Bgm Schulz spricht die Grundstücksfläche für das geplante Arzthaus an.

Herr R. Schulz empfiehlt, diese Fläche so klein wie möglich zu halten. Sollte es eine große Fläche werden, muss diese nach dem Bau hergerichtet und auch gepflegt werden. Bei einer kleineren Fläche erübrigen sich aufwendige Pflegemaßnahmen.

Stellv. Bgm K. Schulz weist darauf hin, dass es jemanden gibt, der 50.000 € für den Erwerb des Grundstückes für das Arzthaus spendet. Wenn er von einem m²-Preis von 15,-- € ausgeht, dann wäre eine Größe von ca. 3.000 m² möglich.

Bgm Schulz weist darauf hin, dass ein Anlieger um einen kleinen Teil des beabsichtigten Grundstückes gebeten hat, um eine Zufahrt zu erstellen und weiterhin die Planer des Gesundheitscampus einen kleinen Bereich für ihr Projekt benötigen.

Herr R. Schulz schlägt vor, den geringstmöglichen Bereich für das Arzthaus zu verwenden und den größtmöglichen Bereich dem Gesundheitscampus zuzuordnen. Mit dem Spender sollte dahingehend verhandelt werden, den restlichen Betrag für die Herrichtung der Außenanlagen zu verwenden.

Stellv. Bgm Beutler schlägt vor, das zu erwerbende Grundstück zu teilen, auch um die Herrichtungsmaßnahmen zu minimieren und späterhin evtl. ein weiteres Gebäude zu errichten.

Stellv. Bgm K. Schulz weist darauf hin, dass der Spender die Geldspende zweckgebunden tätigen wird.

Herr R. Schulz macht darauf aufmerksam, für das geplante Arzthaus nur soviel Fläche zu erwerben wie nötig, evtl. sollten hier noch Parkplätze und ein Schuppen berücksichtigt werden. Wenn die Spende dann geringer ausfällt , muss man das akzeptieren oder man führt nochmals ein Gespräch wegen der Außenanlagen.

Auf Nachfrage von Rh Hahlbohm wegen der an den Anlieger abzutretenden Fläche wird von Bgm Schulz erläutert, dass die Angelegenheit geklärt ist. Es handelt sich hierbei um etwa 12 m, die der Anlieger für die Herrichtung einer Zuwegung benötigt.