Sitzung: 08.09.2021 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 20/0261/2021
Sachverhalt:
Herr Pauls
erläutert, dass in der Gemeinde Gusborn der Gaskonzessionsvertrag für das
Gemeindegebiet am 21.02.2024 ausläuft. Ein Konzessionsverfahren beginnt
frühestens 3 Jahre vor Ablauf und damit im Jahre 2021, dies wird auch nach
seinem Wechsel innerhalb der Samtgemeindeverwaltung weiterhin unter seine
Zuständigkeit fallen.
Neben der Gemeinde
Gusborn beginnen in den Gemeinden Jameln, Langendorf und Neu Darchau in den
Jahren 2021 und 2022 Gaskonzessionsverfahren.
Bei dem Verfahren
handelt es sich um ein rechtlich kompliziertes Verfahren bei dem viele
Entscheidungen genauestens beachtet werden müssen. Durch die vergangenen
Verfahren der Gemeinden Damnatz, Karwitz, Zernien und auch der Stadt Dannenberg
(Elbe) wurden wir hier rechtlich durch die Kanzlei Boos, Hummel und Wegerich
(BH&W) aus Berlin begleitet, so dass die Verfahren bis dato (Stadt
Dannenberg ist noch nicht abgeschlossen) ohne Komplikationen abgeschlossen
werden konnten.
Auch in den
anstehenden Verfahren halte ich eine entsprechende rechtliche Unterstützung für
unabdingbar. Mit dem Ziel, die anfallenden Kosten auf mehrere
Konzessionsverfahren/Gemeinden aufteilen zu können, wurde in vorheriger
Abstimmung mit den Bürgermeistern 4 Kanzleien angeschrieben und Angebote
eingeholt. Von zwei Kanzleien wurden Angebote hereingereicht und zwei haben
schriftlich bzw. fernmündlich mitgeteilt, keine Angebote abzugeben.
Unter
Berücksichtigung, dass sich mind. 2 Interessenten um die Konzession für das
Gasnetz bewerben, hat sich das Angebot der Kanzlei Boss Hummel und Wegerich mit
Kosten von ca. 18.600 EUR/netto als das günstigere Angebot herausgestellt. Auch
der Stundensatz der Kanzlei BH&W ist mit 200 EUR/netto der günstigere.
Eine gerechte
Aufteilung, sofern alle Gemeinden der gemeinsamen rechtlichen Begleitung des
Verfahrens durch die Kanzlei BH&W zustimmen, würde auf Grundlage der
erwirtschafteten Konzessionsentgelte 2019 bzw. 2020 (soweit abgerechnet) erfolgen
und sich wie folgt darstellen:
Die Gemeinden
Jameln und Langendorf haben der Vergabe des Mandats bereits zugestimmt, so Herr
Pauls abschließend, in der Gemeinde Neu Darchau wurde bisher nur die Empfehlung
durch den Verwaltungsausschuss gegeben.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Gusborn stimmt, vorbehaltlich der Zustimmung aller betroffenen
Gemeinden, einer gemeinsamen rechtlichen Verfahrensbegleitung in den
Gaskonzessionsverfahren mit der Kanzlei Boss Hummel & Wegerich zu.