Rh Herzog fragt nach dem Fortgang hinsichtlich der Konfliktlösungen in Sammatz.

 

SgBgm Meyer antwortet, dass ein zweites Gespräch stattgefunden hat in dem, gemäß der Forderung aus dem ersten Gespräch, die Nutzungsstrukturen der Vereine dargelegt wurden. Ferner wurden die derzeitigen Nutzungen und die weiteren Ideen für die Weiterentwicklung vorgestellt. Daneben hat SgBgm Meyer die Durchführung weiterer Gespräche in Sammatz angeboten. Die Parteien sind gebeten worden, konkrete Vorschläge vorzulegen. Bis heute sind keine Vorschläge vorgelegt worden. Es bestand aber Einigkeit darüber, dass weitere Termine möglichst in Sammatz selbst stattfinden sollen.

 

SgBgm Meyer erläutert weiter, dass das frühzeitige Verfahren zur Bebauungsplanaufstellung im August durchgeführt werden soll.

 

Rh Herzog erwartet von einer Konfliktbewältigung, dass die Interessen der Parteien zusammengebracht werden, insbesondere hinsichtlich der Parkplatzsituation und der Besucherströme.

 

SgBgm Meyer erläutert, dass die Samtgemeinde in Angelegenheiten der Gemeinde Neu Darchau und der Vereine nur moderierend einwirken kann. Die Gemeinde Neu Darchau besitzt die Planungshoheit für ihr Gebiet und die Vereine haben nach dem geltenden Baurecht Ansprüche auf die Erteilung von Baugenehmigungen.

Er weist darauf hin, dass im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans bei der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, wie z.B. die Belange von Natur und Landschaft, die Grenzen der Erweiterungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.

 

Rh Siebolds weist auf die Erweiterungsplanungen der Vereine hin und auf die Gefahr das Sammatz ein „SAL-Dorf“ wird und hält diesbezüglich die Information der Einwohner und der Öffentlichkeit für notwendig.