Beschluss: Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 34

Aufgrund der Richtlinie der Samtgemeinde Elbtalaue für Sponsoring und Spenden gemäß § 58 I NKomVG sind dem Rat der Samtgemeinde Elbtalaue die Beträge, der Verwendungszweck sowie die spendende Person oder Unternehmung bekannt gegeben worden.