Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 9, Enthaltungen: 0

 

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt. Der Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung des Rates am 17.09.2020 beraten und abgelehnt.

Der Verwaltungsausschuss hat den Ausbau in seiner vorherigen Sitzung mit 1 Stimme bei 2 Gegenstimmen abgelehnt.

Es erfolgt nochmals die Wiedervorlage, da eine Erneuerung s.E. notwendig ist. Die Ablehnung erfolgte aufgrund der Tatsache, dass der Ausbau des Gehweges in einer Mindestbreite von 1,80 m notwendig ist, er jedoch die Breite von 1 m für ausreichend hält.

Siehe Vorlage 30/0129/2020

Es ist noch darüber zu entscheiden, in welcher Variante der Gehweg in dem betreffenden Bereich ausgebaut werden soll.

Hinweis der Samtgemeindeverwaltung: Gem. Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt 2006) ist bei einem Gehwegneubau eine Mindestbreite von 1,80m einzuhalten. Diese Vorgabe wird bei beiden Varianten nicht erfüllt.

Stellv. Bgm Beutler spricht sich gegen den Ausbau des Gehweges in der vorgestellten Form aus. Zum einen wird bei beiden vorgestellten Varianten die vorgegebene Mindestbreite nicht eingehalten. Das hält er gesetzlich für nicht vertretbar. Und zum anderen wird der Straßenrand nur von einigen wenigen Menschen genutzt. Selbst das Verkehrsaufkommen in dieser Straße hält sich in Grenzen.  Eine Herrichtung mit Mineralgemisch, wie sie auch bisher erfolgt ist, hält er für ausreichend.

Rh Gleitze weist erläutert kurz die angesprochene Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen und ist der Ansicht, dass man sich auch hieran halten sollte.

Bgm Schulz stellt fest, dass seinerzeit der Gehweg im Bebauungsplan so vorgesehen war, es jedoch nie zur Durchführung kam. Bei der Breitbandverlegung kam es nun dazu, dass im Weg bei der Wiederherstellung einige Lunken entstanden sind.

Stellv. Bgm K. Schulz hält eine Ausbesserung mit Mineralgemisch zum einen für kostengünstiger und zum anderen für ausreichend.

 

Es entsteht eine rege Diskussion.

 

Bgm Schulz stellt den Antrag, den Gehweg in einer Breite von 1 m entgegen der gesetzlichen Bestimmung auszubauen. Der Antrag wird mit 1 Stimme bei 9 Gegenstimmen abgelehnt.

 

Gemäß Empfehlung des Verwaltungsausschusses fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 

 

 

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Zernien lehnt den Ausbau des Gehweges Knüttberge mit 9 Stimmen bei einer Gegenstimme ab.

Es soll lediglich eine Reparatur mit Mineralgemisch erfolgen.