Sachverhalt:

 

Im Zuge der Vermessung der Umringsgrenze und der Aufstellung einer neuen Flureinteilung wurde festgestellt, dass der Verlauf der Gemeindegrenze entlang des Grenzgrabens Schaafhausen-Breese vom tatsächlichen Gewässerverlauf abweicht. Weiterhin wurde dabei festgestellt, dass der westliche Graben entlang der Jeetzel, losgelöst von den restlichen baulichen Anlagen, zu einem anderen Gemeindegebiet gehört.

Gemeindegrenzen können gemäß § 58 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durch den Flurbereinigungsplan geändert werden, wenn es für die Flurbereinigung zweckmäßig ist. Diese Zweckmäßigkeit ist im vorliegenden Fall gegeben. Für die Änderung ist die Zustimmung der Gemeinde notwendig.

Die Gemeinde Jameln hat in Ihrer Sitzung am 09.06.2021 bereits die Zustimmung gegeben.

Die Stadt Dannenberg (Elbe) erhält im Zuge der Umgemeindung eine Fläche von 0,8279 ha dazu.

 

Weitere Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 – 5 der Vorlage zu entnehmen.

Die Anlage b) - 12 Auszüge aus der Liegenschaftskarte 1: 1000 - sind im Ratsinformationssystem einzusehen.

 

 

Fachbereichsleiter Hesebeck erläutert den Sachverhalt und merkt an, dass der Fachausschuss UBD und auch der Verwaltungsausschuss hierzu eine positive Beschlussempfehlung abgegeben haben.

 

Rh Schwidder fragt an, wie die Zielperspektive hinsichtlich der Brücken in diesem Gebiet sei.

 

Fachbereichsleiter Hesebeck teilt mit, dass der Rat seinerzeit beschlossen habe, keine Beiträge zu erheben. Im Zuge dessen ist vereinbart worden, dass die Bückauer Brücke seitens des Jeetzeldeichverbandes saniert wird, bevor sie auf den Straßenbaulastträger (Stadt Dannenberg/E.) übertragen wird. Die Sovener Brücke wird seitens der Stadt Dannenberg /E. saniert. Maßnahmenbeginn für beide Brücken ist voraussichtlich noch in diesem Jahr.

 

 

 

 


Beschluss:

Die Umgemeindung wird beschlossen.