Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Der Vorlage liegt der Antrag der SOLI-Fraktion mit obenstehendem Beschlussvorschlag und Sachverhaltsdarstellung bei.

 

Rh Herzog erläutert ausführlich den Antrag und weist nochmals darauf hin, dass trotz der eindeutigen Beschluss- und Auftragslagen für eine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin in der letzten Zeit immer wieder eine Umfahrung von Neu Darchau thematisiert wird.

 

SgBgm Meyer verweist auf den Beschluss des Samtgemeinderates vom 18.12.2008 mit dem, trotz kontroverser Diskussion, dem damals vorliegenden Vertrag zugestimmt worden ist und darauf, dass beide vorliegenden Gerichtsentscheidungen keinen Verstoß des Vertrages feststellen. Die Gerichtsentscheidungen (Verwaltungsgericht Lüneburg vom 16.12.2020 und Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 27.01.2021) und die Stellungnahme des Landkreises Lüneburg vom 27.01.2021 sind den Ratsmitgliedern mit E-Mail vom 01.07.2021 zugesandt worden. Das Gericht sieht zurzeit keine rechtlichen Grundlagen für die Aufkündigung des Vertrages und hat darauf hingewiesen, dass die öffentlichen und privaten Belange im Planfeststellungsverfahren abzuarbeiten sind.

 

Rh Herzog trägt vor, dass es nicht um eine Kündigung des Vertrages geht, sondern um die auch vom Gericht aufgezeigte Möglichkeit einer Untersagung der Maßnahmendurchführung. Für ihn sind die Beschlüsse und Verwaltungsaufträge eindeutig. Er weist darauf hin, dass weitere Abstimmungen von der Verwaltungsführung eigenständig und ohne die Information der Gremien und ohne die Einholung weiterer Gremienbeschlüsse durchgeführt worden sind.

 

Rh Siebolds trägt vor, dass in dem bestehenden Vertrag nur Neu Darchau steht und der Vertrag dahingehend gelesen werden kann, dass eine Durchschneidung von Neu Darchau und Katemin möglich wäre. In den Beratungen ging es aber immer eine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin. Die Bürger haben sich eindeutig für eine Umfahrung von Katemin ausgesprochen. Ihm fehlt die Kommunikation zwischen der Verwaltung und den Gremien und die Information der Bürger. Er spricht sich dafür aus, ein klares Signal zu setzen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen, weil der Vertrag anders ausgeführt ist als die politische Absicht.

 

Rh Bodendieck trägt vor, dass er bei den damaligen Sitzungen in Breese in der Marsch und in Neu Darchau anwesend war und dass mit der Umfahrung immer der ganze Ort gemeint war.

 

Rh Beckmann weist darauf hin, dass seit dem Beschluss 15 Jahre vergangen sind und der Lkw-Verkehr stark zugenommen hat. Er hält es für verantwortungslos diesen gesundheitsgefährdenden Lkw-Verkehr durch die Ortslage zu führen. Eine Zustimmung der SPD-Fraktion wird nur bei einer Umfahrung von Katemin erfolgen.

 

SgBgm Meyer verweist zum Antrag 1 von Rh Herzog nochmals auf den Samtgemeinderatsbeschluss vom 18.12.2008: „Die Samtgemeinde Elbtalaue stimmt keinem Abzweig von der Brücke in die Hauptstraße in Neu Darchau und keiner Verkehrsführung durch den OT. Katemin zu (14 Ja- und 17 Nein-Stimmen)“ und weist darauf hin, dass eine inhaltliche Beratung in den Gremien (BÖVEE/SgA) stattgefunden hat.

 

Rh Herzog liest den Beschluss zu seinem 2. Antrag dieser Sitzung vor „Sollte der Landkreis Lüneburg die Ortsumfahrung Neu Darchau nicht planen, ausschreiben oder bauen versagt die Samtgemeinde Elbtalaue ihre Zustimmung zur Fortführung der Baumaßnahme (14 Ja-, 15 Neinstimmen und 1 Enth.) und erklärt, dass aus einem abgelehnten Antrag keine entgegenstehende positive Interpretation vorgenommen werden kann.

 

Rh Siemke weist darauf hin, dass ein abgeschlossener Vertrag besteht dem der Rat wissentlich zugestimmt hat und fragt, welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ein anders lautender Beschluss hätte.

 

SgBgm Meyer antwortet, dass er die Konsequenzen nicht abschließend beurteilen kann, es aber evtl. zu Schadenersatzansprüchen durch den Landkreis Lüneburg kommen könnte.

 

Rh Herzog erklärt, dass er keine Klage anstrebt, sondern die Umsetzung der Möglichkeiten die von den Gerichten aufgezeigt worden sind.

 

Rh Siebolds bestätigt, dass es nicht um eine Klage geht, sondern um die Unterstützung der Bürger. Er weist darauf hin, dass in der gebildeten Bürgerinitiative Bürger zum Teil mit ihrem privaten Vermögen haften.

 

SgBgm Meyer weist nochmals darauf hin, dass alle privaten und öffentlichen Belange in dem durchzuführenden Planfeststellungsverfahren abgewogen werden müssen.

 

Rh Herzog macht deutlich, dass sein Beschlussvorschlag nicht eine sofortige Untersagung fordert, sondern für den Fall gedacht ist, dass entsprechende Planunterlagen vorgelegt werden.

 

Rh Siemke weist darauf hin, dass ein Beschluss mit dem Begriff Planung zu unbestimmt ist, weil es viele Planungsschritte gibt.

 

Rh Herzog antwortet, dass zu seinem Beschlussvorschlag kein bestimmter Planungsschritt zugrunde gelegt sein muss. Es geht um das Übersenden einer klaren Botschaft an den Landkreis Lüneburg.

 

Rh Beckmann teilt die Meinung von Rh Herzog, dem Landkreis Lüneburg eine entsprechende Botschaft mitzuteilen.

 

Nach Abschluss der Beratung empfiehlt der Ausschuss folgenden

 

 

 


Beschluss:

Der SG-Rat Elbtalaue nimmt das Votum der EinwohnerInnen Neu Darchaus zur Kenntnis und wird das so formulierte Ziel, dass keine Anbindung zur Brücke durch den Ort erfolgen darf, unterstützen.

Der SG-Rat sähe durch mögliche Planungen des Landkreises Lüneburg ohne eine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin §3 Abs (3) Satz 1 der Brückenvereinbarung vom 9.1.2009 verletzt.

Der dort festgelegten Verpflichtung, eine Ortsumfahrung um Neu Darchau zu planen, auszuschreiben und zu bauen käme der LK Lüneburg bei einer Planung mit seinen bisher vorgelegten Trassenführungen für die Anbindung nicht nach.

Der SG-Rat beschließt deshalb für den Fall, dass der Landkreis Lüneburg keine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin planen würde, gemäß Satz 3 in §3 Abs (3) Brückenvereinbarung die Untersagung der Fortführung der Baumaßnahme.

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer Planung ohne die Umfahrung von Neu

Darchau und Katemin diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen.