Sitzung: 09.11.2021 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 1/0454/2021
Sachverhalt:
Kommunen haben sich
nach § 69 Satz 1 NKomVG eine Geschäftsordnung zu geben. Sie stellt eine
Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar
und gilt jeweils für die Wahlperiode. Somit hat die „alte“ Geschäftsordnung vom
23.11.2017 am 31.10.2021 ihre Gültigkeit verloren. Da der Erlass einer
Geschäftsordnung mithin Rechtspflicht ist, muss im Rahmen der konstituierenden
Sitzung so früh wie möglich in der Tagesordnung eine neue Geschäftsordnung
beschlossen werden.
Um die ohnehin
schon stark durch Regularien geprägte konstituierende Sitzung nicht zu
überlasten, hat es sich in der Vergangenheit bewährt, die Anwendung der
Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen. Die Änderung der
Geschäftsordnung ist jederzeit in der Wahlperiode möglich, so dass Regelungen
später noch angepasst und dann auch ausreichend diskutiert werden können.
Es wird
vorgeschlagen, wie in der Vergangenheit zu Verfahren.
Fachbereichsleiter
Rhode gibt kurz den Sachverhalt wieder.
Bgm Mertins bittet
die Fraktionen an dieser Stelle darum, sich nochmal gedanklich mit der
bestehenden Geschäftsordnung zu befassen, um sich gegebenenfalls zunächst
interfraktionell wegen möglicher Ergänzungen bzw. Änderungen zu beraten.
Rh Weiss merkt zu
diesem Aufruf an, dass er die Aufnahme des Tagesordnungspunktes
Einwohnerfragestunde auch in den Fachausschüssen bezüglich der dort geführten
tiefgründigeren Diskussionen für sinnvoll hält, um so Einwände und Hinweise von
außen zu erhalten.
Dieser Vorschlag
wird in die anstehenden Beratungen eingebracht.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und
die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt
Hitzacker (Elbe) vom 23.11.2017 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.