Rh Bodendieck trägt vor, dass er sich bei der Abstimmung enthalten wird. Er begründet dies damit, dass seine Anfrage betr. die Brücke Neu Darchau (siehe Niederschrift SgRE/X/25 vom 08.06.2021; TOP 16.1) zwar richtig protokolliert sei, die darauffolgende Antwort sich jedoch auf irgendeine andere Frage beziehen würde – jedenfalls nicht auf das, was er gefragt habe. Er werde dazu - unter TOP 12 - noch ausführlicher Stellung nehmen.

 

Stellv. SgBgm Beckmann trägt vor, dass er die Ausführungen der SPD-Fraktion zu TOP 12 vermisst (siehe Niederschrift SgRE/X/25 vom 08.06.2021). Unter anderem sei der Antragsteller der CDU-Fraktion - in der Sitzung - gefragt worden, worin der Unterschied zwischen den Anträgen der SOLI-Fraktion und dem Antrag der CDU bestehen würde. Dies sei im Protokoll nicht erwähnt. Er bittet deshalb um Ergänzung des Protokolls.

 

Stellv. RV Thiele schlägt daraufhin vor, zunächst nicht über das Protokoll abzustimmen, sondern erst eine entsprechende Protokolländerung abzuwarten. Die Abstimmung könne dann auf die nächste Ratssitzung vertagt werden.

 

Rh Herzog trägt vor, dass sich unter TOP 16.1 (siehe Niederschrift SgRE/X/25 vom 08.06.2021) eine fettgedruckte Anmerkung der Verwaltung findet. Die unter der Anmerkung gegebenen zusätzlichen Informationen, so stellt Rh Herzog fest, geben offenbar die Meinung der Verwaltung wieder, seien aber nachträglich eingefügt. Er bringt zum Ausdruck, damit nicht einverstanden zu sein; so etwas gehöre nicht in das Protokoll.

 

SgBgm Meyer erklärt hierzu, dass im Rahmen der letzten Sitzung angefragt wurde, ob die Verwaltung auch schriftlich Antwort geben kann Er konstatiert, dass zur Angelegenheit ein Hinweis gegeben wurde und zudem die Auszüge der Niederschriften des Fachausschusses BÖVEE und des SgAE (dem in Rede stehenden Protokoll) beigefügt worden sind. Seine Frage, ob man hier so verfahren könne, wurde schließlich auch bejaht. Er weist zudem darauf hin, dass es infolge der Bitte des stellv. SgBgm Beckmann eine Vereinbarung gibt, wonach derartige Anmerkungen nur hinzugenommen werden, wenn hierfür Einverständnis erklärt wird. In der vorliegenden Sache sei dies, von Rh Bodendieck, erklärt worden. SgBgm Meyer resümiert, dass von Seiten der Verwaltung angekündigt wurde, eine entsprechende Antwort zu geben; genau dies sei dann auch erfolgt.

 

Stellv. RV Thiele ergänzt, dass der Begriff Anmerkung hier selbstredend im Sinne einer Stellungnahme zu verstehen ist, nicht im Sinne einer Ergänzung.

 

Stellv. RV Thiele nimmt Bezug auf seinen vorbezeichneten Vorschlag, im Rahmen der nächsten Sitzung über das Protokoll abzustimmen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.