Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 4

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 18.05.21 beschlossen, dass für die Förderung von energetischen Umsetzungen ein Umweltbonussystem erarbeitet wird. Modalitäten und Kriterien sollen festgelegt werden.

 

Modalitäten:

Folgende Modalitäten werden vorgeschlagen:

-       Geplante bauliche Maßnahmen müssen bereits aus dem Bauantrag hervor gehen (z.B. Bauweise, Baustoffe, Energieeffizienzklasse, Dachbegrünung (Statik)

-       Einsatzbereite Installation bzw. Fertigstellung der Maßnahme innerhalb 1 Jahres nach Bezugsfertigkeit des Wohnhauses

-       Der Vollzugsmitteilung innerhalb von 14 Tagen an die Stadt Dannenberg (Elbe) muss eine Bescheinigung des Architekten oder Entwurfsverfassers über die erfolgten Maßnahmen beigefügt werden

-       Entwicklungspflege für die Maßnahmen zur Klimaanpassung für mindestens 5 Jahre muss zugesichert werden. Rückforderung möglich, wenn die Maßnahme nicht für mindestens 5 Jahre bestehen bleibt.

 

Kriterien:

Aus der Anlage I der Vorlage sind mögliche Kriterien des Umweltbonussystem zusammengestellt.

Insbesondere die konkreten (technischen) Voraussetzungen zur Erreichung der Ziele bedürfen noch einer Konkretisierung.

Eine Förderung für gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen soll ausgeschlossen sein.

Die maximale Fördersumme soll 200% des zuvor eingezahlten Ökobeitrages nicht überschreiten. Somit verbleibt eine Auswahlmöglichkeit. Es müssen nicht sämtliche Kriterien erfüllt werden, um den vollen Bonus zu erhalten.

 

Viele der Einzelmaßnahmen werden über verschiedenste Programme, insbesondere vom Bund und vom Land Niedersachsen bereits (teilweise) gefördert.

Es wird daher vorgeschlagen, dass Umweltbonussystem nicht zur Förderung von Einzelmaßnahmen zu nutzen, sondern das Umweltbonussystem so auszugestalten, dass es Kriterien für eine Art Kaufpreisrabatt darstellen kann.

 

Ein Beschluss über das Umweltbonussystem ist aus folgenden Gründen zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich.

-       Das Umweltbonussystem steht in vielfachen Wechselwirkungen zu den Festsetzungen im noch zu erarbeitenden Bebauungsplan. Festsetzungen, die bereits im Bebauungsplan berücksichtigt werden, können nicht zusätzlich gefördert werden. Maßnahmen, die gefördert werden sollen, müssen im Bebauungsplan auch zulässig sein.

-       Eine Preisfindung ist noch nicht möglich, da wesentliche Erschließungskosten noch nicht konkret beziffert werden können und die Finanzierung noch nicht gesichert ist.

-       Ein wesentliches Kriterium im Umweltbonussystem soll der Anschluss an das kalte Nahwärmenetz der EVE darstellen. Die konkreten Planungen zum Nahwärmenetz sollten vor Beschluss über das Umweltbonussystem feststehen. Vor Beginn der Planungsphase muss noch ein Gestattungsvertrag geschlossen werden, der sich noch in der Abstimmung befindet.

 

Die Erarbeitung des Umweltbonussystems steht somit unter dem Vorbehalt finanzieller und rechtlicher, insbesondere beihilfe- und bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen.

 

Die dargestellten Modalitäten und Kriterien stellen somit einen Zwischenstand dar, der weiter parallel zum Bebauungsplan konkretisiert werden muss.

 

StDir Meyer erläutert, dass das Eckpunktepapier aufgrund der Beratungen im UBD in Zusammenarbeit mit dem Büro Patt erarbeitet worden ist und kündigt nach der Beratung einen Ausblick auf die Grundstückspreisermittlung an.

 

Frau Heuer erläutert den Sachverhalt der Vorlage und den Inhalt des Entwurfs des Eckpunktepapiers.

