Sitzung: 24.08.2021 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 30/0250/2021
Herr Gilberg
erläutert den Sachverhalt.
Der Rat der
Gemeinde Karwitz hat in seiner Sitzung am 09.022021 beschlossen, dass die
Planungen für den Abbruch der Gewölbebrücke und den Durchlass DN 1000 durch das
Ingenieurbüro v. d. Ohe aus Uelzen geplant werden soll.
Zwischenzeitlich
wurde durch die Verwaltung eine Anfrage bei der unteren Wasserbehörde auf
Zulässigkeit eines Rohrsystems gestellt.
Allerdings sieht
die untere Wasserbehörde ein Rohrsystem aus artenschutzrechtlichen Gründen
sowie eines Verschlechterungsgebotes als nicht genehmigungsfähig an, die
Stellungnahme des KV hat hierbei keine Relevanz.
Die Reparatur der
Brücke wäre eine weitere Möglichkeit. Dieses stellt sich jedoch sehr aufwendig
dar. Der Neubau einer Brücke wäre ebenfalls noch möglich, sprengt allerdings
den finanziellen Rahmen.
Seitens des
Bürgermeisters wird eine erneute Antragstellung trotzdem befürwortet. Diese ist
aber nur mit umfangreichen Vorarbeiten und Stellungnahmen einzureichen.
Daher stehen dem
Rat der Gemeinde Karwitz folgende Optionen offen:
- Beginn der Planung durch das Ing.-Büro von
der Ohe (Kosten rd. 5.000,- €) oder
- Rücknahme der Auftragserteilung oder
- Formlose Einreichung eines Bauantrages oder
- Keine Antragstellung und Ergreifung von
folgenden Sicherungsmaßnahmen:
- Befahrung
des Bauwerks ist auf eine PKW- Last in Einzelfahrt zu beschränken.
- Befahrung
der Bauwerksrandbereiche unterbinden.
- Stahlplatte
zur Lastverteilung im überschütteten Fahrbahnbereich.
- Instandsetzung
der Absturzsicherung
Die Kosten für eine provisorische Sicherung belaufen sich auf ca.
5.000,- €.
Daher ist zeitnah eine Entscheidung darüber zu treffen, ob die Brücke
komplett gesperrt werden soll oder ein Neubau geplant werden soll.
Bgm Harms ergänzt,
dass ein erneutes Gespräch mit dem Wasser- und Bodenverband erfolgt ist. Dieser
kann die Ansicht der Unteren Wasserbehörde zu den artenschutzrechtlichen
Gründen nicht teilen.
Der Neubau einer
Brücke würde Kosten in Höhe bis zu 75.000 € verursachen. Es muss jedoch eine
Lösung gefunden werden. Bei der Sperrung der Brücke verliert ein Einwohner den Zugang
zu seinen landwirtschaftlichen Flächen.
Rh Dübler versteht
nicht, warum eine vernünftige Verrohrung des Grabens nicht ausreichend ist.
Rh Steinhauer
schlägt eine Ortsbesichtigung vor.
Bgm Harms weist
darauf hin, dass diese bereits vor einiger Zeit erfolgt ist.
Herr Gilberg macht
darauf aufmerksam, dass die Untere Wasserbehörde keinen weiteren
Gesprächsbedarf sieht.
Es erfolgt eine
kurze Aussprache zum benötigten Rohrdurchmesser.
In der weiteren
Aussprache schlägt Bgm Harms doch eine weitere Ortsbesichtigung mit der Unteren
Wasserbehörde vor.
Rh Schaper-Biemann
spricht die Einbringung einer Stahlplatte an.
Herr Gilberg
erläutert, dass dieses nur ein Provisorium darstellen kann und keine Dauerlösung
ist.
Auf Vorschlag von
Bgm Harms fasst der Rat der Gemeinde Karwitz den
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Karwitz und die Untere Wasserbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg
führen eine weitere Ortsbesichtigung an der Gewölbebrücke im Zuge des
Mühlenweges durch, um eine Lösung des Problems zu finden.