Sitzung: 08.09.2021 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 4
Vorlage: 30/0290/2021
Sachverhalt:
Bgm Ringel erläutert, dass die ACON GmbH im Auftrag der Vantage Towers GmbH innerhalb von vier Suchkreisen in der Samtgemeinde Elbtalaue neue Standorte für Mobilfunkanlagen sucht und die Samtgemeinde darüber informiert hat. Mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 31.08.21. Eine Fristverlängerung bis zum 15.10.21 wurde beantragt.
Der Suchkreis Seybruch liegt im Bereich der Gemeinde Gusborn sowie der Stadt Dannenberg.
Der Suchkreis Kaltenhof liegt im Bereich der Gemeinde Gusborn, Damnatz und Langendorf.
(siehe Anlage I zur Vorlage).
Die jeweiligen Gemeinden haben die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.
Gesucht wird 1 Standort in den jeweiligen Suchkreisen. Von dem Mobilfunkbetreiber priorisiert wird ein Standort in der Mitte des Suchkreises. Die Gemeinde kann aber auch einen anderen Standort innerhalb des Suchkreises vorschlagen und /oder ein gemeindeeigenes Grundstück vorschlagen. Dieser Standort würde dann bevorzugt vom Mobilfunkbetreiber geprüft werden
Wird von der Gemeinde kein Standort vorgeschlagen oder eine gemeindeeigene Fläche zur Verfügung gestellt, prüft der Mobilfunkbetreiber weitere Flächen im privaten Eigentum innerhalb des Suchkreises.
Über diesen Standort werden die Gemeinden informiert und erhalten erneut die Möglichkeit der Stellungnahme.
Dieser Ablauf im Standortsuchverfahren entspricht der Vereinbarung zwischen den Mobilfunkbetreibern und den kommunalen Spitzenverbänden über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze.
Im Suchkreis Seybruch liegen insb. folgende Flächen im Eigentum der Gemeinde:
- Gemarkung Quickborn, Flur 28, Flurstück 42/2:
Ackerfläche, Biosphärenreservat Gebietsteil A, nicht geeignet aufgrund der
Nähe zur B191 (Anbauverbot)
- Gemarkung Quickborn, Flur 28, Flurstück 44,
45, 47, 48, Brache, Grünland; Biosphärenreservat Gebietsteil C,
Vogelschutzgebiet (VSG) und Flora-Fauna-Habitat Gebiet (FFH); Flurstück 45
und 47 sind derzeit verpachtet
- Gemarkung Quickborn, Flur 26, Flurstück 17/2,
Gehölz, Grünland, Biosphärenreservat Gebietsteil C, VSG und FFH, derzeit
verpachtet
- Gemarkung Quickborn, Flur 27, Flurstück 26,
Gehölz, Biosphärenreservat Gebietsteil A, VSG und FFH
Im Suchkreis Kaltenhof liegen folgende Grundstücke:
- Gemarkung Quickborn, Flur 23, Flurstück 4 und
67, Gehölz, Grünland, Biosphärenreservat Gebietsteil A, VSG und FFH, nicht
geeignet aufgrund der Nähe zur B191 (Anbauverbot)
- Gemarkung Quickborn, Flur 22, Flurstück 6,
Gehölz, Biosphärenreservat Gebietsteil A
- Gemarkung Quickborn, Flur 21, Flurstück 3, Gehölz, teilweise Biosphärenreservat Gebietsteil A/C, teilweise FFH/VSG
Die Grundstücke sind in der Anlage II zur Vorlage orange eingefärbt und nummeriert. Auf Seite 2 der Vorlage wurden die Naturschutzdaten hinterlegt. Die Flächen sind entweder aufgrund der Nähe zur Siedlungsflächen, zur B 191 (Anbauverbot), aufgrund der Lage im Gebietsteil C, Im VSG und oder FFH-Gebiet oder aufgrund der Gehölzstruktur aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet.
Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, eine Stellungnahme abzugeben mit der Bitte, einen Standort im Suchkreis mit möglichst großer Entfernung zu jeglicher Bebauung zu suchen. Eine kommunale Fläche wird nicht zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinde wird erneut beteiligt, wenn ein konkreter Standortvorschlag besteht.
