Sitzung: 08.11.2021 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig gewählt
Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 3
Vorlage: 1/0442/2021
Sachverhalt:
Gemäß § 81 Abs. 2
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Rat in seiner
ersten Sitzung aus den Beigeordneten (nicht aus den Vertretungen der
Beigeordneten) des Verwaltungsausschusses bis zu drei Vertreterinnen oder
Vertreter der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters, die sie / ihn bei der
repräsentativen Vertretung der Gemeinde, bei der Einberufung des Verwaltungsausschusses
einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des
Verwaltungsausschusses, der Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der
Ratsmitglieder vertreten. Diese Aufzählung ist abschließend.
Vorschlagsberechtigt
ist jedes Mitglied der Vertretung. Ein Mitwirkungsverbot besteht nicht.
Aus der
Formulierung (bis zu drei) folgt, dass in der konstituierenden Sitzung
mindesten eine Stellvertretung zu wählen ist. Weitere können auch noch später
gewählt werden.
Soll es unter den
Stellvertreterinnen und Stellvertretern (wenn es mehrere geben soll) eine
Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt.
Die Vertretung
findet gemäß § 105 Abs. 4 NKomVG bei Verhinderung der Bürgermeisterin /
des Bürgermeisters zusätzlich zu den oben genannten Aufgaben auch beim
Ratsvorsitz statt. Hierzu gehört auch die Einberufung des Rates sowie die
Aufstellung der Tagesordnung (Benehmensherstellung mit allgemeiner Vertretung
notwendig).
Sofern der Rat auf
die Bildung einer Verwaltungsausschusses verzichtet hat, werden die
Stellvertreterinnen / Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt (§ 105
Abs. 4 NKomVG).
Fachbereichsleiter
Rhode erläutert den Sachverhalt.
Zunächst beantragt
die SOLi-Fraktion, dass lediglich 2 stellv. Bgm gewählt werden sollten. Die
Kosten, die hierbei im Vergleich zur letzten Legislaturperiode gespart werden
können, sollten den Fraktionen für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt werden.
Zudem sollte eine Gleichberechtigung angestrebt werden.
Dem Antrag auf nur
2 Stellvertreter kann sich auch die Gruppe „Zukunft Dannenberg“ anschließen.
Die Stellvertreter sollten, wie in der Vergangenheit bereits praktiziert,
gleichberechtigt agieren.
Bgm Behning lässt
zunächst über diese beiden Punkte abstimmen. Mit 23 Ja-Stimmen beschließt der
Rat, dass 2 Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt werden sollen und diese
zudem gleichberechtigt sind.
Seitens der Gruppe
„Zukunft Dannenberg“ werden Rf Katharina Rohwedder und Rh Herbert Hanke als
stellv. Bgm vorgeschlagen.
Weitere Vorschläge
gibt es nicht.
Bgm Behning lässt
auch hierüber abstimmen.
Ja 20 Enthaltungen 3
Zusammenfassend
fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden
Beschluss:
a)
Es
werden 2 stellvertretende Bürgermeisterinnen und Bürgermeister gewählt
b)
Die
stellvertretenden Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind gleichberechtigt
tätig.
Einstimmig beschlossen
Ja 23
c)
Rf
Katharina Rohwedder und Rh Herbert Hanke werden zur stellvertretenen
Bürgermeisterin und zum stellvertretenden Bürgermeister gewählt.
Einstimmig beschlossen
Ja 23 Enthaltungen 3
Stellv. Bgm‘in
Rohwedder und stellv. Bgm Hanke bedanken sich für das Vertrauen und nehmen die
Wahl an.