Sitzung: 07.09.2021 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0309/2021
Frau Heuer
erläutert den Sachverhalt anhand des vorliegenden Lageplanes und der erst zum
heutigen Tage überreichten Vorlage. Es wurde für die dargestellte Fläche A ein
Käufer gefunden. Der Verkäufer möchte gerne, dass die Straße 1 überplant und
als Gewerbegebiet ausgewiesen wird, so dass hier keine Erschließungskosten mehr
fällig werden.
Sie weist darauf
hin, dass eine solche Überplanung aus bauleitplanerischer Sicht nicht sinnvoll
ist. Eine Erschließung der möglichen Erweiterungsflächen (Fläche C), die
derzeit noch nicht im Bebauungsplan enthalten sind, würde damit ausgeschlossen
werden. Die Erschließung von Grundstücken auf der Fläche B wäre dann nur noch
über die Straße „Lange Stücke“ möglich.
Aus bauplanerischer
Sicht wäre es sinnvoller, die öffentliche Straßenverkehrsfläche in eine private
Straßenverkehrsfläche mit Wegerechten für Anlieger umzuwandeln. Da die
Bebauungsplanänderung, die zurzeit noch in Arbeit ist, noch nicht abgeschlossen
ist, könnte die weitere Änderung vom Planungsbüro noch mit eingearbeitet
werden. Dies würde Mehrkosten in Höhe von 3.200 € verursachen.
Stellv. Bgm Beutler
hat sich gegen die Übernahme der Mehrkosten entschieden, da den Nutzen
hierdurch nur der Verkäufer hat.
Bgm Schulz weist
darauf hin, dass hier ein Gewerbetreibender vom Verkäufer gefunden wurde, der
hier den Anfang macht und er davon ausgeht, dass noch weitere folgen werden.
Es entsteht eine
Aussprache hinsichtlich der entstehenden Mehrkosten.
Rh Gleitze ist der
Ansicht, dass die Mehrkosten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer geteilt
werden sollten. Stellv. Bgm K. Schulz weist darauf hin, dass dies nicht
funktionieren wird. Weiterhin stellt er den Vergleich zwischen den bisherigen
Investitionen der Gemeinde (Arzthaus, Seniorenheim) und den entstehenden Mehrkosten
dar.
Frau Heuer weist
darauf hin, dass bei einer Umplanung der Stichstraße die Erschließung der
Grünflächen sichergestellt werden muss. Dies könnte über die bestehende Straße
erfolgen, zusammen mit einem Geh- und Fahrrecht über die Grünflächen. Hierzu wird
es im Verfahren noch Gespräche mit den Eigentümern geben.
Es entsteht eine
rege Aussprache, in der Einigkeit darüber besteht, dass die Umsiedlung des
Gewerbebetriebes in jedem Fall positiv begleitet werden soll, um einer
Abwanderung entgegen zu wirken.
Nach weiterer
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Zernien gemäß der Empfehlung des
Verwaltungsausschusses den
Frau Heuer verlässt
die Sitzung um 20.32 Uhr.
Beschluss:
Der Bebauungsplan
„Göhrdestraße“ wird im Bereich der Stichstraße „Straße 1 lt. Lageplan“
dahingehend geändert, dass die öffentliche Straßenverkehrsfläche in
Gewerbegebiet geändert wird.
Die Mehrkosten in
Höhe von 3.200 € übernimmt die Gemeinde.
Im Verfahren ist
die Erschließung der Grünfläche 8.1 und 8.3 lt. Lageplan durch die derzeitigen
Eigentümer sicherzustellen.