Beschluss: Einstimmig gewählt

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Gemäß § 81 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die sie / ihn bei der repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.

 

Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.

 

Aus der Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später gewählt werden.

 

Soll es unter den Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.

 

Die Vertretung findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung notwendig).

 

Sofern der Rat auf die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105 Abs. 4 NKomVG).

 

 

Fachbereichsleiter Rhode erläutert den Sachverhalt.

 

Zunächst beantragt die SOLi-Fraktion, dass lediglich 2 stellv. Bgm gewählt werden sollten. Die Kosten, die hierbei im Vergleich zur letzten Legislaturperiode gespart werden können, sollten den Fraktionen für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt werden. Zudem sollte eine Gleichberechtigung angestrebt werden.

Dem Antrag auf nur 2 Stellvertreter kann sich auch die Gruppe „Zukunft Dannenberg“ anschließen. Die Stellvertreter sollten, wie in der Vergangenheit bereits praktiziert, gleichberechtigt agieren.

 

Bgm Behning lässt zunächst über diese beiden Punkte abstimmen. Mit 23 Ja-Stimmen beschließt der Rat, dass 2 Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt werden sollen und diese zudem gleichberechtigt sind.

 

Seitens der Gruppe „Zukunft Dannenberg“ werden Rf Katharina Rohwedder und Rh Herbert Hanke als stellv. Bgm vorgeschlagen.

Weitere Vorschläge gibt es nicht.

 

Bgm Behning lässt auch hierüber abstimmen.

Ja            20           Enthaltungen    3

 

 

Zusammenfassend fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)    Es werden 2 stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt

b)    Die stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind gleichberechtigt tätig.

 

Einstimmig beschlossen

Ja        23

 

 

c)     Rf Katharina Rohwedder und Rh Herbert Hanke werden zur stellvertretenen Bürgermeisterin und zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja        23                    Enthaltungen    3

 

 

Stellv. Bgm‘in Rohwedder und stellv. Bgm Hanke bedanken sich für das Vertrauen und nehmen die Wahl an.