Sitzung: 06.07.2021 Ausschuss für Bauleitplanung, ÖPNV, Verkehr und Energie der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 3/0190/2021
Der Vorlage liegt
der Antrag der SOLI-Fraktion mit obenstehendem Beschlussvorschlag und
Sachverhaltsdarstellung bei.
Rh Herzog erläutert
ausführlich den Antrag und weist nochmals darauf hin, dass trotz der
eindeutigen Beschluss- und Auftragslagen für eine Umfahrung von Neu Darchau und
Katemin in der letzten Zeit immer wieder eine Umfahrung von Neu Darchau
thematisiert wird.
SgBgm Meyer
verweist auf den Beschluss des Samtgemeinderates vom 18.12.2008 mit dem, trotz
kontroverser Diskussion, dem damals vorliegenden Vertrag zugestimmt worden ist
und darauf, dass beide vorliegenden Gerichtsentscheidungen keinen Verstoß des
Vertrages feststellen. Die Gerichtsentscheidungen (Verwaltungsgericht Lüneburg
vom 16.12.2020 und Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht vom 27.01.2021) und
die Stellungnahme des Landkreises Lüneburg vom 27.01.2021 sind den
Ratsmitgliedern mit E-Mail vom 01.07.2021 zugesandt worden. Das Gericht sieht
zurzeit keine rechtlichen Grundlagen für die Aufkündigung des Vertrages und hat
darauf hingewiesen, dass die öffentlichen und privaten Belange im
Planfeststellungsverfahren abzuarbeiten sind.
Rh Herzog trägt vor, dass
es nicht um eine Kündigung des Vertrages geht, sondern um die auch vom Gericht
aufgezeigte Möglichkeit einer Untersagung der Maßnahmendurchführung. Für ihn
sind die Beschlüsse und Verwaltungsaufträge eindeutig. Er weist darauf hin,
dass weitere Abstimmungen von der Verwaltungsführung eigenständig und ohne die
Information der Gremien und ohne die Einholung weiterer Gremienbeschlüsse
durchgeführt worden sind.
Rh Siebolds trägt vor, dass
in dem bestehenden Vertrag nur Neu Darchau steht und der Vertrag dahingehend
gelesen werden kann, dass eine Durchschneidung von Neu Darchau und Katemin
möglich wäre. In den Beratungen ging es aber immer eine Umfahrung von Neu
Darchau und Katemin. Die Bürger haben sich eindeutig für eine Umfahrung von
Katemin ausgesprochen. Ihm fehlt die Kommunikation zwischen der Verwaltung und
den Gremien und die Information der Bürger. Er spricht sich dafür aus, ein
klares Signal zu setzen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen, weil der
Vertrag anders ausgeführt ist als die politische Absicht.
Rh Bodendieck trägt vor,
dass er bei den damaligen Sitzungen in Breese in der Marsch und in Neu Darchau
anwesend war und dass mit der Umfahrung immer der ganze Ort gemeint war.
Rh Beckmann weist darauf
hin, dass seit dem Beschluss 15 Jahre vergangen sind und der Lkw-Verkehr stark
zugenommen hat. Er hält es für verantwortungslos diesen gesundheitsgefährdenden
Lkw-Verkehr durch die Ortslage zu führen. Eine Zustimmung der SPD-Fraktion wird
nur bei einer Umfahrung von Katemin erfolgen.
SgBgm Meyer verweist zum
Antrag 1 von Rh Herzog nochmals auf den Samtgemeinderatsbeschluss vom
18.12.2008: „Die Samtgemeinde Elbtalaue stimmt keinem Abzweig von der Brücke in
die Hauptstraße in Neu Darchau und keiner Verkehrsführung durch den OT. Katemin
zu (14 Ja- und 17 Nein-Stimmen)“ und weist darauf hin, dass eine inhaltliche
Beratung in den Gremien (BÖVEE/SgA) stattgefunden hat.
Rh Herzog liest den
Beschluss zu seinem 2. Antrag dieser Sitzung vor „Sollte der Landkreis Lüneburg
die Ortsumfahrung Neu Darchau nicht planen, ausschreiben oder bauen versagt die
Samtgemeinde Elbtalaue ihre Zustimmung zur Fortführung der Baumaßnahme (14 Ja-,
15 Neinstimmen und 1 Enth.) und erklärt, dass aus einem abgelehnten Antrag
keine entgegenstehende positive Interpretation vorgenommen werden kann.
Rh Siemke weist darauf hin,
dass ein abgeschlossener Vertrag besteht dem der Rat wissentlich zugestimmt hat
und fragt, welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ein anders
lautender Beschluss hätte.
SgBgm Meyer antwortet, dass
er die Konsequenzen nicht abschließend beurteilen kann, es aber evtl. zu
Schadenersatzansprüchen durch den Landkreis Lüneburg kommen könnte.
Rh Herzog erklärt, dass er
keine Klage anstrebt, sondern die Umsetzung der Möglichkeiten die von den
Gerichten aufgezeigt worden sind.
Rh Siebolds bestätigt, dass
es nicht um eine Klage geht, sondern um die Unterstützung der Bürger. Er weist
darauf hin, dass in der gebildeten Bürgerinitiative Bürger zum Teil mit ihrem
privaten Vermögen haften.
SgBgm Meyer weist nochmals
darauf hin, dass alle privaten und öffentlichen Belange in dem durchzuführenden
Planfeststellungsverfahren abgewogen werden müssen.
Rh Herzog macht deutlich,
dass sein Beschlussvorschlag nicht eine sofortige Untersagung fordert, sondern
für den Fall gedacht ist, dass entsprechende Planunterlagen vorgelegt werden.
Rh Siemke weist darauf hin,
dass ein Beschluss mit dem Begriff Planung zu unbestimmt ist, weil es viele
Planungsschritte gibt.
Rh Herzog antwortet, dass
zu seinem Beschlussvorschlag kein bestimmter Planungsschritt zugrunde gelegt
sein muss. Es geht um das Übersenden einer klaren Botschaft an den Landkreis
Lüneburg.
Rh Beckmann teilt die
Meinung von Rh Herzog, dem Landkreis Lüneburg eine entsprechende Botschaft
mitzuteilen.
Nach Abschluss der Beratung
empfiehlt der Ausschuss folgenden
Beschluss:
Der SG-Rat Elbtalaue nimmt das Votum der EinwohnerInnen Neu Darchaus zur
Kenntnis und wird das so formulierte Ziel, dass keine Anbindung zur Brücke
durch den Ort erfolgen darf, unterstützen.
Der SG-Rat sähe durch mögliche Planungen des Landkreises Lüneburg ohne
eine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin §3 Abs (3) Satz 1 der
Brückenvereinbarung vom 9.1.2009 verletzt.
Der dort festgelegten Verpflichtung, eine Ortsumfahrung um Neu Darchau zu
planen, auszuschreiben und zu bauen käme der LK Lüneburg bei einer Planung mit
seinen bisher vorgelegten Trassenführungen für die Anbindung nicht nach.
Der SG-Rat beschließt deshalb für den Fall, dass der Landkreis Lüneburg
keine Umfahrung von Neu Darchau und Katemin planen würde, gemäß Satz 3 in §3
Abs (3) Brückenvereinbarung die Untersagung der Fortführung der Baumaßnahme.
Die Verwaltung wird beauftragt, für den Fall einer Planung ohne die
Umfahrung von Neu
Darchau und Katemin diesen Beschluss unverzüglich umzusetzen.