Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 3

Sachverhalt:

Kommunen haben sich nach § 69 Satz 1 NKomVG eine Geschäftsordnung zu geben. Sie stellt eine Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar und gilt jeweils für die Wahlperiode. Somit hat die „alte“ Geschäftsordnung vom 11.05.2017 am 31.10.2021 ihre Gültigkeit verloren. Da der Erlass einer Geschäftsordnung mithin Rechtspflicht ist, muss im Rahmen der konstituierenden Sitzung so früh wie möglich in der Tagesordnung eine neue Geschäftsordnung beschlossen werden.

 

Um die ohnehin schon stark durch Regularien geprägte konstituierende Sitzung nicht zu überlasten, hat es sich in der Vergangenheit bewährt, die Anwendung der Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen. Die Änderung der Geschäftsordnung ist jederzeit in der Wahlperiode möglich, so dass Regelungen später noch angepasst und dann auch ausreichend diskutiert werden können.

 

Es wird vorgeschlagen, wie in der Vergangenheit zu verfahren.

 

 

Fachbereichsleiter Rhode erläutert den Sachverhalt.

 

Rf Ortmanns-Möller merkt an, sie hätte erwartet, dass die neuen Ratsmitglieder die noch gültige Geschäftsordnung mit den Sitzungsunterlagen zugesandt bekommen hätten. Dies sei nicht der Fall gewesen, so dass eine Abstimmung hierüber ihrerseits nicht erfolgen könne.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt Dannenberg (Elbe) vom 11.05.2017 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

Eine Ausfertigung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) vom 11.05.2017 ist der Niederschrift in der Anlage beigefügt.

Sie ist zudem auch auf der Internetseite der Samtgemeinde Elbtalaue unter folgendem Link zu finden: https://www.elbtalaue.de/home/buergerservice/ortsrecht/kommunalverfassung-und-gremien-sg-elbtalaue.aspx