Sitzung: 02.11.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 1/0419/2021
Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1
Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beträgt die Zahl der Beigeordneten
in der Samtgemeinde Elbtalaue 6. In Samtgemeinden, deren Räte 16 bis 44
Mitglieder haben, kann der Rat für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich
die Zahl der Beigeordneten um 2 erhöht (§ 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG).
Der Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue besteht aus 34 Ratsmitgliedern. Eine Erhöhung ist somit möglich. In
der vergangenen Wahlperiode hat der Rat von der Möglichkeit der Erhöhung
Gebrauch gemacht.
Ohne Aussprache fast der
Samtgemeinderat folgenden
Beschluss:
Die Zahl der Beigeordneten im Samtgemeindeausschuss
wird um 2 erhöht.