Sitzung: 08.11.2021 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich gewählt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 10
Vorlage: 1/0439/2021
Sachverhalt:
Der Rat wählt in
seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte die Bürgermeisterin oder den
Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode (§ 105 Abs. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)). Das älteste anwesende und dazu bereite Ratsmitglied
leitet die Wahl (§ 103 NKomVG).
Sie oder er führt
den Vorsitz im Rat. Ferner führt sie oder er nach dem Ende der Wahlperiode die
Tätigkeit bis zur Neuwahl einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters fort.
Vorschlagsberechtigt
für die Wahl ist nur eine Fraktion oder Gruppe, die Anspruch auf mindestens
einen Sitz im Verwaltungsausschuss hat.
Fraktionen und
Gruppen, bei denen erst das Los entscheidet, ob sie einen Sitz im
Verwaltungsausschuss erhalten, sind nicht vorschlagsberechtigt, da zum
Zeitpunkt der Wahl noch nicht feststeht, ob die Fraktion oder Gruppe im zu
bildenden Verwaltungsausschuss vertreten sein wird.
Wurde auf die
Bildung eines Verwaltungsausschusses verzichtet, ist jedes Ratsmitglied
vorschlagsberechtigt.
Die Wahl wird gemäß
den Bestimmungen des § 67 NKomVG durchgeführt. Danach wird schriftlich gewählt.
Steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn
dem niemand widerspricht. Verlangt ein Ratsmitglied geheime Wahl, ist geheim zu
wählen.
Gewählt ist die
Person, die im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder (12
Stimmen) erhalten hat.
Wird dieses
Ergebnis nicht erreicht, erfolgt ein zweiter Wahlgang. In diesem Wahlgang ist
die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat.
Die gewählte
Bürgermeisterin / der gewählte Bürgermeister ist mit der Annahme der Wahl kraft
Gesetzes (§ 105 Abs. 2 NKomVG) in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Einer
Ernennung durch Aushändigung einer Urkunde bedarf es nicht.
Die gewählte Bürgermeisterin
/ der gewählte Bürgermeister ist zu vereidigen. Bei Wiederwahl der bisherigen
Bürgermeisterin / des bisherigen Bürgermeisters ist auf eine erneute
Vereidigung zu verzichten. In diesem Fall weist der „Altersvorsitzende“
die im Amt bestätigte Bürgermeisterin / den im Amt bestätigten Bürgermeister
darauf hin, dass der früher geleistete Amtseid sie / ihn auch im neuen
Beamtenverhältnis bindet. Der Hinweis ist zu dokumentieren.
Auf den Eid kann
auch verzichtet werden, wenn noch in der gleichen Sitzung eine Stadtdirektorin
/ ein Stadtdirektor vereidigt wird.
Der Diensteid
lautet:
Ich schwöre, das Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in
der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine
Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne
die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Die Fraktionen /
Gruppen mit Sitz im Verwaltungsausschuss (bei Verzicht auf VA alle
Ratsmitglieder) können jetzt Vorschläge unterbreiten:
Bei schriftlicher
bzw. geheimer Wahl wird empfohlen, Stimmzähler zu benennen.
Die / gewählte
Bürgermeisterin / der Bürgermeister muss die Wahl durch Erklärung annehmen
(siehe oben). Bei Verzicht hat ein neues Wahlverfahren zu beginnen.
Fachbereichsleiter
Rhode erläutert den o.g. Sachverhalt.
Sachbearbeiter
Schwarzer teilt mit, welche Fraktion/Gruppe wie viele Sitze im
Verwaltungsausschuss hat. So hat die Gruppe „Zukunft Dannenberg“ 4 Sitze und
die Gruppe SPD/B90/Grüne hat 3 Sitze. Daher sind diese beiden Gruppen
vorschlagsberechtigt für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister.
Da die Fraktion
SOLi lediglich ein Grundmandat im Verwaltungsausschuss hat, ist sie nicht
vorschlagsberechtigt.
Rh Lefler schlägt
seitens der Gruppe „Zukunft Dannenberg“ Rh Kurt Behning für die Wahl zum
Bürgermeister vor.
Rh Kelm schlägt
seitens der Gruppe SPD/B90/Die Grünen Rh Norbert Schwidder für die Wahl des
Bürgermeisters vor.
Rh Herzog beantragt
„geheime Wahl“.
Die Wahlvorschläge
werden notiert und in den Wahlkabinen ausgehängt. Nach Aufruf geht jedes
einzelne Ratsmitglied in die Wahlkabine und gibt eine Stimme ab.
Rh Gregor Szorec
und Rh Mario Dabrowski werden zu Stimmenauszählern bestimmt.
Nach Auszählung der
Stimmen bleibt folgendes Ergebnis festzuhalten:
Wahlvorschlag 1 Rh K. Behning 13 Stimmen
Wahlvorschlag 2 Rh N. Schwidder 10 Stimmen
Somit ist Rh Kurt
Behning neuer Bürgermeister der Stadt Danneberg (Elbe).
Bgm Behning teilt
mit, dass er die Wahl sehr gerne annimmt und verspricht, sich zum Wohler der
Bürgerinnen und Bürger und der Stadt einzusetzen. Er dankt den Wählerinnen und
Wählern und wünscht sich eine konstruktive und harmonische Zusammenarbeit
innerhalb des Rates. Er skizziert kurz die Aufgaben, die er in den kommenden 5
Jahren als Herausforderung sieht. Diese möchte er im Einklang mit der
Verwaltung angehen und umsetzen.
Die Vereidigung des
Bürgermeisters erfolgt, er spricht den o.g. Diensteid.
Beschluss:
Zum Bürgermeister
der Stadt Dannenberg (Elbe) wird Rh Kurt Behning gewählt.