Sitzung: 28.10.2021 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 2/0394/2021
Sachverhalt:
Nach § 128 Abs. 5 Satz 4 NKomVG sind Aufgabenträger unter beherrschenden
Einfluss der Kommune mit der Kernverwaltung zu konsolidieren. Die Stadt
Hitzacker (Elbe) verfügt durch die 75%ige Beteiligung an der VERDO Hitzacker
(Elbe) Tourismusbetriebsgesellschaft mbH über einen solchen Aufgabenträger, so
dass ein konsolidierter Gesamtabschluss aufzustellen ist.
Nähere Einzelheiten sind beiliegenden Unterlagen zu entnahmen.
Der Gesamtabschluss wurde vom Rechnungsprüfungsamt am 14.09.2021 geprüft.
Es wurde festgestellt, dass der Abschluss den gesetzlichen Bestimmungen
entspricht und es keine Beanstandungen gibt, die einer Beschlussfassung
entgegenstehen.
Eine Stellungnahme
des Stadtdirektors ist daher nicht erforderlich.
Stellv. StDir Kern
stellt kurz den Sachverhalt dar und verweist auf die Beschlussempfehlung des
Verwaltungsausschusses.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden
Beschluss:
Der konsolidierte
Gesamtabschluss zum 31.12.2019 wird beschlossen.