 

Herr Patt findet das geplante Umweltbonussystem eine „super Sache“. Er verweist darauf, dass der Bebauungsplan auch Festsetzungen über ökologische Maßnahmen enthalten wird und dass für diese ökologischen Maßnahmen keine Förderquoten vorgesehen sind.

 

Rh Herzog bittet um Sitzungsunterbrechung, um Herr Reinholds Vorschläge anzuhören.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 18:45 Uhr.

 

Herr Reinhold bezieht sich auf den Entwurf des Kriterienkatalogs. Er hält den vorgeschlagenen Prozentsatz von 65% für ressourcenschonendes Bauen für deutlich zu niedrig. Bei der Bauweise der Gebäude (P. 1.1) hält er eine Unterscheidung für sinnvoll und schlägt vor, für Holzrahmen und Holzmassivhäuser 15% vorzusehen und für Strohballenhäuser zusätzlich 15%.

Er befürwortet die Förderung von Dachbegrünungen, wobei die Abdichtung aus ökologischem Material sein müßte, hält die vorgeschlagene Förderquote allerdings für zu hoch.

Bei der Regewassernutzung sieht er keine hygienischen Probleme (P. 3.1) und er hält die vorgeschlagene Mindestgröße von 2.000 l für zu klein und schlägt eine Mindestgröße von 4.000 l vor und auch eine höhere Förderquote von 15-25%.

Die vorgeschlagene Förderquote für Wasser- und Teichflächen (P. 3.7) hält er für viel zu hoch und weist darauf hin, dass kleine Teiche wenig Klimaeinfluss haben und Teichfilter Strom verbrauchen.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 18:50 Uhr wieder.

 

Rh Schmidtke hält den vorgeschlagenen Prozentsatz für Dachbegrünungen (P 3.5) ebenfalls zu hoch und schlägt eine Verringerung um 10 % vor.

 

Rh Herzog bezieht sich auf den Bebauungsplan „In Deinefeld“ in Uelzen. In diesem Bebauungsplan wird die Brauchwassernutzung empfohlen. Er hinterfragt die Angaben im Entwurf des Eckpunktepapier (P. 3.2), dass die Brauchwassernutzung aus hygienischen und technischen Gründen kritisch gesehen werden. Er hält Brauchwasseranlagen, die gewartet werden, für unproblematisch.

Er unterstützt die Ansicht von Herrn Reinhold zur unterschiedlichen Bewertung von kleinen und großen Teichen, fragt nach Möglichkeiten wie Monorasen verhindert werden können und hält die Förderung von Heckenpflanzungen für sinnvoll. Als zusätzlichen Förderpunkt schlägt er die Nichtversiegelung von zulässigen Versiegelungen vor.

 

AV Siemke unterstützt die vorgeschlagene Aufgliederung der Bauweise (P. 1.1) und die vorgeschlagene zusätzliche Förderquote von 15% für den Stroh- und Lehmbau.

Hinsichtlich der Brauchwassernutzung fragt er, welche Punkte tatsächlich gegen eine Nutzung und Förderung sprechen.

 

Frau Heuer verweist auf Aussagen des Landesamtes für Ökologie und der EVE wonach Brauchwasseranlagen als hygienisch schwierig und der technische Aufwand als zu hoch anzusehen werden.

 

Für AV Siemke sind die relativ hohen Kosten der Grund dafür solche Anlage zu fördern.

 

StDir Meyer erläutert, dass schon bei Ausweisung der Baugebiete Westsiedlung und Develang als Grundsatzfrage über zentrale Regenwasserableitungen oder dezentrale Versickerungen beraten wurde und dort eine Versickerung auf den Grundstücken erfolgt und das Regenwasser dem Boden wieder zugeführt wird.

 

AV Siemke hält eine Nutzung des Regenwassers als Brauchwasser für sinnvoll, weil kein Wasser in die Vorflut abgeleitet wird und das Wasserwerk weniger Wasser fördern muss. Bei einer Regenwassernutzung zur Gartenbewässerung (P. 3.1) hält er eine Mindestgröße der Erdzisternen von 4.000 l für sinnvoll.

