Sitzung: 15.06.2021 Ausschuss für Jugend, Betreuung, Senioren, Migration, Bildung und Büchereien der Samtgemeinde Elbtalaue
FDL
Scharf informiert den Ausschuss, dass im Rahmen eines Investitionsprogrammes
zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsschulen und
Ganztagsbetreuung der Bund eine Beteiligung in Form von Finanzhilfen in Höhe
von 3,5 Milliarden Euro beschlossen hat.
Die
Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen, welcher
zunächst bis 2025 umgesetzt werden sollte wurde in Gänze auf 2029/30
verschoben. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll dieser Anspruch beginnend mit der
Klassenstufe 1 umgesetzt werden. Die Klassenstufen 2-4 folgen in den weiteren
Jahren.
An den
Grundschulen an der Göhrde und Gusborn wurde bereits ein Betreuungsbedarf der
offenen Ganztagsschule angemeldet und auch für die GS Göhrde erfolgreich
umgesetzt. Die Eltern und Erziehungsberechtigen nehmen diese Art der
Nachmittagsbetreuung sehr gerne in Anspruch.
An der
GS Gusborn findet die Betreuung am Freitag lediglich bis 13.40 Uhr statt. Diese
Zeiten sind in Abstimmung mit den Eltern zunächst auch ausreichend. Eine
Betreuung bis 15.00/15.30 Uhr wäre wünschenswert. Hierfür konnte jedoch keine
qualifizierte Kraft gefunden werden.
Auch
eine Ferienbetreuung insbesondere für Schulanfänger kann nicht angeboten
werden, da sich dafür nicht genügend geeignete Fachkräfte gemeldet haben.