Sitzung: 08.11.2021 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 3
Vorlage: 1/0440/2021
Sachverhalt:
Kommunen haben sich
nach § 69 Satz 1 NKomVG eine Geschäftsordnung zu geben. Sie stellt eine
Ergänzung und Ausfüllung der gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvorschriften dar
und gilt jeweils für die Wahlperiode. Somit hat die „alte“ Geschäftsordnung vom
11.05.2017 am 31.10.2021 ihre Gültigkeit verloren. Da der Erlass einer
Geschäftsordnung mithin Rechtspflicht ist, muss im Rahmen der konstituierenden
Sitzung so früh wie möglich in der Tagesordnung eine neue Geschäftsordnung
beschlossen werden.
Um die ohnehin
schon stark durch Regularien geprägte konstituierende Sitzung nicht zu
überlasten, hat es sich in der Vergangenheit bewährt, die Anwendung der
Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung zu beschließen. Die Änderung der
Geschäftsordnung ist jederzeit in der Wahlperiode möglich, so dass Regelungen
später noch angepasst und dann auch ausreichend diskutiert werden können.
Es wird
vorgeschlagen, wie in der Vergangenheit zu verfahren.
Fachbereichsleiter
Rhode erläutert den Sachverhalt.
Rf Ortmanns-Möller
merkt an, sie hätte erwartet, dass die neuen Ratsmitglieder die noch gültige
Geschäftsordnung mit den Sitzungsunterlagen zugesandt bekommen hätten. Dies sei
nicht der Fall gewesen, so dass eine Abstimmung hierüber ihrerseits nicht erfolgen
könne.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
Die
Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und
die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse der Stadt
Dannenberg (Elbe) vom 11.05.2017 behält Gültigkeit bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung.
Anmerkung der Verwaltung:
Eine Ausfertigung
der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) vom 11.05.2017 ist
der Niederschrift in der Anlage beigefügt.
Sie ist zudem auch
auf der Internetseite der Samtgemeinde Elbtalaue unter folgendem Link zu
finden: https://www.elbtalaue.de/home/buergerservice/ortsrecht/kommunalverfassung-und-gremien-sg-elbtalaue.aspx