Sitzung: 15.07.2021 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 20/0252/2021
Sachverhalt:
Herr Pauls
erläutert, dass in der Gemeinde Jameln der Gaskonzessionsvertrag für das
Gemeindegebiet am 15.02.2024 ausläuft.
Ein
Konzessionsverfahren beginnt frühestens 3 Jahre vor Ablauf und damit im Jahre
2021.
Neben der Gemeinde
Jameln beginnen in den Gemeinden Gusborn, Langendorf und Neu Darchau in den
Jahren 2021 und 2022 Gaskonzessionsverfahren.
Bei dem Verfahren
handelt es sich um ein rechtlich kompliziertes Verfahren bei dem viele
Entscheidungen genauestens beachtet werden müssen. Durch die vergangenen
Verfahren der Gemeinden Damnatz, Karwitz, Zernien und auch der Stadt Dannenberg
(Elbe) wurden wir hier rechtlich durch die Kanzlei Boos, Hummel und Wegerich
(BH&W) aus Berlin begleitet, so dass die Verfahren bis dato (Stadt Dannenberg
ist noch nicht abgeschlossen) ohne Komplikationen abgeschlossen werden konnten.
Auch in den
anstehenden Verfahren halte ich eine entsprechende rechtliche Unterstützung für
unabdingbar. Mit dem Ziel, die anfallenden Kosten auf mehrere
Konzessionsverfahren/Gemeinden aufteilen zu können, wurde in vorheriger
Abstimmung mit den Bürgermeistern 4 Kanzleien angeschrieben und Angebote
eingeholt. Von zwei Kanzleien wurden Angebote hereingereicht und zwei haben
schriftlich bzw. fernmündlich mitgeteilt, keine Angebote abzugeben.
Unter
Berücksichtigung, dass sich mind. 2 Interessenten um die Konzession für das
Gasnetz bewerben, hat sich das Angebot der Kanzlei Boss Hummel und Wegerich mit
Kosten von ca. 18.600 EUR/netto als das günstigere Angebot herausgestellt. Auch
der Stundensatz der Kanzlei BH&W ist mit 200 EUR/netto der günstigere.
Eine gerechte
Aufteilung, sofern alle Gemeinden der gemeinsamen rechtlichen Begleitung des
Verfahrens durch die Kanzlei BH&W zustimmen, würde auf Grundlage der
erwirtschafteten Konzessionsentgelte 2019 bzw. 2020 (soweit abgerechnet) erfolgen
und sich wie folgt darstellen:
Er bittet den Rat
um Zustimmung zur geplanten rechtlichen Begleitung.
Rh Thiele fragt, ob
die angegebenen Kosten die gängigen Kosten einer rechtlichen Begleitung darstellen.
Herr Pauls bejaht
dies, auf den ersten Blick wirke zwar das andere Angebot deutlich günstiger,
jedoch würden dort noch diverse Einzelschritte nach Stundenlohn abgerechnet
werden, was es auf den zweiten Blick deutlich teurer machen wird.
Rh Grunzke möchte
wissen für welchen Zeitraum der neue Gaskonzessionsvertrag abgeschlossen wird,
damit die aufgewendeten Kosten auch in einer Relation stehen.
Herr Pauls erklärt,
dass die maximale Laufzeit von 20 Jahren festgesetzt wird, um die Kosten in ein
vernünftiges Verhältnis zu setzen.
Rh Grunzke fragt,
ob man nicht eine Klausel zur stillschweigenden Verlängerung in den Vertrag
aufnehmen kann, damit man nicht in 20 Jahren wieder eine solche Summe
aufbringen muss.
Dies ist laut Herrn
Pauls nicht möglich, um Monopolgeschäfte zu vermeiden. Es kann nur die maximale
Laufzeit von 20 Jahren ausgeschöpft werden.
Stellv. Bgmin
Gröning möchte wissen, ob die Gemeinde Jameln im Falle der Ablehnung einer der
anderen beteiligten Gemeinden sich ggfs. mit anderen Mitgliedsgemeinden der
Samtgemeinde Elbtalaue zusammenschließen könnte, um die Kosten zu verringern.
Herr Pauls würde in
einem solchen Fall die Gemeinden neu aufteilen und eine neue Vorlage mit den
neusten Informationen anfertigen.
Der Rat der
Gemeinde Jameln fasst folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Jameln stimmt, vorbehaltlich der Zustimmung aller betroffenen
Gemeinden, einer gemeinsamen rechtlichen Verfahrensbegleitung in den
Gaskonzessionsverfahren mit der Kanzlei Boss Hummel & Wegerich zu.