Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Das zurzeit verpachtete Flurstück 36, Flur 3, Gemarkung Reddien, ist im Bebauungsplan „Göhrdestraße“ als externe Ausgleichsfläche festgesetzt. Der Bebauungsplan ist seit dem 11.04.2013 rechtskräftig. Im Umweltbericht ist die Maßnahme wie folgt beschrieben:

‚Das Flurstück 36, Flur 3, Gemarkung Reddien, wird aus der ackerbaulichen Nutzung genommen und der Sukzession überlassen. Das Schlegeln der Fläche ist einmal im Herbst möglich. Aufgrund der trockenen Standortverhältnisse werden sich trockene Hochstaudenfluren entwickeln. Mit der Maßnahme ist eine Vitalisierung des Bodens durch dauerhafte Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung verbunden sowie eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Tiere, insb. für Insekten, Vögel, Kleinsäuger und Reptilien und eine Aufwertung des Landschaftsbildes verbunden.‘

Es wird vorgeschlagen, dem derzeitigen Pächter eine Änderung des Vertrages dahingehend anzubieten, dass die Nutzung des Flurstückes auf ein jährlich einmaliges Schlegeln im Herbst begrenzt ist. Eine anderweitige Nutzung ist nicht mehr zulässig. Sollte der Pächter mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, ist der Vertrag zu kündigen.

 

Mit dem Einverständnis des Rates unterbricht Bgm Schulz die Sitzung um 20.00 Uhr, damit der Pächter, Herr Christoph Paarz, sich zur Sache äußern kann.

Herr Paarz erklärt den derzeitigen Sachstand. Hiernach hat er einen Anruf von der Samtgemeinde erhalten und nun würde er gerne erfahren, welcher Termin der letzte für eine Bewirtschaftung ist. Des Weiteren hat sein Berater ihm mitgeteilt, dass für den Fall, dass er die Fläche behält, schlegeln keine Nutzung ist. Eine Nutzung jedoch stattfinden muss, um die Prämie zu erhalten. Dies ist jedoch abschließend noch von seinem Berater zu klären.

Auch wenn er die Fläche nicht mehr nutzen darf, würde er sich bereit erklären, das Schlegeln zu übernehmen, da ihm die Fläche sehr wichtig ist. Hier wächst Jakobskreuzkraut, dessen Wuchs im Rahmen gehalten werden muss. Allerdings möchte er das Schlegeln dann auch vergütet haben.

Es entsteht eine rege Diskussion.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien entgegen der Beschlussempfehlung, den Vertrag zu kündigen, den

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Pachtvertrag bleibt bestehen.

Herr Paarz schlegelt die Fläche einmal jährlich gegen Bezahlung.