Sachverhalt:
Mit der
Samtgemeinde Gartow wurde eine Zweckvereinbarung über die interkommunale
Zusammenarbeit im Standesamt geschlossen.
Der
Landesrechnungshof hat die Zweckvereinbarung und die interkommunale
Zusammenarbeit geprüft.
Das Ergebnis ist
beigefügt. Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 NKPG wird das Ergebnis bekannt gemacht und
anschließend ausgelegt.
Die Anpassung der
Zweckvereinbarung wird vorbereitet und zu gegebener Zeit den Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Hinweis im
Protokoll:
Die Vorlage mit Anlage wurde
den Mitgliedern des Samtgemeinderates als Tischvorlage vorgelegt und an die
nicht anwesenden Ratsmitglieder per Ratspost verschickt.
SgBgm Meyer
erläutert den Sachverhalt.
Der Sachverhalt
wird vom Samtgemeinderat zur