Sitzung: 08.09.2021 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 20/0226/2021
Sachverhalt:
Herr Pauls erläutert, dass der Jahresabschluss 2020 dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Mai 2021 vorgelegt wurde. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 16.06.2021 beendet.
Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn wurden als geordnet bezeichnet. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.
Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten
wurden,
-bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen
des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs
nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der
maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist
und
-sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und
Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und
Finanzlage darstellen.
Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 des Prüfberichts einen Hinweis zu dem wie folgt Stellung genommen wird:
4.1 Auftragsvergabe
Für die Ausbesserung eines Wirtschaftsweges
in Teilen (Siemen-Zadrau) wurde Material zum Preis von 4.114,61 € besorgt. Die
Forstverwaltung, welche in weiteren Bereichen Ausbesserungsarbeiten
durchführte, bot an, den weiteren Teil ebenfalls auszubessern, die Gemeinde
sollte lediglich das Material liefern. Dies musste zeitnah geschehen, so dass
dies umgehend vom Kieswerk Tramm die benötigte Menge angefordert wurde, so dass
keine weiteren Kosten für die eigentlichen Arbeiten zu Lasten der Gemeinde
entstehen.
Herr Pauls erläutert, dass trotz
Corona-Pandemie ein positiver Haushalt zustande gekommen ist, die Gewerbesteuer
blieb zwar rd. 11.000,- Euro hinter den Erwartungen, jedoch wurden 68.000,-
Euro für Grundstücke eingenommen.
Es wurden Sichtspiegel und Defibrillatoren
besorgt, die Planungskosten für den Bau der barrierefreien Bushaltestellen
wurden getragen. Investitionen waren ohne Fremdhilfe möglich.
Rh Beckmann möchte wissen, on die liquiden
Mittel der Gemeinde Gusborn gut angelegt sind oder einfach nur auf dem Konto
liegen. Die Gemeinde sollte tatsächlich mehr über sinnvolle Investitionen
nachdenken, damit das Geld eben nicht nur auf der Bank liegt.
Herr Pauls erklärt, dass die Mittel der
Gemeinde auf den Konten der Samtgemeinde Elbtalaue liegen, wie auch die Gelder
der übrigen Mitgliedsgemeinden.
Bgm Ringel macht deutlich, dass der Großteil
der liquiden Mittel ja im Ergebnishaushalt entstehen und dies das Geld ist, mit
welchem die Gemeinde Gusborn arbeitet, so dass ganz große Investitionen gar
nicht möglich sind, dennoch ist auch er der Ansicht, dass die Gemeinde Gusborn
über sinnvolle Investitionen immer nachdenken und abstimmen.
Stellv. Bgm Fahren übernimmt den Vorsitz zur
Abstimmung und der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2020 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG. 9 Ja
b) Der Rat erteilt
dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2020. 8 Ja 1 Enthaltung
c) Der Überschuss aus dem
Jahresergebnis in Höhe von 4.587,02 € (ordentlich: 4.587,02 €, außerordentlich:
0,00 €) verringern die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf einen Gesamtfehlbetrag von 1.533,49
€. 9 Ja