Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Bgm Ringel erläutert, dass die EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH, Dannenberg (Elbe), der Gemeinde Gusborn mit Datum vom 23.06.2021 ein Angebot für die Errichtung einer E-Ladesäule mit zwei Normal-Ladepunkten (je 22 kW) unterbreitet hat. Als möglicher Standort wurde die gemeindliche Parkfläche OT. Quickborn, Hauptstraße (vor A. Schönemann) angenommen; siehe Planauskunft Anlage I. Die veranschlagten Kosten für die E-Ladestation belaufen sich auf 10.216,89 € und 1.746,03 € für den Netzanschluss.

 

Über das Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) können Fördermittel für die Errichtung von Ladeinfrastruktur beantragt werden. Die Förderung beträgt max. 80 %; beachte: Fördersummen sind gedeckelt (je Normal-Ladepunkt max. 4.000 € und für den Netzanschluss max. 10.000 €).
Entsprechende Fördermittel sollen beantragt werden.

Sofern der Antrag positiv beschieden wird, soll die Ladesäule errichtet werden, so Bgm Ringel.

 

Rh Struck weist daraufhin, dass die Gemeinde dann Eigentümer der Ladesäule ist und alle Risiken und Folgekosten trägt, Reparaturen, Wartungen und bei Beschädigungen auch Ersatz.

 

Rf Geuder findet es wichtig, dass man jetzt mal Geld in die Hand nimmt, um Investitionen zu tätigen und die Ladesäule hält sie für eine gute Sache.

 

Rh Beckmann hält es auch für eine gute Investition, gerade im Hinblick, dass der Ausbau noch nicht ausreichend abgedeckt ist, dies ist für Durchreisende und Gäste eine gute Sache.

Seiner Meinung nach wäre eine Nähe zur B191 als Standort sinnvoll.

 

Stellv. Bgm Fahren schlägt vor, dass man direkt 2 Anträge für 2 Ortschaften stellt, um Berücksichtigung zu finden. Vorerst geht es nur um die Beantragung der Fördermittel, diese werden nach dem Eingang bearbeiten. Deshalb direkt zwei E-Ladesäulen, eine für Klein Gusborn an der Landstraße und eine für Quickborn.

Die übrigen Ratsmitglieder befürworten diese Idee.


Herr Pauls erläutert, dass damit möglichst gleich nach Erteilung des Zuwendungsbescheides mit der Maßnahme begonnen werden kann, die erforderlichen Mittel außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch HH-Reste im „Landwirtschaftlichen Wegebau“.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

Für die Errichtung von zwei E-Ladesäulen mit jeweils zwei Normal-Ladepunkten an den Standorten Klein Gusborn und Quickborn werden Fördermittel beantragt.

(Antrag stellv. Bgm Fahren)