Sitzung: 23.08.2021 Umwelt- und Bauausschuss des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 4
Vorlage: 30/0286/2021
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) hat in seiner Sitzung am 18.05.21 beschlossen, dass für die
Förderung von energetischen Umsetzungen ein Umweltbonussystem erarbeitet wird.
Modalitäten und Kriterien sollen festgelegt werden.
Modalitäten:
Folgende Modalitäten
werden vorgeschlagen:
- Geplante bauliche Maßnahmen müssen bereits
aus dem Bauantrag hervor gehen (z.B. Bauweise, Baustoffe,
Energieeffizienzklasse, Dachbegrünung (Statik)
- Einsatzbereite Installation bzw.
Fertigstellung der Maßnahme innerhalb 1 Jahres nach Bezugsfertigkeit des
Wohnhauses
- Der Vollzugsmitteilung innerhalb von 14
Tagen an die Stadt Dannenberg (Elbe) muss eine Bescheinigung des Architekten
oder Entwurfsverfassers über die erfolgten Maßnahmen beigefügt werden
- Entwicklungspflege für die Maßnahmen zur
Klimaanpassung für mindestens 5 Jahre muss zugesichert werden. Rückforderung
möglich, wenn die Maßnahme nicht für mindestens 5 Jahre bestehen bleibt.
Kriterien:
Aus der Anlage I
der Vorlage sind mögliche Kriterien des Umweltbonussystem zusammengestellt.
Insbesondere die
konkreten (technischen) Voraussetzungen zur Erreichung der Ziele bedürfen noch
einer Konkretisierung.
Eine Förderung für
gesetzlich verpflichtenden Maßnahmen soll ausgeschlossen sein.
Die maximale
Fördersumme soll 200% des zuvor eingezahlten Ökobeitrages nicht überschreiten.
Somit verbleibt eine Auswahlmöglichkeit. Es müssen nicht sämtliche Kriterien
erfüllt werden, um den vollen Bonus zu erhalten.
Viele der
Einzelmaßnahmen werden über verschiedenste Programme, insbesondere vom Bund und
vom Land Niedersachsen bereits (teilweise) gefördert.
Es wird daher
vorgeschlagen, dass Umweltbonussystem nicht zur Förderung von Einzelmaßnahmen
zu nutzen, sondern das Umweltbonussystem so auszugestalten, dass es Kriterien
für eine Art Kaufpreisrabatt darstellen kann.
Ein Beschluss über
das Umweltbonussystem ist aus folgenden Gründen zu diesem Zeitpunkt noch nicht
möglich.
- Das Umweltbonussystem steht in vielfachen
Wechselwirkungen zu den Festsetzungen im noch zu erarbeitenden Bebauungsplan. Festsetzungen,
die bereits im Bebauungsplan berücksichtigt werden, können nicht zusätzlich
gefördert werden. Maßnahmen, die gefördert werden sollen, müssen im
Bebauungsplan auch zulässig sein.
- Eine Preisfindung ist noch nicht möglich, da
wesentliche Erschließungskosten noch nicht konkret beziffert werden können und
die Finanzierung noch nicht gesichert ist.
- Ein wesentliches Kriterium im
Umweltbonussystem soll der Anschluss an das kalte Nahwärmenetz der EVE
darstellen. Die konkreten Planungen zum Nahwärmenetz sollten vor Beschluss über
das Umweltbonussystem feststehen. Vor Beginn der Planungsphase muss noch ein
Gestattungsvertrag geschlossen werden, der sich noch in der Abstimmung
befindet.
Die Erarbeitung des
Umweltbonussystems steht somit unter dem Vorbehalt finanzieller und
rechtlicher, insbesondere beihilfe- und bauplanungsrechtlicher Voraussetzungen.
Die dargestellten
Modalitäten und Kriterien stellen somit einen Zwischenstand dar, der weiter
parallel zum Bebauungsplan konkretisiert werden muss.
StDir Meyer erläutert, dass
das Eckpunktepapier aufgrund der Beratungen im UBD in Zusammenarbeit mit dem
Büro Patt erarbeitet worden ist und kündigt nach der Beratung einen Ausblick
auf die Grundstückspreisermittlung an.
Frau Heuer erläutert den
Sachverhalt der Vorlage und den Inhalt des Entwurfs des Eckpunktepapiers.
