Sitzung: 08.11.2021 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 23
Vorlage: 1/0438/2021
Sachverhalt:
Gemäß § 74 Abs. 2
Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beträgt die Zahl
der Beigeordneten in der Stadt Dannenberg (Elbe) 4. In Gemeinden, deren Räte 16
bis 44 Mitglieder haben, kann der Rat für die Dauer der Wahlperiode
beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um 2 erhöht (§ 74 Abs. 2 Satz
2 NKomVG).
Der
Erhöhungsbeschluss muss gesetzlich mit Rücksicht auf das Vorschlagsrecht vor
der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters gefasst werden, da nur die
Fraktionen und Gruppen das Vorschlagsrecht zur Wahl haben, wenn sie einen Sitz
im Verwaltungsausschuss haben. Fraktionen und Gruppen, bei denen erst das Los
über einen Sitz im Verwaltungsausschuss entscheiden würde, haben kein
Vorschlagsrecht.
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) besteht aus 23 Ratsmitgliedern. Eine Erhöhung um 2
Beigeordnete ist somit möglich. In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat von
Möglichkeit der Erhöhung Gebrauch gemacht.
Der Beschluss zur
Erhöhung der Beigeordneten bedarf als sogenannter innerorganisatorischer Akt
nicht der Vorbereitung des Verwaltungsausschusses.
Fachbereichsleiter
Rhode erläutert den Sachverhalt.
Ohne weitere
Aussprache fasst der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) folgenden
Beschluss:
Die Zahl der
Beigeordneten im Verwaltungsausschuss der Stadt Dannenberg (Elbe) wird um 2
erhöht.