Sitzung: 05.10.2021 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 20/0368/2021
Sachverhalt:
Der Jahresabschluss
2020 wurde in der Zeit vom 18.08. bis 01.09.2021 geprüft. Gründe, die einer
Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt
(RPA) nicht festgestellt. Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
·
der
Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten
wurden,
·
bei den
Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
·
sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und
·
der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Unter Ziffer 4 auf
den Seiten 11 bis 14 des Prüfberichtes bemängelt das RPA einige Punkte bzw.
gibt Empfehlungen:
4.1 Aufbau eines
kommunalen Vertragsregisters: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die
Verträge der Gemeinde mit einer (länger) andauernden Wirkung sind im
Wesentlichen auf den Immobilienbereich (Vermietung/Verpachtung, Strombezug
usw.) beschränkt. Der Strombezug z. B. wird seit längerem regelmäßig ausgeschrieben.
Wirtschaftliche Vorteile bzw. die angesprochene Minimierung von Risiken durch
ein derartiges Register sind nicht ersichtlich.
4.2 Aktivierung von
geleisteten Investitionszuweisungen und –zuschüssen: Die Gemeinde gewährte im
vergangenen Jahr gemäß geltender Beschlusslage zwei Zuschüsse von jeweils
250,00 € zur Herstellung von Grundstückszufahrten und Förderungen von 700,00 €
bzw. 900,00 € für den Einbau Kohlendioxid sparender Technik in Gebäuden. Bei
der Abschreibung dieser Investitionszuweisungen wurden irrtümlich falsche
Abschreibungszeiträume (wie bei früheren Abschlüssen orientiert an der
voraussichtlichen Lebensdauer der geförderten Investitionen) angesetzt. Dieses
ist im kommenden Jahresabschluss zu korrigieren.
4.3 Nachweis von
laufenden Zuschüssen: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
4.4
Auftragsvergaben: Aufgrund der krankheitsbedingten zeitlichen Einschränkungen
des Bürgermeisters wurde ein Gartenbauunternehmen, welches mit den örtlichen
Gegebenheiten vertraut ist, ohne weitere Angebotseinholung mit der Bekämpfung
des ausufernden Neophytenbestandes (Japan-Knöterich) auf dem
Kindergartengelände der ehem. Schule beauftragt. Ein entsprechender
Vergabevermerk hätte allerdings gefertigt werden können.
In dem zweiten
kritisierten Fall war für die Malerarbeiten in einer der Mietwohnungen in der
Alten Schule Angebote eingeholt und per Ratsbeschluss an ein Unternehmen
vergeben worden. im Rahmen einer Wohnungssuche für eine Flüchtlingsfamilie im
Dezember 2019, wurde es dann aber kurzfristig erforderlich,
die Räume
aufwändiger zu sanieren. Aus Zeitgründen hat der Bürgermeister gehandelt und
den Auftrag zur Ausführung erweitert, so dass diese Wohnung schnell zur
Verfügung stand und dem Landkreis bzw. der Samtgemeinde bei der Suche nach
einer entsprechend großen Wohnung geholfen werden konnte. Da die
Auftragserweiterung auf Basis eines Angebotes aus dem Jahr 2018 erfolgte, kann
in Anbetracht der stetig steigenden Handwerkerpreise im Baubereich von einer
ausgesprochen wirtschaftlichen Handlungsweise ausgegangen werden.
4.5
Bewirtungsbelege/Verfügungsmittel: Der Bürgermeister war im vergangenen
Jahr krank bzw. musste operiert werden und anschließend zur Reha. Um eine
reibungslose „Geschäftsführung“ während der Abwesenheit zu gewährleisten, fand
eine Besprechung mit Arbeitsessen am Reha-Ort (Bad Bevensen) statt. An dieser
Besprechung nahmen der Bürgermeister, seine Ehefrau und der stellv.
Bürgermeister Ulrich Dreyer teil. Die Teilnahme der Ehefrau war notwendig, weil
der Zugang zu den gemeindlichen Unterlagen im Hause des Bürgermeisters und dem
privaten (Bürgermeister-)E-Mail-Account usw. zu regeln war. Die Ausführungen
zur Ausgestaltung des Bewirtungsbelegs werden zur Kenntnis genommen und
zukünftig beachtet.
Die Jahresrechnung
schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss von 85.830,19 € ab. Nach
Deckung des Restfehlbetrages aus Vorjahren in Höhe von 726,99 € verbleibt ein
Betrag von 85.103,20 €, der der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt werden kann.
Die 48.150,94
€ Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses können in voller Höhe der
Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt werden.
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
a.
Der Rat beschließt den Jahresabschluss 2020 gemäß § 129 Abs. 1
NKomVG und erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2020.
b.
Der nach Deckung der Fehlbeträge verbleibende Rest-Überschuss des
ordentlichen Ergebnisses 2020 in Höhe von 85.103,20 € wird der Rücklage aus
Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
c.
Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2020 in Höhe von
48.150,94 € wird der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zugeführt.