Sitzung: 26.10.2021 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 31/0485/2021
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt. Das zurzeit verpachtete Flurstück 36, Flur 3,
Gemarkung Reddien, ist im Bebauungsplan „Göhrdestraße“ als externe
Ausgleichsfläche festgesetzt. Der Bebauungsplan ist seit dem 11.04.2013
rechtskräftig. Im Umweltbericht ist die Maßnahme wie folgt beschrieben:
‚Das Flurstück 36, Flur 3, Gemarkung
Reddien, wird aus der ackerbaulichen Nutzung genommen und der Sukzession
überlassen. Das Schlegeln der Fläche ist einmal im Herbst möglich. Aufgrund der
trockenen Standortverhältnisse werden sich trockene Hochstaudenfluren
entwickeln. Mit der Maßnahme ist eine Vitalisierung des Bodens durch dauerhafte
Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung verbunden sowie eine Verbesserung der
Lebensbedingungen für Tiere, insb. für Insekten, Vögel, Kleinsäuger und
Reptilien und eine Aufwertung des Landschaftsbildes verbunden.‘
Es wird
vorgeschlagen, dem derzeitigen Pächter eine Änderung des Vertrages dahingehend
anzubieten, dass die Nutzung des Flurstückes auf ein jährlich einmaliges
Schlegeln im Herbst begrenzt ist. Eine anderweitige Nutzung ist nicht mehr
zulässig. Sollte der Pächter mit dieser Regelung nicht einverstanden sein, ist
der Vertrag zu kündigen.
Mit dem
Einverständnis des Rates unterbricht Bgm Schulz die Sitzung um 20.00 Uhr, damit
der Pächter, Herr Christoph Paarz, sich zur Sache äußern kann.
Herr Paarz erklärt
den derzeitigen Sachstand. Hiernach hat er einen Anruf von der Samtgemeinde
erhalten und nun würde er gerne erfahren, welcher Termin der letzte für eine
Bewirtschaftung ist. Des Weiteren hat sein Berater ihm mitgeteilt, dass für den
Fall, dass er die Fläche behält, schlegeln keine Nutzung ist. Eine Nutzung
jedoch stattfinden muss, um die Prämie zu erhalten. Dies ist jedoch
abschließend noch von seinem Berater zu klären.
Auch wenn er die
Fläche nicht mehr nutzen darf, würde er sich bereit erklären, das Schlegeln zu
übernehmen, da ihm die Fläche sehr wichtig ist. Hier wächst Jakobskreuzkraut,
dessen Wuchs im Rahmen gehalten werden muss. Allerdings möchte er das Schlegeln
dann auch vergütet haben.
Es entsteht eine
rege Diskussion.
Nach eingehender
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien entgegen der Beschlussempfehlung,
den Vertrag zu kündigen, den
Beschluss:
Der Pachtvertrag bleibt bestehen.
Herr Paarz schlegelt die Fläche einmal jährlich gegen Bezahlung.