Sitzung: 20.09.2021 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5
Vorlage: 30/0310/2021
Sachverhalt:
Frau Heuer
erläutert, dass der Rat der Gemeinde Langendorf am 15.02.21 beschlossen hat,
den Bebauungsplan Kuhlenberg
Neufassung 77 zu ändern. Mit
der Änderung sollte es ermöglicht werden, Garagen und Carports auch außerhalb
der überbaubaren Grundstücksfläche zu errichten.
Zu a) Im Rahmen der
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB lag der Entwurf des
Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Begründung in der Zeit vom
08.06.-07.07.21 aus. Abzuwägende Stellungnahmen wurden von folgenden Behörden
und Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit vorgebracht:
- Avacon AG
- Biosphärenreservatsverwaltung Nds. Elbtalaue
- NLWKN
- Nds. Landesamt für Denkmalpflege
- Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
- Bürger aus Braasche
Anregungen und
Bedenken wurden gem. dem Abwägungsvorschlag gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
(Anlage I zur Vorlage) abgewogen.
Aufgrund der
Stellungnahmen wurden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen.
Zu b) Mit der
Abwägung der Stellungnahmen ist das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes
soweit abgeschlossen, dass der Bebauungsplan Kuhlenberg Neufassung 77 – 1. Änderung als Satzung beschlossen werden kann (Anlage
II zur Vorlage).
Der Rat fasst
folgenden
Beschluss:
a) Die eingegangenen Stellungnahmen werden
gemäß den Abwägungsvorschlägen gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und
beschlossen.
b) Der Bebauungsplan Kuhlenberg Neufassung 77 – 1.
Änderung wird als Satzung beschlossen. Gleichzeitig wird die Begründung zum
Bebauungsplan beschlossen.