FDL Scharf informiert den Ausschuss, dass im Rahmen eines Investitionsprogrammes zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsschulen und Ganztagsbetreuung der Bund eine Beteiligung in Form von Finanzhilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro beschlossen hat.

Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen, welcher zunächst bis 2025 umgesetzt werden sollte wurde in Gänze auf 2029/30 verschoben. Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll dieser Anspruch beginnend mit der Klassenstufe 1 umgesetzt werden. Die Klassenstufen 2-4 folgen in den weiteren Jahren.

 

An den Grundschulen an der Göhrde und Gusborn wurde bereits ein Betreuungsbedarf der offenen Ganztagsschule angemeldet und auch für die GS Göhrde erfolgreich umgesetzt. Die Eltern und Erziehungsberechtigen nehmen diese Art der Nachmittagsbetreuung sehr gerne in Anspruch.

An der GS Gusborn findet die Betreuung am Freitag lediglich bis 13.40 Uhr statt. Diese Zeiten sind in Abstimmung mit den Eltern zunächst auch ausreichend. Eine Betreuung bis 15.00/15.30 Uhr wäre wünschenswert. Hierfür konnte jedoch keine qualifizierte Kraft gefunden werden.

Auch eine Ferienbetreuung insbesondere für Schulanfänger kann nicht angeboten werden, da sich dafür nicht genügend geeignete Fachkräfte gemeldet haben.