Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die Ergebnisrechnung weist für das Haushaltsjahr 2020 als Jahresgesamtergebnis einen Überschuss in Höhe von 130 T€ aus. Gegenüber dem Haushaltsplan 2020, der einen Überschuss in Höhe von 23 T€ vorsah, ergibt sich eine Ist- zu Plan-Abweichung von +107 T€.

-       Friedhofs- und Bestattungswesen           +   13 T€

-       Straßenreinigung                                           +     4 T€

-       Betriebshof                                                      + 109 T€

-       Außerordentliches Ergebnis                      +     7 T€

+ 130 T€

 

Die einzelnen Posten der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung und der Bilanz sind im Prüfungsbericht ausführlich erläutert.

Der Prüfungsbericht wird nicht versandt. Der Prüfungsbericht ist im Bürgerinformationssystem abrufbar oder kann bei Bedarf angefordert werden.

 

Die BRS Treuhand GmbH aus Hannover hat im Einvernehmen mit dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg, Außenstelle Lüchow, den Jahresabschluss des Eigenbetrieb Kommunale Dienste Elbtalaue zum 31.12.2020 mit Anhang und Rechenschaftsbericht geprüft und folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

„Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes Kommunale Dienste Elbtalaue für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

-       entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen (EigBetrVO Nds) i.V.m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.12.2020 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 und

-       vermittelt der beigefügte Rechenschaftsbericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Rechenschaftsbericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigBetrVO Nds und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts geführt hat.“

 

Gemäß § 34 Abs. 1 der EigBetrVO kann das Rechnungsprüfungsamt ergänzende Bemerkungen zum Prüfungsbericht treffen, die nach § 36 EigBetrVO bei der Bekanntmachung mit zu veröffentlichen sind.

Das Rechnungsprüfungsamt hat schriftlich mitgeteilt, dass entsprechende Bemerkungen nicht für erforderlich gehalten werden.

 

Rh Bodendieck merkt unter Verweis auf die Beratungen und die Empfehlung des Betriebsausschusses, die vorstehende Angelegenheit betreffend, an, dass für das Wirtschaftsjahr 2020 ein Jahresüberschuss von rd. 130.000,00 Euro ausgewiesen ist. Die Differenz zum Vorjahresergebnis beträgt rund 240.000,00 Euro. Dies stelle eine bemerkenswerte Entwicklung dar. Aus diesem Grund sehe der Betriebsausschuss dem Halbjahresbericht 2021 mit besonderem Interesse entgegen.

 

BL Klafak erläutert den o. g. Sachverhalt. In Bezug auf den Hinweis des Rh Bodendieck teilt er mit, dass ein Vergleich der tatsächlichen Jahresergebnisse nichts über die Entwicklungen (und deren Ursachen) des Haushaltsjahres wiedergibt. Zwar sei der Vergleich mit dem Jahresüberschuss 2019 hinsichtlich der aufgezeigten Differenz korrekt, allerdings lasse dies nicht den Schluss zu, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot seitens der Leitung des Betriebshofs keine oder auch nur weniger Beachtung gefunden habe. Er bestätigt, dass der Fehlbetrag aus dem Jahr 2019 nicht unerheblich gewesen ist. Man habe über das Zustandekommen auch lange diskutiert und persönliche Gespräche geführt. Es habe sich dann zum einen herausgestellt, dass die geplanten Betriebsstunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht erreicht wurden; bereits dadurch sei ein erhebliches Defizit entstanden. BL Klafak macht an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass selbiges im Jahr 2020 dann schon nicht mehr der Fall gewesen ist, da die tatsächlichen Ausfallzeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vorhinein entsprechend kalkuliert worden seien. Zum anderen habe man, in Teilen, die Stundensätze für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen erhöht. Was noch hinzukomme, so BL Klafak weiter, ist, dass sich allein aus dem Bereich der öffentlich-rechtlichen Entgelte, ein Bereich, welcher im Übrigen auch nur schwerlich kalkulierbar und für die Haushaltsplanungen wenig vorhersehbar ist, ein Überschuss von 50.000 Euro (im Vergleich zum Vorjahr) ergeben habe. Die vorgenannten Aspekte in Summe würden dann die von Rh Bodendieck angesprochene Differenz bzw. die Differenz im Vergleich zum Jahresabschluss 2019 ergeben. BL Klafak weist abschließend noch darauf hin, dass sowohl der Betriebs- als auch der Samtgemeindeausschuss den Beschlussvorlag der Verwaltung einstimmig empfohlen haben.

 

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

a)       Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BRS Treuhand GmbH aus Hannover geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2020 wird festgestellt.

 

Einstimmig beschlossen

Ja:   29

 

b)      Der für das Wirtschaftsjahr 2020 ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 130.413,30 Euro ist mit den Fehlbeträgen aus den Vorjahren zu verrechnen.

 

Einstimmig beschlossen

Ja:   29

 

c)       Die Betriebsleitung wird gemäß § 35 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) für das Wirtschaftsjahr 2020 entlastet.

 

Einstimmig beschlossen

Ja:   29