Rh Scherlies erläutert den
Antrag der GLW und der SPD. Die „Tollendorfer Brücke“ ist sehr stark abgängig
und ggfs. sollte die Reparatur bzw. Sanierung auf der Prioritätenliste nach
oben gesetzt werden, damit man diese negative Entwicklung noch aufhalten und
umkehren kann, dafür sollten im Haushalt 2022 Gelder eingeplant werden.
Rh Mellmann reicht aktuelle
Fotos der bestehenden Schäden herum.
Bgm Stegemann erklärt, dass
Anfang des Jahres noch eine Begehung mit der Samtgemeindeverwaltung und einem
Sachverständigen stattgefunden und dass die Brücke die Überprüfung bestanden
hat. Eine schriftliche Abnahme liegt in der Samtgemeindeverwaltung vor.
Rh Mellmann ist der
Ansicht, dass die Brücke in den letzten Wochen stark abgebaut hat und dass er
Bedenken habe, da die kalte Jahreszeit jetzt erst kommt.
Bgm Stegemann erläutert,
dass man jetzt ganz kurzfristig keine Sanierung zustande bekommt, da das
Flussbett im Vorweg gesichert werden müsste und die untere Naturschutzbehörde
die Maßnahme genehmigen muss.
Stellv. Bgmin Klappstein
schlägt vor, dass der Bürgermeister klärt, ob das Gutachten auch bei dieser
Verschlechterung des Zustandes noch Gültigkeit hat oder ob der Sachverständige
kurzfristig eine weitere Prüfung vornehmen könnte, um der Gemeinde die
notwendigen Arbeiten und ggfs. Kosten aufzuzeigen. Sie befürchtet, dass die
Gemeinde Göhrde sonst ähnliche Probleme wie für die Gemeinde Karwitz mit ihrer
Brücke in Thunpadel bekommt.
Rh Fürch befürwortet die
Idee, dass zuerst die Gültigkeit des Prüfungsgutachtens überprüft wird und dass
der Sachverständige den Reparaturumfang einschätzt.
Bgm Stegemann wird sich um
den Termin kümmern.
Rh Scherlies möchte an
diesem Termin teilnehmen und schlägt vor, dass man ggfs. 10.000,- Euro in den
Haushalt 2022 für die Tollendorfer Brücke bereits pauschal einplanen sollte.
Der Rat der Gemeinde Göhrde
fasst folgenden
Beschuss:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu klären, ob das
Gutachten des Brückenbuches noch Gültigkeit hat und wann die nächste Prüfung
der „Tollendorfer Brücke“ stattfindet.
Weiter wird mit einem Sachverständigen eine
Ortsbegehung durchgeführt, um den notwendigen Reparaturumfang und die
entstehenden Kosten zu ermitteln. (Antrag stellv. Bgmin Klappstein)