Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

Herr Pauls erläutert, dass in der Gemeinde Jameln der Gaskonzessionsvertrag für das Gemeindegebiet am 15.02.2024 ausläuft.

Ein Konzessionsverfahren beginnt frühestens 3 Jahre vor Ablauf und damit im Jahre 2021.

Neben der Gemeinde Jameln beginnen in den Gemeinden Gusborn, Langendorf und Neu Darchau in den Jahren 2021 und 2022 Gaskonzessionsverfahren.

Bei dem Verfahren handelt es sich um ein rechtlich kompliziertes Verfahren bei dem viele Entscheidungen genauestens beachtet werden müssen. Durch die vergangenen Verfahren der Gemeinden Damnatz, Karwitz, Zernien und auch der Stadt Dannenberg (Elbe) wurden wir hier rechtlich durch die Kanzlei Boos, Hummel und Wegerich (BH&W) aus Berlin begleitet, so dass die Verfahren bis dato (Stadt Dannenberg ist noch nicht abgeschlossen) ohne Komplikationen abgeschlossen werden konnten.

 

Auch in den anstehenden Verfahren halte ich eine entsprechende rechtliche Unterstützung für unabdingbar. Mit dem Ziel, die anfallenden Kosten auf mehrere Konzessionsverfahren/Gemeinden aufteilen zu können, wurde in vorheriger Abstimmung mit den Bürgermeistern 4 Kanzleien angeschrieben und Angebote eingeholt. Von zwei Kanzleien wurden Angebote hereingereicht und zwei haben schriftlich bzw. fernmündlich mitgeteilt, keine Angebote abzugeben.

 

Unter Berücksichtigung, dass sich mind. 2 Interessenten um die Konzession für das Gasnetz bewerben, hat sich das Angebot der Kanzlei Boss Hummel und Wegerich mit Kosten von ca. 18.600 EUR/netto als das günstigere Angebot herausgestellt. Auch der Stundensatz der Kanzlei BH&W ist mit 200 EUR/netto der günstigere.

 

Eine gerechte Aufteilung, sofern alle Gemeinden der gemeinsamen rechtlichen Begleitung des Verfahrens durch die Kanzlei BH&W zustimmen, würde auf Grundlage der erwirtschafteten Konzessionsentgelte 2019 bzw. 2020 (soweit abgerechnet) erfolgen und sich wie folgt darstellen:

 

Er bittet den Rat um Zustimmung zur geplanten rechtlichen Begleitung.

 

Rh Thiele fragt, ob die angegebenen Kosten die gängigen Kosten einer rechtlichen Begleitung darstellen.

 

Herr Pauls bejaht dies, auf den ersten Blick wirke zwar das andere Angebot deutlich günstiger, jedoch würden dort noch diverse Einzelschritte nach Stundenlohn abgerechnet werden, was es auf den zweiten Blick deutlich teurer machen wird.

 

Rh Grunzke möchte wissen für welchen Zeitraum der neue Gaskonzessionsvertrag abgeschlossen wird, damit die aufgewendeten Kosten auch in einer Relation stehen.

 

Herr Pauls erklärt, dass die maximale Laufzeit von 20 Jahren festgesetzt wird, um die Kosten in ein vernünftiges Verhältnis zu setzen.

 

Rh Grunzke fragt, ob man nicht eine Klausel zur stillschweigenden Verlängerung in den Vertrag aufnehmen kann, damit man nicht in 20 Jahren wieder eine solche Summe aufbringen muss.

 

Dies ist laut Herrn Pauls nicht möglich, um Monopolgeschäfte zu vermeiden. Es kann nur die maximale Laufzeit von 20 Jahren ausgeschöpft werden.

 

Stellv. Bgmin Gröning möchte wissen, ob die Gemeinde Jameln im Falle der Ablehnung einer der anderen beteiligten Gemeinden sich ggfs. mit anderen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Elbtalaue zusammenschließen könnte, um die Kosten zu verringern.

 

Herr Pauls würde in einem solchen Fall die Gemeinden neu aufteilen und eine neue Vorlage mit den neusten Informationen anfertigen.

 

Der Rat der Gemeinde Jameln fasst folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Jameln stimmt, vorbehaltlich der Zustimmung aller betroffenen Gemeinden, einer gemeinsamen rechtlichen Verfahrensbegleitung in den Gaskonzessionsverfahren mit der Kanzlei Boss Hummel & Wegerich zu.