Sitzung: 13.07.2021 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 30/0208/2021
Sachverhalt:
Rh Herzog hat für
die SOLI Fraktion folgenden Antrag gestellt:
Reithalle
Prabsdorf: Planung bis es paßt an Gremien vorbei?
Beim
zeitlichen Ablauf des Projektes Reithalle Prabsdorf hat die Antwort der
Kreisverwaltung auf die Anfrage der SOLI-Kreistagsfraktion etliche
Ungereimtheiten aufgezeigt. Die Dannenberger Gremien wurden offenbar nicht
informiert über diverse Änderungen und Zwischenschritte. Die Verwaltung wird
aufgefordert, einen lückenlosen Ablauf von Antragstellungen, Gremienberatungen,
Veränderungen der Projektes darzustellen. Außerdem ist darzulegen, wann die
Verwaltung (wer genau) über welche Auskunftserteilungen, Entscheide etc.
seitens des Landkreise informiert wurde und wie sie die an die politischen
Gremien weitergegeben hat. Kurt Herzog
Antwort der
Verwaltung:
Zur zeitlichen
Abfolge:
Am 14.12.20 wurde
der Antrag auf Bauleitplanung zur Errichtung einer Reitanlage in Prabstorf bei
der Stadt Dannenberg (Elbe) ohne Detailangaben über konkrete Lage und Nutzungen
gestellt. Der Antrag wurde am 11.01.21 durch eine Erläuterung und einen
Lageplan mit einer geplanten Nutzung auf der Waldfläche ergänzt. Da die
Verwaltung davon ausgegangen ist, dass diese Planung aufgrund der
Waldeigenschaft der Fläche nicht genehmigungsfähig ist, wurde die Planung auf
die Grünlandfläche verschoben. Mit dieser Änderung wurde der Antrag im Rahmen
des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan (Sitzungsvorlage
30/0010/2021) in die Gremien UBD (18.02.21), VAD (01.03.21), StRD (11.03.21)
und im Rahmen des Änderungsbeschlusses für den Flächennutzungsplan
(Sitzungsvorlage 30/0018/2021) in den BÖVEE (25.03.21), SgAE (22.04.21) und
SgRE (geplant 08.06.21) eingebracht.
Zwischenzeitlich
hat die Antragstellerin die Verwaltung über den Schriftverkehr mit dem Landkreis
aus Dezember 2020/Januar 2021 informiert. Der Landkreis hat eine
Nutzungsuntersagung und eine Rückbauverpflichtung für die nicht genehmigten
Nutzungen angekündigt. Seitens des Landkreises wurde vorgeschlagen, eine
Bauvoranfrage zur Genehmigungsfähigkeit aufgrund einer möglicherweise
bestehenden Privilegierung zu stellen.
Auf Grund des
Antrages auf Durchführung einer Bauleitplanung und der laufenden Beratungen in
den Gremien der Stadt und der Samtgemeinde wurde auf eine Rückbauverpflichtung
verzichtet. Noch mit Schreiben vom 23.02.21 hat der Landkreis darauf
hingewiesen, dass die Baumaßnahe nach jetziger Rechtslage unzulässig ist und
die Nutzung bis zur Genehmigung unzulässig und damit untersagt wird.
Aufgrund der
Betriebsbeschreibung wurde eine Privilegierung und somit eine Genehmigung gem.
§ 35 Abs. Abs. 1 Nr.1 BauGB als
unwahrscheinlich angesehen. Aus dem Schriftverkehr war auch nicht ersichtlich,
dass eine Genehmigungsfähigkeit gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB für sonstige Vorhaben im
Einzelfall bestehen könnte. Daher wurden die Beratungen zu den
Bauleitplanverfahren nicht zurückgestellt. Die Antragstellerin hat über die
Bauvoranfrage in der UBD Sitzung am 18.02.21 kurz berichtet.
Am 26.04.21 wurde
die Verwaltung überraschend telefonisch darüber informiert, dass ein positiver
Bauvorbescheid möglich ist, der dann auch am 27.04.21 erteilt worden ist.
Darüber wurde am 11.05.21 im UBD berichtet.
Ein positiver
Bauvorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung. Um einen Bauantrag stellen zu
können, ist zunächst eine FFH-Vorprüfung und entsprechende Kartierungen
erforderlich. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.
Der Bauvorbescheid
beinhaltet keine öffentliche, sondern eine rein private Reitanlage. Der Stadt
Dannenberg steht es frei, unabhängig vom Bauvorbescheid Bauleitplanung zu
betreiben. Da die Genehmigungsfähigkeit aber nur für eine private Anlage
beschieden worden ist, wird eine Beschränkung mit Hilfe der Bauleitplanung
nicht für erforderlich angesehen.
