Bgmin Deegen berichtet, dass Frau Koch als Grundstückseigentümerin ein Schreiben der Samtgemeindeverwaltung bekommen hat, in dem sie darauf hingewiesen wurde, dass die Frist zur Bebauung ihrer Grundstücke bereits abgelaufen sei und sie wird aufgefordert die Vertragsbedingungen zu erfüllen.

 

Bgmin Deegen verliest das Antwortschreiben der Grundstückeigentümerin, in dem sie mitteilt, dass sie durch die langanhaltende Pandemie Einkünfte eingebüßt habe und dass die derzeitige Materialknappheit und Preisexplosion ihr Übriges geleistet habe.

Die Eigentümerin bittet um einen Aufschub bis Mitte 2022, um mit der Bebauung ihres Grundstückes zu beginnen.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf kann diesem Aufschub zustimmen, allerdings sollte die Grundstückseigentümerin Anfang 2022 bereits ihre Baugenehmigung als Nachweis vorlegen.