Sitzung: 30.08.2021 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Ratsherr Herzog fragt, wer
sich um die Plakatierung der Wahlwerbung kümmert. Er bittet um eine
Gleichbehandlung aller Parteien und verweist auf Plakate an Straßenschildern
und in Einmündungsbereichen. Außerdem hat die Soli ein Schreiben vom LAVES erhalten,
da auf ihren Plakaten kein Impressum aufgedruckt war. Dies fehlt nach Aussage
von Ratsherr Herzog aber auch bei den Wahlplakaten von anderen Parteien.
1.SgRat Beitz antwortet,
dass die Plakatierung durch die Sondernutzung im FD Bau und Planung des
Bauamtes geregelt ist. Sollten Verstöße hinsichtlich der Plakatierung gemeldet
werden, wird diesen Fällen auch nachgegangen. Für die Stadt Hitzacker gibt es
durch einen Ratsbeschluss gesonderte Regeln für das Aufstellen von
Wahlplakaten.