Sitzung: 20.07.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: 08/0175/2021
Sachverhalt:
Die
Ergebnisrechnung weist für das Haushaltsjahr 2020 als Jahresgesamtergebnis
einen Überschuss in Höhe von 130 T€ aus. Gegenüber dem Haushaltsplan 2020, der
einen Überschuss in Höhe von 23 T€ vorsah, ergibt sich eine Ist- zu
Plan-Abweichung von +107 T€.
- Friedhofs- und Bestattungswesen +
13 T€
- Straßenreinigung + 4 T€
- Betriebshof +
109 T€
- Außerordentliches Ergebnis + 7 T€
+ 130 T€
Die einzelnen
Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sind im
Prüfungsbericht ausführlich erläutert.
Der Prüfungsbericht
wird nicht versandt. Der Prüfungsbericht ist im Bürgerinformationssystem
abrufbar oder kann bei Bedarf angefordert werden.
Die BRS Treuhand
GmbH aus Hannover hat im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt des
Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, den Jahresabschluss des Eigenbetrieb
Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2020 mit Anhang und Rechenschaftsbericht
geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Wir haben den
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue – bestehend aus
der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden –
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes
Kommunale Dienste Elbtalaue für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum
31.12.2020 geprüft.
Nach unserer
Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in
allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
Niedersachsen (EigBetrVO Nds) i.V.m. den einschlägigen deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage
des Eigenbetriebes zum 31.12.2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und
- vermittelt der beigefügte
Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den
Vorschriften der EigBetrVO Nds und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3
Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts geführt
hat.“
Gemäß § 34 Abs. 1
der EigBetrVO kann das Rechnungsprüfungsamt ergänzende Bemerkungen zum
Prüfungsbericht treffen, die nach § 36 EigBetrVO bei der Bekanntmachung mit zu
veröffentlichen sind.
Das Rechnungsprüfungsamt
hat schriftlich mitgeteilt, dass entsprechende Bemerkungen nicht für
erforderlich gehalten werden.
Rh Bodendieck merkt
unter Verweis auf die Beratungen und die Empfehlung des Betriebsausschusses,
die vorstehende Angelegenheit betreffend, an, dass für das Wirtschaftsjahr 2020
ein Jahresüberschuss von rd. 130.000,00 Euro ausgewiesen ist. Die Differenz zum
Vorjahresergebnis beträgt rund 240.000,00 Euro. Dies stelle eine bemerkenswerte
Entwicklung dar. Aus diesem Grund sehe der Betriebsausschuss dem
Halbjahresbericht 2021 mit besonderem Interesse entgegen.
BL Klafak erläutert
den o. g. Sachverhalt. In Bezug auf den Hinweis des Rh Bodendieck teilt er mit,
dass ein Vergleich der tatsächlichen Jahresergebnisse nichts über die
Entwicklungen (und deren Ursachen) des Haushaltsjahres wiedergibt. Zwar sei der
Vergleich mit dem Jahresüberschuss 2019 hinsichtlich der aufgezeigten Differenz
korrekt, allerdings lasse dies nicht den Schluss zu, dass das
Wirtschaftlichkeitsgebot seitens der Leitung des Betriebshofs keine oder auch
nur weniger Beachtung gefunden habe. Er bestätigt, dass der Fehlbetrag aus dem
Jahr 2019 nicht unerheblich gewesen ist. Man habe über das Zustandekommen auch
lange diskutiert und persönliche Gespräche geführt. Es habe sich dann zum einen
herausgestellt, dass die geplanten Betriebsstunden der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter nicht erreicht wurden; bereits dadurch sei ein erhebliches Defizit
entstanden. BL Klafak macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass selbiges
im Jahr 2020 dann schon nicht mehr der Fall gewesen ist, da die tatsächlichen
Ausfallzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vorhinein entsprechend
kalkuliert worden seien. Zum anderen habe man, in Teilen, die Stundensätze für
Fahrzeuge, Geräte und Maschinen erhöht. Was noch hinzukomme, so BL Klafak
weiter, ist, dass sich allein aus dem Bereich der öffentlich-rechtlichen
Entgelte, ein Bereich, welcher im Übrigen auch nur schwerlich kalkulierbar und
für die Haushaltsplanungen wenig vorhersehbar ist, ein Überschuss von 50.000
Euro (im Vergleich zum Vorjahr) ergeben habe. Die vorgenannten Aspekte in Summe
würden dann die von Rh Bodendieck angesprochene Differenz bzw. die Differenz im
Vergleich zum Jahresabschluss 2019 ergeben. BL Klafak weist abschließend noch
darauf hin, dass sowohl der Betriebs- als auch der Samtgemeindeausschuss den
Beschlussvorlag der Verwaltung einstimmig empfohlen haben.
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden
Beschluss:
a) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird
festgestellt.
Einstimmig
beschlossen
Ja: 29
b) Der für das Wirtschaftsjahr 2020
ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 130.413,30 Euro ist mit den
Fehlbeträgen aus den Vorjahren zu verrechnen.
Einstimmig
beschlossen
Ja: 29
c) Die Betriebsleitung wird gemäß § 35 der
Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für das Wirtschaftsjahr 2020 entlastet.
Einstimmig
beschlossen
Ja: 29