Sitzung: 10.06.2021 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz spricht die
Grundstücksfläche für das geplante Arzthaus an.
Herr R. Schulz empfiehlt,
diese Fläche so klein wie möglich zu halten. Sollte es eine große Fläche
werden, muss diese nach dem Bau hergerichtet und auch gepflegt werden. Bei
einer kleineren Fläche erübrigen sich aufwendige Pflegemaßnahmen.
Stellv. Bgm K. Schulz weist
darauf hin, dass es jemanden gibt, der 50.000 € für den Erwerb des Grundstückes
für das Arzthaus spendet. Wenn er von einem m²-Preis von 15,-- € ausgeht, dann
wäre eine Größe von ca. 3.000 m² möglich.
Bgm Schulz weist darauf
hin, dass ein Anlieger um einen kleinen Teil des beabsichtigten Grundstückes
gebeten hat, um eine Zufahrt zu erstellen und weiterhin die Planer des
Gesundheitscampus einen kleinen Bereich für ihr Projekt benötigen.
Herr R. Schulz schlägt vor,
den geringstmöglichen Bereich für das Arzthaus zu verwenden und den
größtmöglichen Bereich dem Gesundheitscampus zuzuordnen. Mit dem Spender sollte
dahingehend verhandelt werden, den restlichen Betrag für die Herrichtung der
Außenanlagen zu verwenden.
Stellv. Bgm Beutler schlägt
vor, das zu erwerbende Grundstück zu teilen, auch um die Herrichtungsmaßnahmen
zu minimieren und späterhin evtl. ein weiteres Gebäude zu errichten.
Stellv. Bgm K. Schulz weist
darauf hin, dass der Spender die Geldspende zweckgebunden tätigen wird.
Herr R. Schulz macht darauf
aufmerksam, für das geplante Arzthaus nur soviel Fläche zu erwerben wie nötig,
evtl. sollten hier noch Parkplätze und ein Schuppen berücksichtigt werden. Wenn
die Spende dann geringer ausfällt , muss man das akzeptieren oder man führt
nochmals ein Gespräch wegen der Außenanlagen.
Auf Nachfrage von Rh
Hahlbohm wegen der an den Anlieger abzutretenden Fläche wird von Bgm Schulz
erläutert, dass die Angelegenheit geklärt ist. Es handelt sich hierbei um etwa
12 m, die der Anlieger für die Herrichtung einer Zuwegung benötigt.