Bgm Schulz spricht das Wegegrundstück an, dass durch die Flächen einer Anliegerin führt. Der Eigentümer hat den von der Gemeinde geforderten Pachtpreis in Höhe von 250,-- € nicht anerkannt. Mittlerweile wurden die angrenzenden Flächen an jemand anderen verpachtet. Ein Pachtvertrag wird zukünftig mit dem Pächter der anliegenden Flächen geschlossen.