Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Herr Pauls erläutert, dass in der Gemeinde Langendorf der Gaskonzessionsvertrag für das Gemeindegebiet am 07.03.2024 ausläuft. Ein Konzessionsverfahren beginnt frühestens 3 Jahre vor Ablauf und damit im Jahre 2021.

Neben der Gemeinde Langendorf beginnen in den Gemeinden Gusborn, Jameln und Neu Darchau in den Jahren 2021 und 2022 Gaskonzessionsverfahren.

Bei dem Verfahren handelt es sich um ein rechtlich kompliziertes Verfahren bei dem viele Entscheidungen genauestens beachtet werden müssen. Durch die vergangenen Verfahren der Gemeinden Damnatz, Karwitz, Zernien und auch der Stadt Dannenberg (Elbe) wurden wir hier rechtlich durch die Kanzlei Boos, Hummel und Wegerich (BH&W) aus Berlin begleitet, so dass die Verfahren bis dato (Stadt Dannenberg ist noch nicht abgeschlossen) ohne Komplikationen abgeschlossen werden konnten.

 

Auch in den anstehenden Verfahren halte ich eine entsprechende rechtliche Unterstützung für unabdingbar. Mit dem Ziel, die anfallenden Kosten auf mehrere Konzessionsverfahren/Gemeinden aufteilen zu können, wurde in vorheriger Abstimmung mit den Bürgermeistern 4 Kanzleien angeschrieben und Angebote eingeholt. Von zwei Kanzleien wurden Angebote hereingereicht und zwei haben schriftlich bzw. fernmündlich mitgeteilt, keine Angebote abzugeben.

 

Unter Berücksichtigung, dass sich mind. 2 Interessenten um die Konzession für das Gasnetz bewerben, hat sich das Angebot der Kanzlei Boss Hummel und Wegerich mit Kosten von ca. 18.600 EUR/netto als das günstigere Angebot herausgestellt. Auch der Stundensatz der Kanzlei BH&W ist mit 200 EUR/netto der günstigere.

 

Eine gerechte Aufteilung, sofern alle Gemeinden der gemeinsamen rechtlichen Begleitung des Verfahrens durch die Kanzlei BH&W zustimmen, würde auf Grundlage der erwirtschafteten Konzessionsentgelte 2019 bzw. 2020 (soweit abgerechnet) erfolgen und sich wie folgt darstellen:

 

Er bittet den Rat um Zustimmung zur geplanten rechtlichen Begleitung, die Gemeinde Jameln hat bereits ihre Zustimmung gegeben.

 

Rh Hintzmann möchte wissen für welchen Zeitraum der neue Gaskonzessionsvertrag abgeschlossen wird, ob man nicht ggfs. eine Klausel zur stillschweigenden Verlängerung in den Vertrag aufnehmen kann, damit man nicht in 20 Jahren wieder eine solche Summe aufbringen muss

 

Herr Pauls erklärt, dass die maximale Laufzeit von 20 Jahren festgesetzt wird, um die Kosten in ein vernünftiges Verhältnis zu setzen. Eine solche Verlängerung ist laut Herrn Pauls nicht möglich, um Monopolgeschäfte zu vermeiden. Es kann eben nur die maximale Laufzeit von 20 Jahren ausgeschöpft werden.

 

Rh Bentz hat gehört, dass die Avacon gegen die Stadt Dannenberg (Elbe) Klage eingereicht hat, er möchte wissen, ob dieses Gerücht stimmt.

 

Herr Pauls erläutert, dass dies richtig ist, er selbst war schon für die Stadt Dannenberg (Elbe) vor Gericht. Die Avacon, als unterlegende Bieterin, ist unzufrieden mit dem Ergebnis der Ausschreibung und versucht nun gegen die festgesetzten Auswahlkriterien vorzugehen.

Man kann hier ggfs. Ende August mit einem Ergebnis rechnen, so Herr Pauls.

 

Rh Hintzmann ist nicht glücklich darüber, dass die Kanzleien für de rechtliche Unterstützung solche Summen verlangen, da sie ihre Standartformschreiben verwenden.

 

Rf Brownlee ist der Ansicht, dass die Gemeinde Langendorf um diese rechtliche Unterstützung nicht herum kommt und dass die Verwaltung, um Kosten zu sparen, schon mehrere kleine Gemeinden zusammenlegt hat.

Ohne einen positiven Beschluss stehe die Gemeinde Langendorf, gerade im Klagefall, ganz alleine da.

 

Der Rat der Gemeinde Langendorf fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Langendorf stimmt, vorbehaltlich der Zustimmung aller betroffenen Gemeinden, einer gemeinsamen rechtlichen Verfahrensbegleitung in den Gaskonzessionsverfahren mit der Kanzlei Boss Hummel & Wegerich zu.