Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Mit der Samtgemeinde Gartow wurde eine Zweckvereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit im Standesamt geschlossen.

 

Der Landesrechnungshof hat die Zweckvereinbarung und die interkommunale Zusammenarbeit geprüft.

Das Ergebnis ist beigefügt. Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 NKPG wird das Ergebnis bekannt gemacht und anschließend ausgelegt. 

Die Anpassung der Zweckvereinbarung wird vorbereitet und zu gegebener Zeit den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Hinweis im Protokoll:
Die Vorlage mit Anlage wurde den Mitgliedern des Samtgemeinderates als Tischvorlage vorgelegt und an die nicht anwesenden Ratsmitglieder per Ratspost verschickt.

 

SgBgm Meyer erläutert den Sachverhalt.

 

Der Sachverhalt wird vom Samtgemeinderat zur