Sitzung: 02.11.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 1/0414/2021
Zu Beginn der ersten
Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder gemäß § 60 Nieders.
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem
Wissen und Gewissen zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
SgBgm Meyer verliest die Pflichtenbelehrung
und verpflichtet jedes anwesende Ratsmitglied per Handschlag.
Rh Frhr. von dem
Bussche-Haddenhausen erinnert SgBgm an seinen geleisteten Amtseid.