Sitzung: 20.09.2021 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 30/0311/2021
Sachverhalt:
Die ACON GmbH sucht im Auftrag der Vantage Towers GmbH innerhalb von vier Suchkreisen in der Samtgemeinde Elbtalaue neue Standorte für Mobilfunkanlagen und hat die Samtgemeinde darüber informiert mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 31.08.21. Eine Fristverlängerung bis zum 15.10.21 wurde beantragt.
Der Suchkreis Kaltenhof liegt im Bereich der Gemeinden
Damnatz, Gusborn und Langendorf (siehe Anlage I zur Vorlage).
Die jeweiligen Gemeinden haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Gesucht wird 1 Standort in den jeweiligen Suchkreisen. Von dem Mobilfunkbetreiber priorisiert wird ein Standort in der Mitte des Suchkreises. Die Gemeinde kann aber auch einen anderen Standort innerhalb des Suchkreises vorschlagen und /oder ein gemeindeeigenes Grundstück vorschlagen. Dieser Standort würde dann bevorzugt vom Mobilfunkbetreiber geprüft werden.
Wird von der Gemeinde kein Standort vorgeschlagen oder eine gemeindeeigene Fläche zur Verfügung gestellt, prüft der Mobilfunkbetreiber weitere Flächen im privaten Eigentum innerhalb des Suchkreises.
Über diesen Standort werden die Gemeinden informiert und erhalten erneut die Möglichkeit der Stellungnahme.
Dieser Ablauf im Standortsuchverfahren entspricht der Vereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze.
Es liegen vier Grundstücke im Eigentum der Gemeinde Langendorf im Suchkreis:
1. Gemarkung
Kaltenhof, Flur 1, Flurstück 55, Acker; Biosphärenreservat Gebietsteil A,
Flora-Fauna-Habitat (FFH) und Vogelschutzgebiet (VSG)
2. Gemarkung
Kaltenhof, Flur 1, Flurstück 65; Grünland, Sumpf; Biosphärenreservat
Gebietsteil A, Flora-Fauna-Habitat (FFH) und Vogelschutzgebiet (VSG)
3. Gemarkung
Quickborn-Damnatz, Flur 3, Flurstück 112/8; Wald; Biosphärenreservat
Gebietsteil A, Flora-Fauna-Habitat (FFH) und Vogelschutzgebiet (VSG)
4. Gemarkung
Kaltenhof, Flur 1, Flurstück 42; Wald, Biosphärenreservat Gebietsteil C,
Flora-Fauna-Habitat (FFH) und Vogelschutzgebiet (VSG)
Die Grundstücke sind im Lageplan blau eingefärbt und nummeriert, siehe Anlage II zur Vorlage.
Am ehesten geeignet
erscheint aufgrund er naturschutzrechtlichen Bedingungen und der tatsächlichen
Nutzung der Flächen, die Fläche 1. Sie ist verpachtet. Der Pachtvertrag
verlängert sich jeweils um 1 Jahr.
Es wird von der
Verwaltung vorgeschlagen, die Fläche 1 zur Verfügung zu stellen, da der
Standort innerhalb und außerhalb des Suchkreises einen großen Abstand zu
jeglicher Bebauung einhalten würde und damit die Strahlenbelastung am
geringsten wäre:
Wulfsahl,
Kaltenhof: 1 – 1,3 km
Brandleben und
Chacherien: 1,6-1,7 km
Kamerun und
Quickborn: über 2 km
Ob das Flurstück
Nr. 1 trotz VSG und FFH-Gebiet geeignet ist, muss vom Vorhabenträger geprüft
werden.
Die Gemeinde wird erneut beteiligt, wenn ein konkreter Standortvorschlag seitens des Vorhabenträgers besteht und die Fläche der Gemeinde auf Ihre Eignung hin geprüft worden ist.
Rf Brownlee ist
wichtig, dass die Prüfung des Natur- und Artenschutzes konkret in den Beschluss
aufgenommen wird, da dies Punkte sind, die ihr bei der Standortüberprüfung
besonders am Herzen liegen.
Der Rat der
Gemeinde Langendorf fasst folgenden
Beschluss:
a.) Das Flurstück 55, Flur 1 in der Gemarkung
Kaltenhof wird vom Rat favorisiert, um es für die Errichtung eines
Mobilfunkmasts zur Verfügung zu stellen bzw. einer konkreten Standortprüfung
u.a. auch Natur- und Artenschutz, durch die Acon GmbH wird zugestimmt.
Eine Nutzungsüberlassung erfolgt erst nach der Vorlage von prüffähigen
Unterlagen.
b.) Sollte das unter a.) favorisierte Grundstück
nicht die notwendigen Anforderungen erfüllen, so wäre die Gemeinde Langendorf
bereit das Flurstück 65, Flur 1 Gemarkung Kaltenhof, süd-östliche
Grundstücksgrenze, einer weiteren Standortprüfung durch die Acon GmbH zur
Verfügung zu stellen.
Auch hier erfolgt eine Nutzungsüberlassung erst nach Vorlage der
prüffähigen Unterlagen.