Sitzung: 15.09.2021 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 30/0287/2021
Sachverhalt:
In der Ratssitzung der Gemeinde Jameln am 15.07.2021 wurde
innerhalb des Rates vereinbart für die nächste Sitzung einen Tagesordnungspunkt
zum Thema „Rückschnitte an Bäumen, Sträuchern und Hecken“ anzulegen. Innerhalb
des Tagesordnungspunktes soll festgelegt werden, wie künftig die notwendigen
Rückschnittmaßnahmen an Bäumen, Sträuchern und Hecken durchgeführt werden
sollen, um die notwendige Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dabei sind die
Maße von 4,50 m in der Höhe und 1 m Abstand zum Fahrbahnrand einzuhalten.
Rechtsgrundlage hierfür ist § 823 Abs. 1 BGB. Demnach ist
derjenige zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der vorsätzlich oder fahrlässig
das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder
sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt. Auf dieser Grundlage hat
die Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass von ihren Straßeneinrichtungen (Bäume,
Sträucher und Hecken) keine Gefahr für einen Dritten ausgehen.
Rh Koopmann weist darauf hin, dass die angegebenen Maße in der Meisterstraße in Breselenz definitiv nicht eingehalten sind.
Außerdem eine Hecke in Volkfien an der Biogasanlage sowie eine private Hecke in Wibbese Richtung K8. In Teichlosen Richtung Volkfien müsste an der ganzen Straße ein Freischnitt erfolgen.
Rh Thiele möchte wissen, welche Haftungsproblematik durch die Nichteinhaltung der Vorschriften besteht und welche Kosten auf die Gemeinde zukommen.
Ggfs. könnte da der Baumkontrolleur der Samtgemeinde eingeschaltet werden.
Stellv. Bgmin Merke tut sich schwer damit alte Bäume insbesondere Eichen zu entfernen. Sie unterstützt die Idee, dass die Sachlage hierzu erst geklärt werden muss.
Rh Wieczorek ist der Meinung, dass die Bäume sicherlich Bestandschutz haben, da es damals noch andere Vorschriften und Vorgaben gab.
Damals hatten auch die LKWs, Trecker und Schlepper noch andere Maße, so stellv. Bgmin Merke.
Rh Grunzke ist der Ansicht, dass genau geklärt werden sollte, an welchen Gemeindeverbindungswegen die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht dringend nachkommen muss und daraus eine Prioritätenliste erstellt, die dann kontinuierlich abgearbeitet wird.
Er selbst wird Tothölzer nun direkt den Behörden melden.
Rh Thiele stellt den Antrag, dass der Bürgermeister mit der Samtgemeindeverwaltung klären wird, welches Haftungsrisiko die Gemeinde Jameln trägt, ob für die Eichen in der Meisterstraße in Breselenz Bestandschutz besteht und wann ein Sachverständiger (Baumkontrolleur) die Situation in der Gemeinde Jameln begutachten kann.
Der Rat der
Gemeinde Jameln fasst folgenden
Beschluss:
Der Bürgermeister
wird mit der Samtgemeindeverwaltung klären, welches Haftungsrisiko die Gemeinde
Jameln trägt, ob für die Eichen in der Meisterstraße in Breselenz Bestandschutz
besteht und wann ein Sachverständiger (Baumkontrolleur) die Situation in der
Gemeinde Jameln begutachten kann. (Antrag Rh Thiele)