Sitzung: 19.07.2021 Rat der Gemeinde Langendorf
Bgmin Deegen berichtet,
dass Frau Koch als Grundstückseigentümerin ein Schreiben der
Samtgemeindeverwaltung bekommen hat, in dem sie darauf hingewiesen wurde, dass
die Frist zur Bebauung ihrer Grundstücke bereits abgelaufen sei und sie wird
aufgefordert die Vertragsbedingungen zu erfüllen.
Bgmin Deegen verliest das
Antwortschreiben der Grundstückeigentümerin, in dem sie mitteilt, dass sie
durch die langanhaltende Pandemie Einkünfte eingebüßt habe und dass die
derzeitige Materialknappheit und Preisexplosion ihr Übriges geleistet habe.
Die Eigentümerin bittet um
einen Aufschub bis Mitte 2022, um mit der Bebauung ihres Grundstückes zu
beginnen.
Der Rat der Gemeinde
Langendorf kann diesem Aufschub zustimmen, allerdings sollte die
Grundstückseigentümerin Anfang 2022 bereits ihre Baugenehmigung als Nachweis
vorlegen.