Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Bgm Schulz verweist auf den Sachverhalt. Die als Ackerfläche verpachtete Teilfläche aus dem Flurstück 76/11, Gemarkung Middefeitz, Flur 1 (siehe schraffierter Teil im anliegenden Lageplan), ist im Bebauungsplan „Am Walde II“ als externe Ausgleichsfläche festgesetzt. Vorgesehen ist laut Bebauungsplan die Entwicklung eines Biotops für wildlebende Tiere und Pflanzen (Sukzessionsfläche) sowie die Pflanzung einer Baumreihe und eines Gehölzstreifens (Schutzpflanzung 4). Bei übermäßigem Gehölzanflug sind nur noch sporadisch Entkusselungsmaßnahmen außerhalb der Vegetationsperiode notwendig und erlaubt. Nachdem jetzt sämtliche Grundstücke im Baugebiet „Am Walde II“ verkauft sind, wird dieser Bereich als Ausgleichsfläche benötigt.

Da eine ackerbauliche Nutzung nicht mehr möglich ist, ist der bestehende Pachtvertrag zu kündigen. Gemäß Vereinbarung steht der Gemeinde Zernien ein fristloses Kündigungsrecht zu, wenn das Grundstück für gemeindeeigene Zwecke benötigt wird.

 

Der derzeitige Pächter Christian Pauck berichtet zum Sachverhalt, dass er derzeit Ölrettich auf dem Feld eingesät hat, um es für die zu setzenden Kartoffeln im nächsten Jahr vorzubereiten.

Er würde auch gerne erfahren, wie lange eine Bewirtschaftung noch möglich ist.

Rh Ahrens bemerkt, dass das Baugebiet „Am Walde II“ noch nicht abgeschlossen ist, daher ist die Bereitstellung der Ausgleichsfläche seiner Ansicht nach noch nicht notwendig. Nach Fertigstellung des Baugebietes ist es möglich, die Ausgleichsfläche nach einem Jahr zu aktivieren. Eine Kündigung zum 31.10.2023 wäre danach realistisch.

Bgm Schulz schlägt vor, die Flächen bis zu Aberntung im Herbst 2022 noch zu belassen.

Es entsteht eine rege Aussprache.

Herr Pauck bietet an, die Fläche noch 1 weiteres Jahr zu bewirtschaften und für 1 Jahr die Fläche als Blühstreifen anzulegen.

Nach weiterer Diskussion schlägt Bgm Schulz vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien fasst daraufhin den

 

 

Die Sitzungsunterbrechung wird um 20.24 Uhr beendet.

 

 

 


Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.