Sachverhalt:
Bgm Stegemann
erklärt, dass ein Antrag eines Grundstückseigentümers des Ortsteils Plumbohm
auf Erwerb einer Wegeteilfläche vorliegt. Der Antrag inkl. eines Lageplanes lag
der Vorlage als Anlage I bei.
Um solchen
Problemen wie in Schmessau vorzubeugen, ist der Antrag heute auf der
Tagesordnung.
Rh Fürch stellt
fest, dass die Gemeinde nach dem vorliegenden Plan nicht drumherum kommt, dass
eine Grenzfeststellung durchgeführt wird.
Rh Scherlies ist
der Ansicht, dass man in dieser Angelegenheit dringend einen Vororttermin
vereinbaren sollte, um sich ein genaues Bild der Situation zu machen.
Wünschenswert wäre,
dass ein Vertreter der Samtgemeinde, der Grundstückseigentümer sowie das
zuständige Vermessungsbüro sowie der Bauplaner an dem Termin teilnehmen.
Die übrigen
Ratsmitglieder sind der gleichen Meinung.
Bgm Stegemann wird
sich um die Angelegenheit kümmern.
Der Rat der
Gemeinde Göhrde fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Göhrde wird den Grundstückseigentümer bitten, dass er kurzfristig
einen Ortstermin mit Frau Frick-Lull, Herrn Flindt, einem Vertreter der
Samtgemeindeverwaltung (Herr Trapp) sowie den Ratsmitgliedern einberuft, damit
vor Ort über die notwendigen Maßnahmen und die Verteilung der entstehenden
Kosten gesprochen werden kann. (Antrag Rh Scherlies)