag, lediglich zwei Stellvertreter zu wählen.

 

Rf Laudel-Voigt fügt ergänzend zu ihrer Empfehlung hinzu, dass gegenüber dem Vorschlag von Rh Jatzkowski keine zusätzlichen Kosten entstehen, da die Aufwandsentschädigungen von zwei Stellvertretern auf drei aufgeteilt werden und sich die Anzahl von drei stellvertretenden Bürgermeistern/innen in der Vergangenheit bewährt hat.

 

Bgm Mertins lässt zunächst über den Vorschlag von Rh Jatzkowski für die Wahl von zwei Stellvertretern abstimmen.

Mit 2 Ja Stimmen und 13 Nein Stimmen wird dieser Vorschlag abgelehnt.

 

Anschließend lässt Bgm Mertins über den Vorschlag von Rf Laudel-Voigt für die Wahl von drei Stellvertretern sowie über deren Gleichberechtigung abstimmen.

Dies wird mit 15 Ja Stimmen einstimmig beschlossen.

 

Seitens der Gruppe Hitzacker werden die Rf Wiehler und Laudel-Voigt sowie Rh Guido Walter als stellvertretende Bürgermeister/innen vorgeschlagen.

Die CDU-Fraktion schlägt Rh Schneeberg als stellvertretenden Bürgermeister vor.

 

Bgm Mertins stellt fest, dass vier Kandidaten für drei Stellvertreterposten zur Wahl stehen und bittet Fachbereichsleiter Rhode die nun durchzuführende Verfahrensweise zu erläutern.

 

Fachbereichsleiter Rhode erklärt, alle Wahlvorschläge auf einem Stimmzettel zu notieren. Jedes Ratsmitglied hat drei Stimmen.

Sofern keine geheime Wahl beantragt wird, kann offen am Platz gewählt werden.

 

Da keine geheime Wahl beantragt wird, wird von dem offenen Verfahren Gebrauch gemacht.

Bgm Mertins bestimmt Rf Zühlke und Rh Schulz zu Stimmenauszählern.

 

Nach Auszählung der gültigen Stimmen ist folgendes Ergebnis festzuhalten:

 

Wahlvorschlag 1                              Ulrike-Sabine Laudel-Voigt                         10 Stimmen

Wahlvorschlag 2                              Peter Schneeberg                                            5 Stimmen

Wahlvorschlag 3                              Guido Walter                                                    10 Stimmen

Wahlvorschlag 4                              Julie Wiehler                                                     10 Stimmen

 

 

Zusammenfassend fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden

 

 

 


Beschluss:

a)    Es werden 3 stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt

b)    Die stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind gleichberechtigt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja        15

 

c)     Rf Laudel-Voigt, Rf Wiehler und Rh Walter werden zu stellvertretenden Bürgermeisterinnen und zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

Mehrheitlich gewählt

Ja        10                    Nein     5

 

 

Bgm Mertins gratuliert seinen drei Stellvertreter/innen.

Stellv. Bgm’in Laudel-Voigt, stellv. Bgm’in Wiehler und stellv. Bgm Walter nehmen die Wahl an.