Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 34

Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder gemäß § 60 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.

 

SgBgm Meyer verliest die Pflichtenbelehrung und verpflichtet jedes anwesende Ratsmitglied per Handschlag.

 

Rh Frhr. von dem Bussche-Haddenhausen erinnert SgBgm an seinen geleisteten Amtseid.