Sitzung: 09.11.2021 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig gewählt
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 2
Vorlage: 1/0453/2021
Sachverhalt:
Der Rat wählt in
seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den
Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Das älteste anwesende und dazu bereite Ratsmitglied
leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).
Sie oder er führt
den Vorsitz im Rat. Ferner führt sie oder er nach dem Ende der Wahlperiode die
Tätigkeit bis zur Neuwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters fort.
Vorschlagsberechtigt
für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens
einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.
Fraktionen und
Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im
Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum
Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu
bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.
Wurde auf die
Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied
vorschlagsberechtigt.
Die Wahl wird gemäß
den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt.
Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn
dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu
wählen.
Gewählt ist die
Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (8 Stimmen) erhalten hat.
Wird dieses
Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist
die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.
Die gewählte
Bürgermeisterin / der gewählte Bürgermeister ist mit der Annahme der Wahl kraft
Gesetzes (§ 105 Abs. 2 NKomVG) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Seiner
Ernennung durch Aushändigung einer Urkunde bedarf es nicht.
Auf den Eid kann
auch verzichtet werden, wenn noch in der gleichen Sitzung eine Stadtdirektorin
/ ein Stadtdirektor vereidigt wird.
Der Diensteid
lautet:
Ich schwöre, das Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine
Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne
die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Die Ratsmitglieder
können jetzt Vorschläge unterbreiten:
Bei schriftlicher
bzw. geheimer Wahl wird empfohlen, Stimmzähler zu benennen.
Die / gewählte
Bürgermeisterin / der Bürgermeister muss die Wahl durch Erklärung annehmen
(siehe oben). Bei Verzicht hat ein neues Wahlverfahren zu beginnen.
Fachbereichsleiter
Rhode erörtert den Sachverhalt laut Vorlage.
Sachbearbeiter
Schwarzer gibt bekannt, dass laut Berechnungsverfahren nach d.Hondt die Gruppe
Hitzacker sowie die CDU-Fraktion berechtigt sind, Beigeordnete in den
Verwaltungsausschuss zu entsenden.
Somit sind auch die
Gruppe Hitzacker und die CDU-Fraktion vorschlagsberechtigt, einen Kandidaten
für das Bürgermeisteramt zu benennen.
Auf die
SPD-Fraktion entfällt lediglich ein Grundmandat im Verwaltungsausschuss und ist
somit nicht vorschlagsberechtigt, einen Kandidaten für das Bürgermeisteramt zu
benennen.
Rf Laudel-Voigt
schlägt seitens der Gruppe Hitzacker Rh Mertins als Bürgermeister der Stadt
Hitzacker (Elbe) vor.
Es wird kein
weiterer Vorschlag abgegeben.
Es wird keine
geheime Wahl beantragt, daher wird öffentlich durch Handzeichen abgestimmt.
Mit 13 Ja Stimmen und 2 Enthaltungen wird Rh
Holger Mertins zum Bürgermeister
der Stadt Hitzacker (Elbe) gewählt.
Auf eine erneute
Vereidigung wird verzichtet, da Bgm Mertins dieses Amt auch bisher innehatte.
Bgm Mertins nimmt
die Wahl an und bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.
Er erklärt, den
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Hitzacker (Elbe) weiterhin zu dienen sowie
sachgerecht und überparteilich zu agieren.
Als erste
Amtshandlung überreicht er dem wiedergewählten Samtgemeindebürgermeister Jürgen
Meyer einen Tonkrug.