Richtigstellung:
Rh Herzog hat in
der Anfrage der SOLI für die Kreistagssitzung am 17.05.21, auf dessen
Beantwortung sich im vorliegenden Antrag bezogen wird, dargestellt, dass die
Dannenberger Verwaltung die Aussage getroffen hätte, das Vorhaben sei trotz der
Festlegungen im RROP als Vorranggebiet für Natur- und Landschaft möglich und
dies hätten UNB und Bauaufsicht des Landkreises bestätigt.
Eine solche Aussage
wurde nicht getroffen. Es wurde erläutert, dass die Frage der
Genehmigungsfähigkeit im Vorranggebiet Natur- und Landschaft im
Bauleitplanverfahren geklärt und abgewogen wird (siehe Niederschrift zur
UBD Sitzung UBD/X/28 vom 18.02.21)
Beide angedachten
Flächen (Grünland und Waldfläche) liegen im Außenbereich. Es handelt sich um
zwei Bereich auf demselben Grundstück.
Seitens der
Verwaltung ist davon ausgegangen worden, dass eine Genehmigungsfähigkeit ohne
Bauleitplanung nicht besteht (siehe Erläuterung oben). Am 11.05.21 wurde
lediglich über den positiven Bauvorbescheid des Landkreises berichtet, der eine
Genehmigungsfähigkeit trotz Lage im Außenbereich auf der Waldfläche
bescheinigt, wenn u.a. eine Ersatzaufforstung erfolgt.
Rh Herzog erläutert
seinen Antrag. Er führt Argumente auf, die für ihn ausschlaggebend für diesen
Antrag waren. Auch wenn es derzeit eine Bauvoranfrage gibt, die mit Auflagen versehen
sind, die umsetzbar sind, erklärt er für die SOLi-Fraktion die Ablehnung des
ganzen Projektes. Eine Reithalle müsse nicht in jedem Ortsteil vorhanden sein.
Zudem gibt es ein Veto einiger Dorfbewohner, die unter anderem zunehmenden
Verkehr in der Ortslage befürchten. Einwohner, die gegen das Projekt sind,
hätten keine Möglichkeiten, sich gegen ein solches Projekt zu wehren bzw. ihr
Veto einzulegen. Im Laufe seiner Recherchen habe er ferner festgestellt, dass
die Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden nicht zielführend ist.
Die SOLi-Fraktion beantragt daher, die
Bauleitplanung fortzuführen und eine entsprechende Veränderungssperre auf den
Weg zu bringen. Damit sollen eine schleichend kommende öffentliche Nutzung
sowie ein zunehmend belastender Verkehr in der Ortslage verhindert werden.
Rh Siemke spricht
sich klar gegen diesen Antrag aus. Die Vorgehensweise der Bauwilligen ist eine
völlig normale. Die zuständigen Behörden haben entsprechend der bestehenden
Gesetzeslage und der Vorschriften die Anträge geprüft. Es liegt inzwischen eine
positive Bauvoranfrage vor. Ihm erschließt es sich nicht, warum dieser Vorgang
nunmehr von der SOLi skandaliert wird.
Rh Schwidder
bekundet die Skepsis der SPD-Fraktion in dieser Angelegenheit. Diese ist in
erster Linie durch die Nähe des Projektes zur Alten Jeetzel begründet. Aus
diesem Grund hält er ein breit aufgestelltes Genehmigungsverfahren für zwingend
notwendig, um allen Beteiligten die Möglichkeit zu geben, sich zu diesem
Projekt zu äußern. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sei bei einem solchen Projekt
nicht auszuschließen.
Rh Herzog merkt
nochmal an, dass eine Veränderungssperre ein wesentliches Steuerelement des
Rates ist, Prozesse in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Rh Siemke beton
erneut, dass die Stadt Dannenberg/E. durchaus ein solches Element nutzen könne,
um für entsprechende Stadtentwicklungen strategisch vorgehen zu können.
Jedoch eine
Veränderungssperre zu erlassen, um einen möglichen Kleinkrieg in einem Dorf zu
lösen, sei weitaus keine Zielrichtung.
Daher plädiert er
dafür, den Antrag abzulehnen.
StDir Meyer
erläutert, dass eine Veränderungssperre zielführend sein muss. Sie muss auch
einen konkreten Inhalt haben. Diese muss entsprechend in den Gremien vorberaten
werden und letztlich in Form einer Satzung erlassen werden. Er hegt die
Zweifel, dass dieses Vorgehen sinnvoll erscheint, wo doch bereits ein positiver
Bauvorbescheid vorliegt, der nach derzeitigem Planungsrecht geprüft ist.
Rh Herzog bleibt
bei seinem Ansinnen und formuliert seinen erneuten Antrag, dass der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) für den
Bereich Prabstorf eine Veränderungssperre erlässt.
Bgm Voß lässt über
den Antrag abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Dannenberg (Elbe) beschließt, für den Bereich Prabstorf eine Veränderungssperre
zu erlassen.