Rh Beckmann ist der
Ansicht, dass die Gemeinde geeignete Flächen zur Verfügung hat und hält eine
direkte Absage für verfrüht, man sollte zuerst die Eignung der Flächen durch
die Firma durchprüfen lassen.
Rf Geuder möchte
die Flächen dafür nicht zur Verfügung stellen, G5 ist eine Gefahr für Mensch
und Tier, dazu gab es bereits eine Veranstaltung mit Referenten beim Landkreis.
Rh Struck teilt
diese Meinung, die größte Gefahr sieht er darin, dass die gesetzlichen
Bestimmungen hierzu noch katastrophal sind und die Gefahren, die von 5G
ausgehen nicht ansatzweise erfassen.
Es ist an der
Gemeinde hier eine Stellungnahme in Form einer Resolution zu formulieren und
die Nutzung ihrer Flächen gänzlich auszuschließen.
Um als Gemeinde
diese Entwicklung auf gemeindeeigenen Flächen zuzulassen, müssten erst
Gutachten über die Unschädlichkeit von 5G vorgelegt werden.
Die Gemeinde hat in
ihrer Geschäftsordnung die Kausalität Klimawandel und Artenrückgang verzeichnet
und schon im Hinblick darauf ist dieses Vorhaben abzulehnen, so Rh Struck
abschließend.
Rh Deward gibt zu
bedenken, dass bei einer Aufstockung eines vorhandenen Masts die Gemeinde
keinerlei Einsprüche erheben kann, deshalb findet er die Idee von Rh Beckmann
mit der Firma in Kontakt bzw. Verhandlungen zu treten gar nicht so verkehrt.
Durch den Dialog
ist die Firma dann auch in der Position reagieren zu müssen.
Bgm Ringel
bestätigt die Aussage, dass bei einer Erweiterung eines bestehenden Masts die
Gemeinde nur eine Information erhält, so geschehen z.B. in Groß Gusborn.
Die Firma lässt
sich in eine solche Position nicht drängen, Frau Heuer war schon zufrieden,
dass sie die Verlängerung der Fristen aushandeln konnte, so Bgm Ringel.
Stellv. Bgm Fahren
ist der Meinung, dass man diese Entwicklung direkt ablehnen sollte und ist der
Meinung, dass Frau Heuer als zuständige Sachbearbeiterin in der Samtgemeinde
Elbtalaue dort schon die treffenden Worte finden wird.
Rh Beckmann findet
es weiterhin zu übereilt, dass man die Entwicklung so kategorisch ablehnt, man
könnte die Gemeindeflächen zunächst überprüfen lassen und ggfs. könnte man dann
als Gemeidne Pachteinnahmen verzeichnen, diese gehen anders an
Privateigentümer.
Rh Struck möchte
wissen, in welcher Größenordnung sich solche Pachtzahlungen bewegen.
Herr Pauls erläutert,
dass in Neu Darchau eine jährliche Pacht in Höhe von rd. 1.000 Euro für einen
Mobilfunkmasten gezahlt wird. Es handelt sich nur um kleine Summen.
Stellv. Bgm Fahren
stellt den Antrag, dass gemäß des Beschlussvorschlages der Verwaltung
die Anfrage der
Vantage Towers GmbH zur Kenntnis genommen und durch Frau Heuer von der
Samtgemeindeverwaltung eine Stellungnahme entsprechend der Vorlage abgegeben
wird.
Der Vantage Towers
GmbH werden keine Flächen aus dem Eigentum der Gemeinde Gusborn zur Verfügung gestellt.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Die Anfrage der
Vantage Towers GmbH wird zur Kenntnis genommen und durch Frau Heuer von der
Samtgemeindeverwaltung wird eine Stellungnahme entsprechend der Vorlage
abgegeben.
Der Vantage Towers
GmbH werden keine Flächen aus dem Eigentum der Gemeinde Gusborn zur Verfügung
gestellt. (Antrag stellv. Bgm Fahren)