Sitzung: 07.09.2021 Rat der Gemeinde Göhrde
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 30/0282/2021
Sachverhalt:
Bgm Stegemann erläutert, dass die Gemeinde
Göhrde am 15.07.2020 einen Antrag auf die Erteilung einer verkehrsbehördlichen
Anordnung zur Errichtung einer Bedarfsampel mit Fußgängerüberweg (FGÜ), über
die Bundesstraße B 216, im Ort Metzingen, an den Landkreis Lüchow-Dannenberg
als zuständige Verkehrsbehörde gestellt hat.
Dieser Antrag wurde seitens des zuständigen
Straßenbaulastträgers, der Niedersächsischen Behörde für Straßenbau und Verkehr
wegen des nicht Vorhandenseins der notwendigen Voraussetzungen (Anzahl der
querenden Personen, Verkehrsaufkommen etc.) abgelehnt.
Allerdings hat die Niedersächsischen
Behörde für Straßenbau und Verkehr in Aussicht gestellt, dass sie einem Antrag
zur Errichtung eines beleuchteten Fußgängerüberweges (ohne Bedarfsampel) an der
beantragten Stelle zustimmen würde, sofern die Gemeinde alle voraussichtlich
anfallenden Kosten selbst trägt.
Die ungefähren Kosten für die Errichtung
eines FGÜ betragen ca. 9.000,- Euro
Dieser Betrag setzt sich wie Folgt
zusammen:
1. Baumaßnahme |
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Fundamente 2x |
3000,- € |
Ggf. Erdarbeiten |
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2. Verkehrsanlagen/ Zeichen |
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Markierungen (Zeichen 293) |
800,- € |
Beschilderung 4 x (Zeichen 350) |
200,- € |
Beleuchtung 2 x (Zeichen 350) |
5000,- € |
Peitschenmasten und Ankerkorb 2x |
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Rh Stallbohm hält den Fußgängerüberweg an dieser
Stelle für richtig und sinnvoll, es geht um ein sicheres Erreichen des
Spielplatzes und des Schießstandes.
Stellv. Bgmin Klappstein würde den Fußgängerüberweg
in Richtung Sägewerk versetzen, da dort die Straße breiter ist und die Autos
bereits beschleunigen.
Rh Scherlies teilt die Ansicht, dass an der
Kreuzung am Sägewerk auch dringend Handlungsbedarf besteht gffs. In Form einer
50 km/h – Zone. Hierzu sollte ein Antrag bei der Verkehrsbehörde gestellt
werden.
Bgm Stegemann wundert sich darüber, dass es nun um
die Kreuzung am Sägewerk geht. Der Rat hat entschieden, dass eine Ampel in der
Mitte von Metzingen aufgestellt werden sollte, dieser Antrag wurde leider abgelehnt,
nun stellt sich nur die Frage, ob die Gemeinde auf eigene Kosten einen
Fußgängerüberweg schaffen möchte.
Rh Fürch sieht es ähnlich, dass dies zwei
verschiedene Baustellen sind. Zuerst sollte dieser Sachverhalt geklärt werden
und dann im Nachgang die Kreuzung am Sägewerk.
Rh Timme ergänzt, dass man im Zuge der Diskussion
zur Kreuzung am Sägewerk dann auch die Führung des Fahrradweges besprechen
sollte.
Dieses sollte in einer der nächsten Sitzung als
eigener Tagesordnungspunkt behandelt werden.
Rh Scherlies sieht nicht ein, dass das Land sich so
einfach aus der Affäre zieht und die Gemeinde nun allein mit den Kosten
dasteht.
Er fragt, ob unbedingt eine Beleuchtung für den
Fußgängerüberweg vorgehalten werden muss und ob es ggfs. günstigere Alternativen
gibt z.B. ohne feste Fundamente stattdessen mit Erdbohrern.
Bgm Stegemann erläutert, dass es fest
vorgeschrieben ist, welche Beleuchtung für den Fußgängerüberweg verwendet
werden muss, da sind Alternativen nicht zulässig.
Nach kurzer Diskussion fasst die Gemeinde Göhrde
folgenden
Beschluss:
Die Gemeinde Göhrde
wird bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag stellen, um auf
Höhe der Querungshilfe auf der B 216 im Ort Metzingen einen beleuchteten
Fußgängerüberweg zu errichten.
Eine mögliche
Kostenbeteiligung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde soll in diesem
Zuge abgeklärt werden. (Antrag stellv. Bgmin Klappstein)