Sitzung: 08.11.2021 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23
Vorlage: 1/0445/2021
Sachverhalt:
Der Rat beschließt
gemäß § 106 Abs. 1 Satz 7 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) über die
Vertretung der Stadtdirektorin / des Stadtdirektors. Die Bestimmung kann durch
Abstimmung gem. § 66 NKomVG oder durch Wahl gem. § 67 NKomVG erfolgen.
Zur
Stellvertreterin oder zum Stellvertreter kann
ü
eine /
ein – auch ehrenamtlich tätige / tätiger - Angehörige / Angehöriger der
Mitgliedsgemeinde oder der Samtgemeinde,
ü
ein
Ratsmitglied oder
ü
die
Bürgermeisterin oder der Bürgermeister selbst
bestellt werden.
Der Rat bestimmt
auch, ob die Vertretung als allgemeine Vertretung oder nur als
Verhinderungsvertretung tätig wird und ob die Funktion ehrenamtlich oder als
Ehrenbeamtin / Ehrenbeamter wahrgenommen wird. Im Hinblick auf Art. 33 Abs. 4
GG („die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe
in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem
öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen“) sollte die Wahrnehmung im
Ehrenbeamtenverhältnis die Regel sein.
In diesem Fall
sollte die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer der Wahlperiode
durch Aushändigung der Ernennungsurkunde, die von der Bürgermeisterin / dem
Bürgermeister und der Stadtdirektorin / dem Stadtdirektor zu unterzeichnen ist,
erfolgen.
In der vergangenen Wahlperiode ist Herr 1. SgRat Bernhard Beitz mit der allgemeinen Stellvertretung per Beschluss beauftragt worden. Es wird vorgeschlagen, erneut so zu verfahren.
Fachbereichsleiter Rhode erläutert den o.g. Sachverhalt.
Ohne weitere Aussprache fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden
Beschluss:
a)
Die
Vertretung wird als allgemeine Vertretung wahrgenommen.
b)
Die
Funktion wird im Ehrenbeamtenverhältnis wahrgenommen.
c)
Die
Bestimmung der Stellvertretung soll durch Beschluss erfolgen.
d)
Herr 1. SgRat Bernhard Beitz wird zum
stellvertretenen Stadtdirektor der
Stadt Dannenberg (Elbe) ernannt.
Bgm Behning
überreicht Herrn Beitz die von ihm und vom Stadtdirektor Meyer unterzeichnete
Ernennungsurkunde.