Herr Patt findet das
geplante Umweltbonussystem eine „super Sache“. Er verweist darauf, dass der
Bebauungsplan auch Festsetzungen über ökologische Maßnahmen enthalten wird und
dass für diese ökologischen Maßnahmen keine Förderquoten vorgesehen sind.
Rh Herzog bittet um
Sitzungsunterbrechung, um Herr Reinholds Vorschläge anzuhören.
AV Siemke unterbricht die
Sitzung um 18:45 Uhr.
Herr Reinhold bezieht sich
auf den Entwurf des Kriterienkatalogs. Er hält den vorgeschlagenen Prozentsatz
von 65% für ressourcenschonendes Bauen für deutlich zu niedrig. Bei der
Bauweise der Gebäude (P. 1.1) hält er eine Unterscheidung für sinnvoll und
schlägt vor, für Holzrahmen und Holzmassivhäuser 15% vorzusehen und für
Strohballenhäuser zusätzlich 15%.
Er befürwortet die
Förderung von Dachbegrünungen, wobei die Abdichtung aus ökologischem Material
sein müßte, hält die vorgeschlagene Förderquote allerdings für zu hoch.
Bei der Regewassernutzung sieht er keine hygienischen
Probleme (P. 3.1) und er hält die vorgeschlagene Mindestgröße von 2.000 l für
zu klein und schlägt eine Mindestgröße von 4.000 l vor und auch eine höhere
Förderquote von 15-25%.
Die vorgeschlagene Förderquote für Wasser- und
Teichflächen (P. 3.7) hält er für viel zu hoch und weist darauf hin, dass
kleine Teiche wenig Klimaeinfluss haben und Teichfilter Strom verbrauchen.
AV Siemke eröffnet die Sitzung um 18:50 Uhr wieder.
Rh Schmidtke hält den vorgeschlagenen Prozentsatz für
Dachbegrünungen (P 3.5) ebenfalls zu hoch und schlägt eine Verringerung um 10 %
vor.
Rh Herzog bezieht sich auf den Bebauungsplan „In
Deinefeld“ in Uelzen. In diesem Bebauungsplan wird die Brauchwassernutzung
empfohlen. Er hinterfragt die Angaben im Entwurf des Eckpunktepapier (P. 3.2),
dass die Brauchwassernutzung aus hygienischen und technischen Gründen kritisch
gesehen werden. Er hält Brauchwasseranlagen, die gewartet werden, für
unproblematisch.
Er unterstützt die Ansicht von Herrn Reinhold zur
unterschiedlichen Bewertung von kleinen und großen Teichen, fragt nach
Möglichkeiten wie Monorasen verhindert werden können und hält die Förderung von
Heckenpflanzungen für sinnvoll. Als zusätzlichen Förderpunkt schlägt er die
Nichtversiegelung von zulässigen Versiegelungen vor.
AV Siemke unterstützt die vorgeschlagene Aufgliederung
der Bauweise (P. 1.1) und die vorgeschlagene zusätzliche Förderquote von 15%
für den Stroh- und Lehmbau.
Hinsichtlich der Brauchwassernutzung fragt er, welche
Punkte tatsächlich gegen eine Nutzung und Förderung sprechen.
Frau Heuer verweist auf Aussagen des Landesamtes für
Ökologie und der EVE wonach Brauchwasseranlagen als hygienisch schwierig und
der technische Aufwand als zu hoch anzusehen werden.
Für AV Siemke sind die relativ hohen Kosten der Grund
dafür solche Anlage zu fördern.
StDir Meyer erläutert, dass schon bei Ausweisung der
Baugebiete Westsiedlung und Develang als Grundsatzfrage über zentrale
Regenwasserableitungen oder dezentrale Versickerungen beraten wurde und dort
eine Versickerung auf den Grundstücken erfolgt und das Regenwasser dem Boden
wieder zugeführt wird.
AV Siemke hält eine Nutzung des Regenwassers als
Brauchwasser für sinnvoll, weil kein Wasser in die Vorflut abgeleitet wird und
das Wasserwerk weniger Wasser fördern muss. Bei einer Regenwassernutzung zur
Gartenbewässerung (P. 3.1) hält er eine Mindestgröße der Erdzisternen von 4.000
l für sinnvoll.
