Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Herr Gilberg erläutert den Sachverhalt.

Der Rat der Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung am 09.022021 beschlossen, dass die Planungen für den Abbruch der Gewölbebrücke und den Durchlass DN 1000 durch das Ingenieurbüro v. d. Ohe aus Uelzen geplant werden soll.

Zwischenzeitlich wurde durch die Verwaltung eine Anfrage bei der unteren Wasserbehörde auf Zulässigkeit eines Rohrsystems gestellt.

Allerdings sieht die untere Wasserbehörde ein Rohrsystem aus artenschutzrechtlichen Gründen sowie eines Verschlechterungsgebotes als nicht genehmigungsfähig an, die Stellungnahme des KV hat hierbei keine Relevanz.

Die Reparatur der Brücke wäre eine weitere Möglichkeit. Dieses stellt sich jedoch sehr aufwendig dar. Der Neubau einer Brücke wäre ebenfalls noch möglich, sprengt allerdings den finanziellen Rahmen.

Seitens des Bürgermeisters wird eine erneute Antragstellung trotzdem befürwortet. Diese ist aber nur mit umfangreichen Vorarbeiten und Stellungnahmen einzureichen.

 

Daher stehen dem Rat der Gemeinde Karwitz folgende Optionen offen:

 

-       Beginn der Planung durch das Ing.-Büro von der Ohe (Kosten rd. 5.000,- €) oder

-       Rücknahme der Auftragserteilung oder

-       Formlose Einreichung eines Bauantrages oder

-       Keine Antragstellung und Ergreifung von folgenden Sicherungsmaßnahmen:

  • Befahrung des Bauwerks ist auf eine PKW- Last in Einzelfahrt zu beschränken.
  • Befahrung der Bauwerksrandbereiche unterbinden.
  • Stahlplatte zur Lastverteilung im überschütteten Fahrbahnbereich.
  • Instandsetzung der Absturzsicherung

 

Die Kosten für eine provisorische Sicherung belaufen sich auf ca. 5.000,- €.

Daher ist zeitnah eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Brücke komplett gesperrt werden soll oder ein Neubau geplant werden soll.

 

Bgm Harms ergänzt, dass ein erneutes Gespräch mit dem Wasser- und Bodenverband erfolgt ist. Dieser kann die Ansicht der Unteren Wasserbehörde zu den artenschutzrechtlichen Gründen nicht teilen.

Der Neubau einer Brücke würde Kosten in Höhe bis zu 75.000 € verursachen. Es muss jedoch eine Lösung gefunden werden. Bei der Sperrung der Brücke verliert ein Einwohner den Zugang zu seinen landwirtschaftlichen Flächen.

Rh Dübler versteht nicht, warum eine vernünftige Verrohrung des Grabens nicht ausreichend ist.

Rh Steinhauer schlägt eine Ortsbesichtigung vor.

Bgm Harms weist darauf hin, dass diese bereits vor einiger Zeit erfolgt ist.

Herr Gilberg macht darauf aufmerksam, dass die Untere Wasserbehörde keinen weiteren Gesprächsbedarf sieht.

Es erfolgt eine kurze Aussprache zum benötigten Rohrdurchmesser.

In der weiteren Aussprache schlägt Bgm Harms doch eine weitere Ortsbesichtigung mit der Unteren Wasserbehörde vor.

Rh Schaper-Biemann spricht die Einbringung einer Stahlplatte an.

Herr Gilberg erläutert, dass dieses nur ein Provisorium darstellen kann und keine Dauerlösung ist.

 

Auf Vorschlag von Bgm Harms fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Karwitz und die Untere Wasserbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg führen eine weitere Ortsbesichtigung an der Gewölbebrücke im Zuge des Mühlenweges durch, um eine Lösung des Problems zu finden.