Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss besteht gemäß § 74 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister, den Beigeordneten mit Stimmrecht und den Abgeordneten mit beratender Stimme (§ 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG).

 

In der Stadt Dannenberg (Elbe) beträgt die Zahl der Beigeordneten 4 (bei Erhöhungsbeschluss 6). Die Beigeordneten und die Abgeordneten mit beratender Stimme werden gemäß § 75 Abs. 1 NKomVG in der ersten Sitzung bestimmt.

 

Die Verteilung der Sitze der Beigeordneten auf die dem Rat gehörenden Fraktionen und Gruppen erfolgt gem. der aktuellen Rechtslage nach dem Proportionalverfahren von Hare-Niemeyer. Die Landesregierung plant jedoch noch vor Beginn der neuen Wahlperiode eine Novellierung des NKomVG. Danach soll die Verteilung der Sitze der Beigeordneten nach dem Höchstzahlenverfahren von d´Hondt erfolgen. Es ist zu erwarten, dass die Gesetzesänderung wie geplant umgesetzt wird.

 

Der Fraktion oder Gruppe, die die Bürgermeisterin / den Bürgermeister vorgeschlagen hat, wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister auf ihren Sitz angerechnet. Die weiteren Sitze werden nach den allgemeinen Grundsätzen weiter verteilt.

 

Für jede Beigeordnete / jeden Beigeordneten, die oder der dem Verwaltungsausschuss angehört, ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Die Bestimmung der Stellvertreterinnen und Stellvertreter erfolgen durch die Fraktionen und Gruppen, nicht durch Beschluss der Vertretung. Vertreterinnen und Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Vertreterin / ein zweiter Vertreter bestimmt werden.

 

Für die Nominierung als Mitglied im Verwaltungsausschuss ist die Anwesenheit in der Sitzung nicht erforderlich.

 

Die Sitzverteilung und die namentliche Besetzung des Verwaltungsausschusses werden durch den Rat per Beschluss festgestellt. Ohne den feststellenden Beschluss kommt die Bildung nicht zustande.

 

 

Fachbereichsleiter Rhode und Sachbearbeiter Schwarzer erläutern den Sachverhalt. Die Gruppe „Zukunft Dannenberg“ hat neben dem Bürgermeister noch drei weitere Sitze. Die Gruppe SPD/B90/Die Grünen können ebenfalls 3 Beigeordnete benennen. Die Fraktion SOLi erhält ein Grundmandat (beratenes Mitglied).

 

Folgende Beigeordnete und Vertreter werden benannt:

 

Beigeordnete:                                                                                 Vertreter:

 

Gruppe Zukunft Dbg.

Bgm Kurt Behning                                                                         Rh Jörg-Heinrich Siemke

stellv. Bgm Katharina Rohwedder                                          Rh Reinhold Lefler

stellv. SgBgm Herbert Hanke                                                    Rh Andreas Heins

Rh Bernard Fathmann                                                                 Rh Mario Dabrowski

Gruppe SPD/B90/Grüne

Rh Norbert Schwidder                                                                 Rf Britta Fink

Rh Gregor Szorec                                                                           Rh Oliver Krull

Rh Andreas Kelm                                                                           Rf Renate Ortmanns-Möller

Grundmandat: SOLi

Rh Kurt Herzog                                                               Rh Dirk Brüggemann

 

 

 

 


Beschluss:

Die Sitzverteilung und namentliche Besetzung werden festgestellt.