Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag der zukünftigen Eigentümerin des Flurstückes 24/21, Flur 1, der Gemarkung Hitzacker (Weinbergsweg 7/9) vor. Der Antrag nebst Lageplan ist der Vorlage als Anlage I (Seiten 1 und 2) beigefügt.

Im Zuge der Vertragsverhandlungen zum Erwerb des Flurstückes ist festgestellt worden, dass das Grundstück derzeit im rechtlichen Sinne nicht erschlossen ist. Der Weinbergsweg ist lediglich als öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbindung „Fußweg“ gewidmet. Die Zufahrt zu dem Grundstück wird gegenwärtig seitens der Stadt Hitzacker (Elbe) lediglich geduldet. Zur Herstellung der gesicherten Erschließung ist eine Wegebaulast auf dem Weinbergsweg bis zur Grundstückszufahrt zur Hausnummer 7/9 einzutragen. Als Anlage II ist der Vorlage ein Lageplan mit Einzeichnung der betroffenen Fläche des Weinbergsweges beigefügt. Mit der zukünftigen Eigentümerin ist eine Vereinbarung über die Unterhaltung des betroffenen Wegeabschnittes abzuschließen.

Die Kosten für die Eintragung sind von der Antragstellerin zu übernehmen.

 

Nach Vortrag von FBL Hesebeck fasst der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) entsprechend den Empfehlungen des BPSUH und der Verwaltungsausschusses folgenden


Beschluss:

Es wird zugunsten des Flurstückes 24/21, Flur 1 der Gemarkung Hitzacker eine Wegebaulast auf den Flurstücken 3/28, 24/23, 22/8 und 91/14, Flur 1 der Gemarkung Hitzacker eingetragen. Über die Unterhaltung des von der Wegebaulast betroffenen Bereiches der Flurstücke 3/28, 24/23,22/8 und 91/14 wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.