Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 14

Sachverhalt:

Aufgrund der Richtlinie der Stadt Hitzacker (Elbe) für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I NKomVG sind dem Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) die Beträge, der Verwendungszweck sowie die spendenden Personen bzw. Unternehmen bekannt zu geben.

 

Stellv. StDir Kern verliest die eingegangenen Spenden. Eine entsprechende Aufstellung war der Vorlage als Anlage beigefügt.

Stellv. StDir Kern bedankt sich im Namen der Stadt Hitzacker (Elbe) bei den Spenderinnen und Spendern.

 

Diesem Dank schließt sich der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) an, erklärt Bgm Mertins.