Sitzung: 15.07.2021 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0101/2021
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der zukünftigen Eigentümerin des Flurstückes 24/21, Flur 1, der Gemarkung
Hitzacker (Weinbergsweg 7/9) vor. Der Antrag nebst Lageplan ist der Vorlage als
Anlage I (Seiten 1 und 2) beigefügt.
Im Zuge der
Vertragsverhandlungen zum Erwerb des Flurstückes ist festgestellt worden, dass
das Grundstück derzeit im rechtlichen Sinne nicht erschlossen ist. Der
Weinbergsweg ist lediglich als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbindung
„Fußweg“ gewidmet. Die Zufahrt zu dem Grundstück wird gegenwärtig seitens der
Stadt Hitzacker (Elbe) lediglich geduldet. Zur Herstellung der gesicherten
Erschließung ist eine Wegebaulast auf dem Weinbergsweg bis zur
Grundstückszufahrt zur Hausnummer 7/9 einzutragen. Als Anlage II ist der
Vorlage ein Lageplan mit Einzeichnung der betroffenen Fläche des Weinbergsweges
beigefügt. Mit der zukünftigen Eigentümerin ist eine Vereinbarung über die
Unterhaltung des betroffenen Wegeabschnittes abzuschließen.
Die Kosten für die
Eintragung sind von der Antragstellerin zu übernehmen.
Nach Vortrag von FBL Hesebeck fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) entsprechend den Empfehlungen des BPSUH und der Verwaltungsausschusses folgenden
Beschluss:
Es wird zugunsten
des Flurstückes 24/21, Flur 1 der Gemarkung Hitzacker eine Wegebaulast auf den
Flurstücken 3/28, 24/23, 22/8 und 91/14, Flur 1 der Gemarkung Hitzacker
eingetragen. Über die Unterhaltung des von der Wegebaulast betroffenen
Bereiches der Flurstücke 3/28, 24/23,22/8 und 91/14 wird eine gesonderte
Vereinbarung geschlossen.