Sitzung: 19.07.2021 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0249/2021
Sachverhalt:
Herr Pauls
erläutert, dass in der Gemeinde Langendorf der Gaskonzessionsvertrag für das
Gemeindegebiet am 07.03.2024 ausläuft. Ein Konzessionsverfahren beginnt
frühestens 3 Jahre vor Ablauf und damit im Jahre 2021.
Neben der Gemeinde Langendorf
beginnen in den Gemeinden Gusborn, Jameln und Neu Darchau in den Jahren 2021
und 2022 Gaskonzessionsverfahren.
Bei dem Verfahren
handelt es sich um ein rechtlich kompliziertes Verfahren bei dem viele
Entscheidungen genauestens beachtet werden müssen. Durch die vergangenen
Verfahren der Gemeinden Damnatz, Karwitz, Zernien und auch der Stadt Dannenberg
(Elbe) wurden wir hier rechtlich durch die Kanzlei Boos, Hummel und Wegerich
(BH&W) aus Berlin begleitet, so dass die Verfahren bis dato (Stadt Dannenberg
ist noch nicht abgeschlossen) ohne Komplikationen abgeschlossen werden konnten.
Auch in den
anstehenden Verfahren halte ich eine entsprechende rechtliche Unterstützung für
unabdingbar. Mit dem Ziel, die anfallenden Kosten auf mehrere Konzessionsverfahren/Gemeinden
aufteilen zu können, wurde in vorheriger Abstimmung mit den Bürgermeistern 4
Kanzleien angeschrieben und Angebote eingeholt. Von zwei Kanzleien wurden
Angebote hereingereicht und zwei haben schriftlich bzw. fernmündlich
mitgeteilt, keine Angebote abzugeben.
Unter
Berücksichtigung, dass sich mind. 2 Interessenten um die Konzession für das
Gasnetz bewerben, hat sich das Angebot der Kanzlei Boss Hummel und Wegerich mit
Kosten von ca. 18.600 EUR/netto als das günstigere Angebot herausgestellt. Auch
der Stundensatz der Kanzlei BH&W ist mit 200 EUR/netto der günstigere.
Eine gerechte
Aufteilung, sofern alle Gemeinden der gemeinsamen rechtlichen Begleitung des
Verfahrens durch die Kanzlei BH&W zustimmen, würde auf Grundlage der
erwirtschafteten Konzessionsentgelte 2019 bzw. 2020 (soweit abgerechnet) erfolgen
und sich wie folgt darstellen:
Er bittet den Rat
um Zustimmung zur geplanten rechtlichen Begleitung, die Gemeinde Jameln hat
bereits ihre Zustimmung gegeben.
Rh Hintzmann möchte
wissen für welchen Zeitraum der neue Gaskonzessionsvertrag abgeschlossen wird,
ob man nicht ggfs. eine Klausel zur stillschweigenden Verlängerung in den
Vertrag aufnehmen kann, damit man nicht in 20 Jahren wieder eine solche Summe
aufbringen muss
Herr Pauls erklärt,
dass die maximale Laufzeit von 20 Jahren festgesetzt wird, um die Kosten in ein
vernünftiges Verhältnis zu setzen. Eine solche Verlängerung ist laut Herrn
Pauls nicht möglich, um Monopolgeschäfte zu vermeiden. Es kann eben nur die
maximale Laufzeit von 20 Jahren ausgeschöpft werden.
Rh Bentz hat
gehört, dass die Avacon gegen die Stadt Dannenberg (Elbe) Klage eingereicht
hat, er möchte wissen, ob dieses Gerücht stimmt.
Herr Pauls
erläutert, dass dies richtig ist, er selbst war schon für die Stadt Dannenberg
(Elbe) vor Gericht. Die Avacon, als unterlegende Bieterin, ist unzufrieden mit
dem Ergebnis der Ausschreibung und versucht nun gegen die festgesetzten
Auswahlkriterien vorzugehen.
Man kann hier ggfs.
Ende August mit einem Ergebnis rechnen, so Herr Pauls.
Rh Hintzmann ist
nicht glücklich darüber, dass die Kanzleien für de rechtliche Unterstützung
solche Summen verlangen, da sie ihre Standartformschreiben verwenden.
Rf Brownlee ist der
Ansicht, dass die Gemeinde Langendorf um diese rechtliche Unterstützung nicht
herum kommt und dass die Verwaltung, um Kosten zu sparen, schon mehrere kleine
Gemeinden zusammenlegt hat.
Ohne einen
positiven Beschluss stehe die Gemeinde Langendorf, gerade im Klagefall, ganz
alleine da.
Der Rat der
Gemeinde Langendorf fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Langendorf stimmt, vorbehaltlich der Zustimmung aller betroffenen
Gemeinden, einer gemeinsamen rechtlichen Verfahrensbegleitung in den
Gaskonzessionsverfahren mit der Kanzlei Boss Hummel & Wegerich zu.