Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Frau Heuer erläutert den Sachverhalt anhand des vorliegenden Lageplanes und der erst zum heutigen Tage überreichten Vorlage. Es wurde für die dargestellte Fläche A ein Käufer gefunden. Der Verkäufer möchte gerne, dass die Straße 1 überplant und als Gewerbegebiet ausgewiesen wird, so dass hier keine Erschließungskosten mehr fällig werden.

Sie weist darauf hin, dass eine solche Überplanung aus bauleitplanerischer Sicht nicht sinnvoll ist. Eine Erschließung der möglichen Erweiterungsflächen (Fläche C), die derzeit noch nicht im Bebauungsplan enthalten sind, würde damit ausgeschlossen werden. Die Erschließung von Grundstücken auf der Fläche B wäre dann nur noch über die Straße „Lange Stücke“ möglich.

Aus bauplanerischer Sicht wäre es sinnvoller, die öffentliche Straßenverkehrsfläche in eine private Straßenverkehrsfläche mit Wegerechten für Anlieger umzuwandeln. Da die Bebauungsplanänderung, die zurzeit noch in Arbeit ist, noch nicht abgeschlossen ist, könnte die weitere Änderung vom Planungsbüro noch mit eingearbeitet werden. Dies würde Mehrkosten in Höhe von 3.200 € verursachen.

Stellv. Bgm Beutler hat sich gegen die Übernahme der Mehrkosten entschieden, da den Nutzen hierdurch nur der Verkäufer hat.

Bgm Schulz weist darauf hin, dass hier ein Gewerbetreibender vom Verkäufer gefunden wurde, der hier den Anfang macht und er davon ausgeht, dass noch weitere folgen werden.

Es entsteht eine Aussprache hinsichtlich der entstehenden Mehrkosten.

Rh Gleitze ist der Ansicht, dass die Mehrkosten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geteilt werden sollten. Stellv. Bgm K. Schulz weist darauf hin, dass dies nicht funktionieren wird. Weiterhin stellt er den Vergleich zwischen den bisherigen Investitionen der Gemeinde (Arzthaus, Seniorenheim) und den entstehenden Mehrkosten dar.

Frau Heuer weist darauf hin, dass bei einer Umplanung der Stichstraße die Erschließung der Grünflächen sichergestellt werden muss. Dies könnte über die bestehende Straße erfolgen, zusammen mit einem Geh- und Fahrrecht über die Grünflächen. Hierzu wird es im Verfahren noch Gespräche mit den Eigentümern geben.

Es entsteht eine rege Aussprache, in der Einigkeit darüber besteht, dass die Umsiedlung des Gewerbebetriebes in jedem Fall positiv begleitet werden soll, um einer Abwanderung entgegen zu wirken.

 

Nach weiterer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien gemäß der Empfehlung des Verwaltungsausschusses den

 

 

Frau Heuer verlässt die Sitzung um 20.32 Uhr.

 

 


Beschluss:

Der Bebauungsplan „Göhrdestraße“ wird im Bereich der Stichstraße „Straße 1 lt. Lageplan“ dahingehend geändert, dass die öffentliche Straßenverkehrsfläche in Gewerbegebiet geändert wird.

Die Mehrkosten in Höhe von 3.200 € übernimmt die Gemeinde.

Im Verfahren ist die Erschließung der Grünfläche 8.1 und 8.3 lt. Lageplan durch die derzeitigen Eigentümer sicherzustellen.