Sitzung: 02.11.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: 22/0389/2021
Aufgrund der
Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I
NKomVG sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der
Verwendungszweck sowie die spendende Person oder Unternehmung bekannt gegeben
worden.