Rf Rohwedder fragt an, in wie weit der Zaun um das Grundstück Am Markt 2 entfernt werden könne. Dieser ist nicht besonders nett anzusehen und trägt nicht gerade zu einem schönen Stadtbild bei.

StDir Meyer erwähnt, dass eine gänzliche Entfernung nicht möglich sei. Auf dem Gelände befinden sich Leitungen und Anschlüsse, tlw. läuft auch die Versorgung der Nachbargrundstücke hierüber. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist die Stadt angehalten, dieses Grundstück abzugrenzen bzw. unbegehbar zu machen. Dennoch ist das Ansinnen verständlich und es gibt bereits auch erste Ideen im Hinblick auf die Veranstaltung der Langen Nacht der schönen Künste. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.