Sitzung: 08.11.2021 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23
Vorlage: 1/0441/2021
Sachverhalt:
Der
Verwaltungsausschuss besteht gemäß § 74 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister,
den Beigeordneten mit Stimmrecht und den Abgeordneten mit beratender Stimme (§
71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG).
In der Stadt
Dannenberg (Elbe) beträgt die Zahl der Beigeordneten 4 (bei Erhöhungsbeschluss
6). Die Beigeordneten und die Abgeordneten mit beratender Stimme werden gemäß §
75 Abs. 1 NKomVG in der ersten Sitzung bestimmt.
Die Verteilung der
Sitze der Beigeordneten auf die dem Rat gehörenden Fraktionen und Gruppen
erfolgt gem. der aktuellen Rechtslage nach dem Proportionalverfahren von
Hare-Niemeyer. Die Landesregierung plant jedoch noch vor Beginn der neuen
Wahlperiode eine Novellierung des NKomVG. Danach soll die Verteilung der Sitze
der Beigeordneten nach dem Höchstzahlenverfahren von d´Hondt erfolgen. Es ist
zu erwarten, dass die Gesetzesänderung wie geplant umgesetzt wird.
Der Fraktion oder
Gruppe, die die Bürgermeisterin / den Bürgermeister vorgeschlagen hat, wird die
Bürgermeisterin / der Bürgermeister auf ihren Sitz angerechnet. Die weiteren
Sitze werden nach den allgemeinen Grundsätzen weiter verteilt.
Für jede
Beigeordnete / jeden Beigeordneten, die oder der dem Verwaltungsausschuss angehört,
ist eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Die Bestimmung der
Stellvertreterinnen und Stellvertreter erfolgen durch die Fraktionen und
Gruppen, nicht durch Beschluss der Vertretung. Vertreterinnen und Vertreter,
die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich
untereinander. Ist eine Fraktion oder Gruppe nur durch ein Mitglied im
Verwaltungsausschuss vertreten, so kann von ihr eine zweite Vertreterin / ein
zweiter Vertreter bestimmt werden.
Für die Nominierung
als Mitglied im Verwaltungsausschuss ist die Anwesenheit in der Sitzung nicht
erforderlich.
Die Sitzverteilung
und die namentliche Besetzung des Verwaltungsausschusses werden durch den Rat
per Beschluss festgestellt. Ohne den feststellenden Beschluss kommt die Bildung
nicht zustande.
Fachbereichsleiter
Rhode und Sachbearbeiter Schwarzer erläutern den Sachverhalt. Die Gruppe
„Zukunft Dannenberg“ hat neben dem Bürgermeister noch drei weitere Sitze. Die
Gruppe SPD/B90/Die Grünen können ebenfalls 3 Beigeordnete benennen. Die
Fraktion SOLi erhält ein Grundmandat (beratenes Mitglied).
Folgende
Beigeordnete und Vertreter werden benannt:
Beigeordnete: Vertreter:
Gruppe Zukunft
Dbg.
Bgm Kurt Behning Rh
Jörg-Heinrich Siemke
stellv. Bgm Katharina Rohwedder Rh
Reinhold Lefler
stellv. SgBgm Herbert Hanke Rh
Andreas Heins
Rh Bernard Fathmann Rh
Mario Dabrowski
Gruppe
SPD/B90/Grüne
Rh Norbert Schwidder Rf
Britta Fink
Rh Gregor Szorec Rh
Oliver Krull
Rh Andreas Kelm Rf
Renate Ortmanns-Möller
Grundmandat: SOLi
Rh Kurt Herzog Rh
Dirk Brüggemann
Beschluss:
Die Sitzverteilung
und namentliche Besetzung werden festgestellt.