Sitzung: 08.09.2021 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0315/2021
Sachverhalt:
Bgm Ringel
erläutert, dass die EVE Energieversorgung Elbtalaue GmbH, Dannenberg (Elbe),
der Gemeinde Gusborn mit Datum vom 23.06.2021 ein Angebot für die Errichtung
einer E-Ladesäule mit zwei Normal-Ladepunkten (je 22 kW) unterbreitet hat. Als
möglicher Standort wurde die gemeindliche Parkfläche OT. Quickborn, Hauptstraße
(vor A. Schönemann) angenommen; siehe Planauskunft Anlage I. Die veranschlagten
Kosten für die E-Ladestation belaufen sich auf 10.216,89 € und 1.746,03 € für
den Netzanschluss.
Über das Programm
„Ladeinfrastruktur vor Ort“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) können Fördermittel für die Errichtung von
Ladeinfrastruktur beantragt werden. Die Förderung beträgt max. 80 %; beachte:
Fördersummen sind gedeckelt (je Normal-Ladepunkt max. 4.000 € und für den
Netzanschluss max. 10.000 €).
Entsprechende Fördermittel sollen beantragt werden.
Sofern der Antrag
positiv beschieden wird, soll die Ladesäule errichtet werden, so Bgm Ringel.
Rh Struck weist daraufhin,
dass die Gemeinde dann Eigentümer der Ladesäule ist und alle Risiken und
Folgekosten trägt, Reparaturen, Wartungen und bei Beschädigungen auch Ersatz.
Rf Geuder findet es
wichtig, dass man jetzt mal Geld in die Hand nimmt, um Investitionen zu tätigen
und die Ladesäule hält sie für eine gute Sache.
Rh Beckmann hält es
auch für eine gute Investition, gerade im Hinblick, dass der Ausbau noch nicht
ausreichend abgedeckt ist, dies ist für Durchreisende und Gäste eine gute
Sache.
Seiner Meinung nach
wäre eine Nähe zur B191 als Standort sinnvoll.
Stellv. Bgm Fahren
schlägt vor, dass man direkt 2 Anträge für 2 Ortschaften stellt, um
Berücksichtigung zu finden. Vorerst geht es nur um die Beantragung der
Fördermittel, diese werden nach dem Eingang bearbeiten. Deshalb direkt zwei
E-Ladesäulen, eine für Klein Gusborn an der Landstraße und eine für Quickborn.
Die übrigen
Ratsmitglieder befürworten diese Idee.
Herr Pauls erläutert, dass damit möglichst gleich nach Erteilung des
Zuwendungsbescheides mit der Maßnahme begonnen werden kann, die erforderlichen
Mittel außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch HH-Reste
im „Landwirtschaftlichen Wegebau“.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Für die Errichtung
von zwei E-Ladesäulen mit jeweils zwei Normal-Ladepunkten an den Standorten
Klein Gusborn und Quickborn werden Fördermittel beantragt.
(Antrag stellv. Bgm
Fahren)