Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Gemäß § 74 Abs. 2 Satz 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beträgt die Zahl der Beigeordneten in der Samtgemeinde Elbtalaue 6. In Samtgemeinden, deren Räte 16 bis 44 Mitglieder haben, kann der Rat für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um 2 erhöht (§ 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG).

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue besteht aus 34 Ratsmitgliedern. Eine Erhöhung ist somit möglich. In der vergangenen Wahlperiode hat der Rat von der Möglichkeit der Erhöhung Gebrauch gemacht.

 

Ohne Aussprache fast der Samtgemeinderat folgenden

 


Beschluss:

Die Zahl der Beigeordneten im Samtgemeindeausschuss wird um 2 erhöht.