Sitzung: 20.07.2021 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Rh Bodendieck trägt vor,
dass er sich bei der Abstimmung enthalten wird. Er begründet dies damit, dass
seine Anfrage betr. die Brücke Neu Darchau (siehe Niederschrift SgRE/X/25 vom
08.06.2021; TOP 16.1) zwar richtig protokolliert sei, die darauffolgende Antwort
sich jedoch auf irgendeine andere Frage beziehen würde – jedenfalls nicht auf
das, was er gefragt habe. Er werde dazu - unter TOP 12 - noch ausführlicher
Stellung nehmen.
Stellv. SgBgm Beckmann
trägt vor, dass er die Ausführungen der SPD-Fraktion zu TOP 12 vermisst (siehe
Niederschrift SgRE/X/25 vom 08.06.2021). Unter anderem sei der Antragsteller
der CDU-Fraktion - in der Sitzung - gefragt worden, worin der Unterschied
zwischen den Anträgen der SOLI-Fraktion und dem Antrag der CDU bestehen würde.
Dies sei im Protokoll nicht erwähnt. Er bittet deshalb um Ergänzung des
Protokolls.
Stellv. RV Thiele schlägt
daraufhin vor, zunächst nicht über das Protokoll abzustimmen, sondern erst eine
entsprechende Protokolländerung abzuwarten. Die Abstimmung könne dann auf die
nächste Ratssitzung vertagt werden.
Rh Herzog trägt vor, dass
sich unter TOP 16.1 (siehe Niederschrift SgRE/X/25 vom 08.06.2021) eine
fettgedruckte Anmerkung der Verwaltung findet. Die unter der Anmerkung
gegebenen zusätzlichen Informationen, so stellt Rh Herzog fest, geben offenbar
die Meinung der Verwaltung wieder, seien aber nachträglich eingefügt. Er bringt
zum Ausdruck, damit nicht einverstanden zu sein; so etwas gehöre nicht in das
Protokoll.
SgBgm Meyer erklärt hierzu, dass im Rahmen der letzten
Sitzung angefragt wurde, ob die Verwaltung auch schriftlich Antwort geben kann
Er konstatiert, dass zur Angelegenheit ein Hinweis gegeben wurde und zudem die
Auszüge der Niederschriften des Fachausschusses BÖVEE und des SgAE (dem in Rede
stehenden Protokoll) beigefügt worden sind. Seine Frage, ob man hier so
verfahren könne, wurde schließlich auch bejaht. Er weist zudem darauf hin, dass
es infolge der Bitte des stellv. SgBgm Beckmann eine Vereinbarung gibt, wonach
derartige Anmerkungen nur hinzugenommen werden, wenn hierfür Einverständnis
erklärt wird. In der vorliegenden Sache sei dies, von Rh Bodendieck, erklärt
worden. SgBgm Meyer resümiert, dass von Seiten der Verwaltung angekündigt
wurde, eine entsprechende Antwort zu geben; genau dies sei dann auch erfolgt.
Stellv. RV Thiele ergänzt, dass der Begriff Anmerkung
hier selbstredend im Sinne einer Stellungnahme zu verstehen ist, nicht im Sinne
einer Ergänzung.
Stellv. RV Thiele nimmt
Bezug auf seinen vorbezeichneten Vorschlag, im Rahmen der nächsten Sitzung über
das Protokoll abzustimmen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.