Sachverhalt:

Herr Pauls erläutert, dass der Jahresabschluss 2020 dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Mai 2021 vorgelegt wurde. Die Prüfung des Abschlusses wurde am 16.06.2021 beendet.

 

Die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde Gusborn wurden als geordnet bezeichnet. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt.

Es bestätigt gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
-der Haushaltsplan und die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
-bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
 kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
 Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen
 Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
-sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
 Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die
 tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Unter Ziffer 4 gibt das RPA auf der Seite 11 des Prüfberichts einen Hinweis zu dem wie folgt Stellung genommen wird:

 

4.1 Auftragsvergabe

Für die Ausbesserung eines Wirtschaftsweges in Teilen (Siemen-Zadrau) wurde Material zum Preis von 4.114,61 € besorgt. Die Forstverwaltung, welche in weiteren Bereichen Ausbesserungsarbeiten durchführte, bot an, den weiteren Teil ebenfalls auszubessern, die Gemeinde sollte lediglich das Material liefern. Dies musste zeitnah geschehen, so dass dies umgehend vom Kieswerk Tramm die benötigte Menge angefordert wurde, so dass keine weiteren Kosten für die eigentlichen Arbeiten zu Lasten der Gemeinde entstehen.

 

Herr Pauls erläutert, dass trotz Corona-Pandemie ein positiver Haushalt zustande gekommen ist, die Gewerbesteuer blieb zwar rd. 11.000,- Euro hinter den Erwartungen, jedoch wurden 68.000,- Euro für Grundstücke eingenommen.

Es wurden Sichtspiegel und Defibrillatoren besorgt, die Planungskosten für den Bau der barrierefreien Bushaltestellen wurden getragen. Investitionen waren ohne Fremdhilfe möglich.

 

Rh Beckmann möchte wissen, on die liquiden Mittel der Gemeinde Gusborn gut angelegt sind oder einfach nur auf dem Konto liegen. Die Gemeinde sollte tatsächlich mehr über sinnvolle Investitionen nachdenken, damit das Geld eben nicht nur auf der Bank liegt.

 

Herr Pauls erklärt, dass die Mittel der Gemeinde auf den Konten der Samtgemeinde Elbtalaue liegen, wie auch die Gelder der übrigen Mitgliedsgemeinden.

Bgm Ringel macht deutlich, dass der Großteil der liquiden Mittel ja im Ergebnishaushalt entstehen und dies das Geld ist, mit welchem die Gemeinde Gusborn arbeitet, so dass ganz große Investitionen gar nicht möglich sind, dennoch ist auch er der Ansicht, dass die Gemeinde Gusborn über sinnvolle Investitionen immer nachdenken und abstimmen.

 

Stellv. Bgm Fahren übernimmt den Vorsitz zur Abstimmung und der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 


Beschluss:

a) Der Rat beschließt die Jahresrechnung 2020 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG. 9 Ja

b) Der Rat erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2020. 8 Ja  1 Enthaltung

c) Der Überschuss aus dem Jahresergebnis in Höhe von 4.587,02 € (ordentlich: 4.587,02 €, außerordentlich: 0,00 €) verringern die doppischen Fehlbeträge aus Vorjahren auf einen Gesamtfehlbetrag von 1.533,49 €. 9 Ja