Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 11

Bgm Schulz trägt den Sachverhalt vor. Ein Bürger der Gemeinde Zernien hat vor seiner Hofeinfahrt auf dem Flurstück 24/36, Flur 1, Gemarkung Zernien (Eigentümerin Gemeinde Zernien) einen Teil der Gemeindefläche mit einer Pflasterung versehen. Somit wurde ein stimmiges Gesamtbild geschaffen und bei schlechtem Wetter entsteht durch die landwirtschaftliche Nutzung weniger Verschmutzung auf der Straße. Näheres ist sowohl der Vereinbarung als auch dem Lageplan, die dieser Vorlage beigefügt sind, zu entnehmen.

 

Rh Kurth teilt mit, dass der betreffende Bürger sich sehr enttäuscht darüber zeigt, dass im Vorwege kein Gespräch stattgefunden hat. Weiterhin ist er nicht bereit, die verlangten Bäume zu pflanzen, da es sich um Baumschulware handeln soll und diese sehr teuer ist. In diesem Fall würde er das Pflaster wieder aufnehmen.

Bgm Schulz hält das für eine Erpressung. Er erinnert daran, dass ohne die Vereinbarung eine Überfahrt nicht möglich ist.

Es entsteht eine Diskussion über die geforderten Kompensationsmaßnahmen.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien auf Antrag von stellv. Bgm K. Schulz den

 

 

 

 


Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.