Er hält die Förderung von Heckenpflanzungen für
sinnvoll und weist darauf hin, dass die von Rh Herzog vorgeschlagene Förderung von
Heckenpflanzungen in Abhängigkeit mit den Festsetzungen des Bebauungsplans zu
betrachten ist. Auch die von Rh Herzog vorgeschlagene Förderung von
Nichtversiegelungen hält er für sinnvoll.
Rh Schild weist darauf hin, dass die vorgeschlagenen
ökologischen Maßnahmen die Neubauten erheblich verteuern und die Finanzierung
von Gesamtkosten von über 300.000 für ortsansässige jungen Menschen schwierig
wird.
AV Siemke antwortet, dass ein großer Teil der
Maßnahmen hinsichtlich einer Kosten-Nutzen-Rechnung nicht sinnvoll ist. Er hat
hochgerechnet, dass bei Erfüllung der gesamten Prozentzahl von 225% mit
Mehrkosten von 140.000 bis 150,000 € gerechnet werden muss.
Ziel ist es Bauland zur Verfügung zu stellen, dass mit
Kosten von 300.000 bis 350.000 € auch für Ortsansässige finanzierbar ist und
ein händelbares Umweltbonussystem einzuführen. Nach dem vorgesehenen Konzept
steht es den Bauherren relativ frei nach ihren Vorstellungen zu bauen, und 100%
Förderquote sind nach dem Konzept des Eckpunktpapiers relativ leicht erreichbar.
Rh Herzog verweist auf die CO²-Steuer von zurzeit 25
€. Er geht von einer zukünftigen Erhöhung von bis zu 250 € aus und weist darauf
hin, dass diese Kosten bei den zukünftigen Betriebskosten zu berücksichtigen
sind. Hinsichtlich der Gestaltung der privaten Gärten hält er eine Aufklärung
der Bauherren für wichtig.
StDir Meyer weist darauf hin, dass die
Bankenfinanzierungen ausschließlich nach den Baukosten und den Einkommen der
Bauwilligen ausgerichtet sind und CO²-Kriterien zurzeit noch keine Rolle
spielen.
AV Siemke schlägt vor, auf dem vorgestellten
Eckpunktepapier aufzubauen. die heute beratenen Punkte einzuarbeiten und das
Umweltbonussystem in den nächsten Sitzungen weiter zu beraten.
Herr Patt erläutert, dass bestimmte ökologische Punkte
im Bebauungsplan geregelt werden können. Das Umweltbonussystem kann deshalb
erst endgültig beschlossen werden, wenn die Bebauungsplanfestsetzungen mit dem
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes festgelegt sind.
AV Siemke unterbricht die Sitzung um 19:35 Uhr.
Herr Reinhold unterstützt den Vorschlag von Rh Herzog
für ein Negativkriterium und schlägt einen Abzug von 20% für 10% weniger
Versiegelung vor.
AV Siemke eröffnet die Sitzung um 19:37 Uhr wieder. Er
weist darauf hin, dass im Ausschuss über Negativkriterien diskutiert worden ist
und diese in der Beratung verworfen worden sind, weil Bestrafungen nicht
gewollt sind.
Nach kurzer weiterer Aussprache empfiehlt der
Ausschuss folgenden:
StDir Meyer erläutert, dass für eine Kaufpreisbildung
alle relevanten Kosten zusammenzustellen sind. Über die Kosten der technischen
Bauplanung können zurzeit noch keine Aussagen gemacht werden. Es ist auch noch
zu prüfen, ob eine europaweite Ausschreibung zu erfolgen hat. Nach heutiger
Einschätzung geht er, unter Berücksichtigung der im Bebauungsplan erforderlich
Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen, von einem Quadratmeterpreis von ca. 80 € als
untere Grenze aus.
Rh Herzog bittet darum, eine Auflichtung mit den
wesentlichen Kostenpositionen zu erstellen.
AV Siemke trägt vor, dass noch zu entscheiden ist,
welche Kosten der Baumaßnahmen an der B 191 in den Grundstückspreis einfließen
sollen.
Beschluss:
Das Eckpunktepapier
zum Umweltbonussystem Nebenstedt Ost wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung
wird gebeten, das Umweltbonussystem parallel zur Bauleitplanung weiter
auszuarbeiten.