Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Bgm Stegemann erläutert, dass die Gemeinde Göhrde am 15.07.2020 einen Antrag auf die Erteilung einer verkehrsbehördlichen Anordnung zur Errichtung einer Bedarfsampel mit Fußgängerüberweg (FGÜ), über die Bundesstraße B 216, im Ort Metzingen, an den Landkreis Lüchow-Dannenberg als zuständige Verkehrsbehörde gestellt hat.

Dieser Antrag wurde seitens des zuständigen Straßenbaulastträgers, der Niedersächsischen Behörde für Straßenbau und Verkehr wegen des nicht Vorhandenseins der notwendigen Voraussetzungen (Anzahl der querenden Personen, Verkehrsaufkommen etc.) abgelehnt.

Allerdings hat die Niedersächsischen Behörde für Straßenbau und Verkehr in Aussicht gestellt, dass sie einem Antrag zur Errichtung eines beleuchteten Fußgängerüberweges (ohne Bedarfsampel) an der beantragten Stelle zustimmen würde, sofern die Gemeinde alle voraussichtlich anfallenden Kosten selbst trägt.

Die ungefähren Kosten für die Errichtung eines FGÜ betragen ca. 9.000,- Euro

Dieser Betrag setzt sich wie Folgt zusammen:

1.  Baumaßnahme

 

    

 

     Fundamente 2x

3000,- €

     Ggf. Erdarbeiten

 

 

 

2. Verkehrsanlagen/ Zeichen

 

 

 

    Markierungen (Zeichen 293)

800,- €

    Beschilderung 4 x (Zeichen 350)

200,- €

    Beleuchtung 2 x (Zeichen 350)

5000,- €

    Peitschenmasten und Ankerkorb 2x

 

 

 

 

 

Rh Stallbohm hält den Fußgängerüberweg an dieser Stelle für richtig und sinnvoll, es geht um ein sicheres Erreichen des Spielplatzes und des Schießstandes.

 

Stellv. Bgmin Klappstein würde den Fußgängerüberweg in Richtung Sägewerk versetzen, da dort die Straße breiter ist und die Autos bereits beschleunigen.

 

Rh Scherlies teilt die Ansicht, dass an der Kreuzung am Sägewerk auch dringend Handlungsbedarf besteht gffs. In Form einer 50 km/h – Zone. Hierzu sollte ein Antrag bei der Verkehrsbehörde gestellt werden.

 

Bgm Stegemann wundert sich darüber, dass es nun um die Kreuzung am Sägewerk geht. Der Rat hat entschieden, dass eine Ampel in der Mitte von Metzingen aufgestellt werden sollte, dieser Antrag wurde leider abgelehnt, nun stellt sich nur die Frage, ob die Gemeinde auf eigene Kosten einen Fußgängerüberweg schaffen möchte.

 

Rh Fürch sieht es ähnlich, dass dies zwei verschiedene Baustellen sind. Zuerst sollte dieser Sachverhalt geklärt werden und dann im Nachgang die Kreuzung am Sägewerk.

 

Rh Timme ergänzt, dass man im Zuge der Diskussion zur Kreuzung am Sägewerk dann auch die Führung des Fahrradweges besprechen sollte.

 

Dieses sollte in einer der nächsten Sitzung als eigener Tagesordnungspunkt behandelt werden.

 

Rh Scherlies sieht nicht ein, dass das Land sich so einfach aus der Affäre zieht und die Gemeinde nun allein mit den Kosten dasteht.

Er fragt, ob unbedingt eine Beleuchtung für den Fußgängerüberweg vorgehalten werden muss und ob es ggfs. günstigere Alternativen gibt z.B. ohne feste Fundamente stattdessen mit Erdbohrern.

 

Bgm Stegemann erläutert, dass es fest vorgeschrieben ist, welche Beleuchtung für den Fußgängerüberweg verwendet werden muss, da sind Alternativen nicht zulässig.

 

Nach kurzer Diskussion fasst die Gemeinde Göhrde folgenden

 


Beschluss:

Die Gemeinde Göhrde wird bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einen Antrag stellen, um auf Höhe der Querungshilfe auf der B 216 im Ort Metzingen einen beleuchteten Fußgängerüberweg zu errichten.

Eine mögliche Kostenbeteiligung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde soll in diesem Zuge abgeklärt werden. (Antrag stellv. Bgmin Klappstein)