Er hält die Förderung von Heckenpflanzungen für sinnvoll und weist darauf hin, dass die von Rh Herzog vorgeschlagene Förderung von Heckenpflanzungen in Abhängigkeit mit den Festsetzungen des Bebauungsplans zu betrachten ist. Auch die von Rh Herzog vorgeschlagene Förderung von Nichtversiegelungen hält er für sinnvoll.

 

Rh Schild weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen ökologischen Maßnahmen die Neubauten erheblich verteuern und die Finanzierung von Gesamtkosten von über 300.000 für ortsansässige jungen Menschen schwierig wird.

 

AV Siemke antwortet, dass ein großer Teil der Maßnahmen hinsichtlich einer Kosten-Nutzen-Rechnung nicht sinnvoll ist. Er hat hochgerechnet, dass bei Erfüllung der gesamten Prozentzahl von 225% mit Mehrkosten von 140.000 bis 150,000 € gerechnet werden muss.

Ziel ist es Bauland zur Verfügung zu stellen, dass mit Kosten von 300.000 bis 350.000 € auch für Ortsansässige finanzierbar ist und ein händelbares Umweltbonussystem einzuführen. Nach dem vorgesehenen Konzept steht es den Bauherren relativ frei nach ihren Vorstellungen zu bauen, und 100% Förderquote sind nach dem Konzept des Eckpunktpapiers relativ leicht erreichbar.

 

Rh Herzog verweist auf die CO²-Steuer von zurzeit 25 €. Er geht von einer zukünftigen Erhöhung von bis zu 250 € aus und weist darauf hin, dass diese Kosten bei den zukünftigen Betriebskosten zu berücksichtigen sind. Hinsichtlich der Gestaltung der privaten Gärten hält er eine Aufklärung der Bauherren für wichtig.

 

StDir Meyer weist darauf hin, dass die Bankenfinanzierungen ausschließlich nach den Baukosten und den Einkommen der Bauwilligen ausgerichtet sind und CO²-Kriterien zurzeit noch keine Rolle spielen.

 

AV Siemke schlägt vor, auf dem vorgestellten Eckpunktepapier aufzubauen. die heute beratenen Punkte einzuarbeiten und das Umweltbonussystem in den nächsten Sitzungen weiter zu beraten.

 

Herr Patt erläutert, dass bestimmte ökologische Punkte im Bebauungsplan geregelt werden können. Das Umweltbonussystem kann deshalb erst endgültig beschlossen werden, wenn die Bebauungsplanfestsetzungen mit dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes festgelegt sind.

 

AV Siemke unterbricht die Sitzung um 19:35 Uhr.

 

Herr Reinhold unterstützt den Vorschlag von Rh Herzog für ein Negativkriterium und schlägt einen Abzug von 20% für 10% weniger Versiegelung vor.

 

AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:37 Uhr wieder. Er weist darauf hin, dass im Ausschuss über Negativkriterien diskutiert worden ist und diese in der Beratung verworfen worden sind, weil Bestrafungen nicht gewollt sind.

 

Nach kurzer weiterer Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden:

 

 

 

StDir Meyer erläutert, dass für eine Kaufpreisbildung alle relevanten Kosten zusammenzustellen sind. Über die Kosten der technischen Bauplanung können zurzeit noch keine Aussagen gemacht werden. Es ist auch noch zu prüfen, ob eine europaweite Ausschreibung zu erfolgen hat. Nach heutiger Einschätzung geht er, unter Berücksichtigung der im Bebauungsplan erforderlich Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen, von einem Quadratmeterpreis von ca. 80 € als untere Grenze aus.

 

Rh Herzog bittet darum, eine Auflichtung mit den wesentlichen Kostenpositionen zu erstellen.

 

AV Siemke trägt vor, dass noch zu entscheiden ist, welche Kosten der Baumaßnahmen an der B 191 in den Grundstückspreis einfließen sollen.

 

 


Beschluss:

Das Eckpunktepapier zum Umweltbonussystem Nebenstedt Ost wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird gebeten, das Umweltbonussystem parallel zur Bauleitplanung weiter auszuarbeiten.