Sitzung: 07.09.2021 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0283/2021
Sachverhalt:
Bgm Stegemann erläutert, dass im Rat der
Gemeinde Göhrde die Ausstattung der im Gemeindegebiet befindlichen Spielplätze
thematisiert wurde und die Verwaltung beauftragt wurde die Kosten der
nachfolgend aufgeführten Spielgeräte zu ermitteln.
Seitens der Verwaltung wurde hierzu eine
„grobe“ Preisabfrage durchgeführt, diese hat zu dem nachfolgend aufgeführten
Ergebnis geführt:
1.
1x Premiumwippe Alu 4-sitzig ca.
900,- €
2.
1x Netzsteg ca.
1.800,- €
3.
1x Climbing-Zelt ca.
3.200,- €
4.
2x Federwippe ca.
1.500,- €
Hinzu kommen die Kosten für die Aufstellung
(Fundamente, Fallsand etc.) der Geräte sowie die Kosten für die erstmalige
technische Abnahme der Geräte. Somit
werden sich die Gesamtkosten auf ca. 9.500,00 € belaufen. Im Falle einer positiven
Beschlussfassung sind entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt 2022
einzuplanen.
Rh Timme möchte wissen, ob es hier
Fördermittel abzuschöpfen gibt.
Bgm Stegemann würde sich bei positivem
Beschluss darum kümmern, ob es da Möglichkeiten der Förderung gibt.
Rh Mellmann fragt, ob die Geräte regelmäßig
gewartet werden, das Kiesbett ist eher eine Grünanlage, hier besteht
Handlungsbedarf.
Bgm Stegemann teilt mit, dass in Eigenregie
bereits einige Reparaturen durchgeführt wurden.
Leider sind die Holzgeräte allesamt
abgängig, deshalb sind die neuen Geräte aus haltbareren Materialien geplant.
Rh Timme merkt an, dass jedoch eine
Steigerung der Nutzung des Spielplatzes durch die neue Schaukel deutlich
sichtbar ist, auch der Kindergarten unternimmt regelmäßige Spaziergänge zum
Spielplatz.
Rh Fürch bestätigt die vermehrte Nutzung
und ergänzt, dass er vor kurzem Mäharbeiten durchgeführt hat, leider hat er es
noch nicht geschafft die Sandkiste aufzufüllen.
Die Mitglieder vom Schießstand haben
außerdem Müll gesammelt und kleinere Reparaturen übernommen.
Rh Mellmann ist der Ansicht, dass die
Geräte gesperrt werden müssten und fragt, ob denn keine Sichtkontrollen durch
die Samtgemeinde durchgeführt wurden.
Bgm Stegemann erklärt, dass regelmäßig der
Techniker der Samtgemeinde vor Ort war, um Sichtkontrollen durchzuführen, im
vergangenen Jahr war außerdem der TÜV da, um eine größere Abnahme
durchzuführen, die Kontrolle durch den TÜV musste von der Gemeinde bezahlt
werden, für die Sichtkontrollen durch die Samtgemeinde wurden niemals
Rechnungen vorgelegt.
Nach kurzer Diskussion fasst der Rat der
Gemeinde Göhrde folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Göhrde beschließt, dass die nachfolgend aufgeführten Spielgeräte
angeschafft, ordnungsgemäß aufgebaut und von einem Sachverständigen abgenommen
werden.
Angeschafft werden:
1 Premiumwippe Alu 4-Sitzig, 1 Netzsteg, 1 Climbing Zelt und 2 Federwippen.
Die entsprechenden
Haushaltsmittel werden im Haushalt 2022 eingeplant. (Antrag Rh Fürch)