Ratsherr Herzog fragt, wer sich um die Plakatierung der Wahlwerbung kümmert. Er bittet um eine Gleichbehandlung aller Parteien und verweist auf Plakate an Straßenschildern und in Einmündungsbereichen. Außerdem hat die Soli ein Schreiben vom LAVES erhalten, da auf ihren Plakaten kein Impressum aufgedruckt war. Dies fehlt nach Aussage von Ratsherr Herzog aber auch bei den Wahlplakaten von anderen Parteien.

 

1.SgRat Beitz antwortet, dass die Plakatierung durch die Sondernutzung im FD Bau und Planung des Bauamtes geregelt ist. Sollten Verstöße hinsichtlich der Plakatierung gemeldet werden, wird diesen Fällen auch nachgegangen. Für die Stadt Hitzacker gibt es durch einen Ratsbeschluss gesonderte Regeln für das Aufstellen von Wahlplakaten.