Beschluss: Mehrheitlich gewählt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 10

Sachverhalt:

Der Rat wählt in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Das älteste anwesende und dazu bereite Ratsmitglied leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).

 

Sie oder er führt den Vorsitz im Rat. Ferner führt sie oder er nach dem Ende der Wahlperiode die Tätigkeit bis zur Neuwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters fort.

 

Vorschlagsberechtigt für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.

 

Fraktionen und Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.

 

Wurde auf die Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied vorschlagsberechtigt.

 

Die Wahl wird gemäß den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt. Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (12 Stimmen) erhalten hat.

 

Wird dieses Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.

 

Die gewählte Bürgermeisterin / der gewählte Bürgermeister ist mit der Annahme der Wahl kraft Gesetzes (§ 105 Abs. 2 NKomVG) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Einer Ernennung durch Aushändigung einer Urkunde bedarf es nicht.

 

Die gewählte Bürgermeisterin / der gewählte Bürgermeister ist zu vereidigen. Bei Wiederwahl der bisherigen Bürgermeisterin / des bisherigen Bürgermeisters ist auf eine erneute Vereidigung zu verzichten. In diesem Fall weist der „Altersvorsitzende“ die im Amt bestätigte Bürgermeisterin / den im Amt bestätigten Bürgermeister darauf hin, dass der früher geleistete Amtseid sie / ihn auch im neuen Beamtenverhältnis bindet. Der Hinweis ist zu dokumentieren.

 

Auf den Eid kann auch verzichtet werden, wenn noch in der gleichen Sitzung eine Stadtdirektorin / ein Stadtdirektor vereidigt wird.

 

Der Diensteid lautet:

 

Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

 

 

Die Fraktionen / Gruppen mit Sitz im Verwaltungsausschuss (bei Verzicht auf VA alle Ratsmitglieder) können jetzt Vorschläge unterbreiten:

 

Bei schriftlicher bzw. geheimer Wahl wird empfohlen, Stimmzähler zu benennen.

 

Die / gewählte Bürgermeisterin / der Bürgermeister muss die Wahl durch Erklärung annehmen (siehe oben). Bei Verzicht hat ein neues Wahlverfahren zu beginnen.

 

 

Fachbereichsleiter Rhode erläutert den o.g. Sachverhalt.

Sachbearbeiter Schwarzer teilt mit, welche Fraktion/Gruppe wie viele Sitze im Verwaltungsausschuss hat. So hat die Gruppe „Zukunft Dannenberg“ 4 Sitze und die Gruppe SPD/B90/Grüne hat 3 Sitze. Daher sind diese beiden Gruppen vorschlagsberechtigt für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister.

Da die Fraktion SOLi lediglich ein Grundmandat im Verwaltungsausschuss hat, ist sie nicht vorschlagsberechtigt.

 

Rh Lefler schlägt seitens der Gruppe „Zukunft Dannenberg“ Rh Kurt Behning für die Wahl zum Bürgermeister vor.

 

Rh Kelm schlägt seitens der Gruppe SPD/B90/Die Grünen Rh Norbert Schwidder für die Wahl des Bürgermeisters vor.

 

Rh Herzog beantragt „geheime Wahl“.

 

Die Wahlvorschläge werden notiert und in den Wahlkabinen ausgehängt. Nach Aufruf geht jedes einzelne Ratsmitglied in die Wahlkabine und gibt eine Stimme ab.

 

Rh Gregor Szorec und Rh Mario Dabrowski werden zu Stimmenauszählern bestimmt.

 

Nach Auszählung der Stimmen bleibt folgendes Ergebnis festzuhalten:

 

Wahlvorschlag 1               Rh K. Behning                   13 Stimmen

Wahlvorschlag 2               Rh N. Schwidder              10 Stimmen

 

Somit ist Rh Kurt Behning neuer Bürgermeister der Stadt Danneberg (Elbe).

Bgm Behning teilt mit, dass er die Wahl sehr gerne annimmt und verspricht, sich zum Wohler der Bürgerinnen und Bürger und der Stadt einzusetzen. Er dankt den Wählerinnen und Wählern und wünscht sich eine konstruktive und harmonische Zusammenarbeit innerhalb des Rates. Er skizziert kurz die Aufgaben, die er in den kommenden 5 Jahren als Herausforderung sieht. Diese möchte er im Einklang mit der Verwaltung angehen und umsetzen.

Die Vereidigung des Bürgermeisters erfolgt, er spricht den o.g. Diensteid.

 

 

 


Beschluss:

Zum Bürgermeister der Stadt Dannenberg (Elbe) wird Rh Kurt Behning gewählt.