Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

Ursula Fallapp erläutert:

 

Die Stadt Hitzacker (Elbe) erarbeitet in einer interkommunalen Zusammenarbeit mit der Stadt Dannenberg (Elbe) im Rahmen eines Teilprojektes Handlungsstrategien zur Förderung einer bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraumentwicklung in den Ortskernen. Insbesondere soll Wohnraum für junge Familien in der Stadt Hitzacker (Elbe) geschaffen werden. Das Teilprojekt ist eingebettet in ein Leitprojekt der Metropolregion Hamburg unter dem Titel „Wohnen in der Metropolregion Hamburg; bedarfsgerecht, zukunftsfähig, gemeinsam gestalten“. Im Leitprojekt und Teilprojekt stehen Vernetzung, Erfahrungsaustausch und fachliche Begleitung zur Förderung von mehr bedarfsgerechtem Wohnraum im Fokus der Arbeit. Über verschiedene Veranstaltungsformate wurden und werden Wissensträger aus der Region mit den Projektbeteiligten aus neun Teilprojekten auf kommunaler Ebene zusammengebracht. Gemeinsam werden Erkenntnisse aus der konkreten Arbeit vor Ort herausgearbeitet und für die Übertragung in die Region aufbereitet. Die einzelnen Teilprojekte haben unter diesem thematischen Dach eigene inhaltliche Ansätze zum Gegenstand. Diese knüpfen an die spezifischen Problemstellungen und konkreten Herausforderungen vor Ort an.

 

In diesem Zusammenspiel zwischen dem Teilprojekt der Metropolregion und einer weiteren Ausweitung der Sanierung und Schaffung von innerstädtischem Wohnraum, insbesondere für junge Familien, wurde die Kulisse der Städtebauförderungsprogramme von Bund und Land betrachtet.

 

In den vergangenen Monaten zeigte sich im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen dem Leitprojekt der Metropolregion und den in Hitzacker (Elbe) Verantwortlichen, dass eine Städtebaufördermaßnahme für das Förderprogramm „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“ genauer betrachtet werden muss. Ziel des Programmes ist die Anpassung, Stärkung und Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen. Dabei stehen Maßnahmen zur Sicherung und baulichen Ertüchtigung von historischen Gebäuden, zur Qualifizierung öffentlicher Räume, zum Erhalt und Förderung der Nutzungsvielfalt und Versorgungsfunktion, aber auch die wirtschaftliche Profilierung und Standortaufwertung der Stadt Hitzacker (Elbe) im Fokus.

 

Die gesetzlichen Grundlagen des Besonderen Städtebaurechts (§§ 140 ff. BauGB) für die Durchführung der Erarbeitung von „Vorbereitenden Untersuchungen“ für die Festlegung eines möglichen Sanierungsgebietes in der Stadt Hitzacker (Elbe) sind zu beachten. Auf der Grundlage der Ergebnisse einer „Vorbereitenden Untersuchung“ erfolgt im Hinblick auf bestehende städtebauliche Missstände eine Abwägung über das Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme sowie eine Überprüfung und Empfehlung, ob das umfängliche Sanierungsrecht oder die Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren zur Anwendung kommen soll.

 

Gerade im Hinblick darauf, dass in den vergangenen Monaten sehr intensiv an der Entwicklung des Kneippkurortes Hitzacker (Elbe) gearbeitet wurde und weiterhin gearbeitet wird, erscheint die Vorlage einer „Vorbereitenden Untersuchung“ unerlässlich. Dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung sind im vergangenen Jahr umfassende Unterlagen zur Überprüfung des Kneippkurortes vorgelegt worden. Allgemeine Anerkennungsvoraussetzungen zielen auf Straßenverkehr, Lärmschutz, Barrierefreiheit und intakte Gebäudestrukturen ab. Hinsichtlich der barrierefreien Gestaltung verschiedener Bereiche ist der Kurort massiv beeinflusst. Die Städtebauförderungskulisse bietet diesbezüglich Fördergelder zur Konzeptionierung und Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen.

 

Das Zusammenspiel zwischen Tourismus, Kneippkurort, Wohnbauentwicklung in der Metropolregion spiegelt sich auch nach Aussage der Vertreterinnen des Amtes für regionale Landesentwicklung wieder. Eine Programmanmeldung für eine Städtebaufördermaßnahme hat Aussicht auf Erfolg, sofern eine städtebauliche Voruntersuchung vorliegt.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) trifft die Vorbereitungen für „Vorbereitende Untersuchungen“ als Voraussetzung für einen möglichen Aufnahmeantrag für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“.

 

Ursula Fallapp erläutert, dass eine solche Voruntersuchung in Dannenberg gerade abgeschlossen wurde. Sie diente dazu, dass der Aufnahmeantrag für ein Städtebauförderungsprogramm zum 1. Juni gestellt werden konnte.

 

Rh Flindt möchte wissen, warum die Stadt Hitzacker (Elbe) erst jetzt mit einer möglichen Vergabe für eine Voruntersuchung konfrontiert wird. In Dannenberg (Elbe) ist diese bereits abgeschlossen.

Ursula Fallapp erläutert, dass die politischen Fraktionen in Dannenberg beantragt haben, eine Voruntersuchung durchzuführen.

 

Rf Wiehler befürwortet ein Konzept für die weitere Stadtentwicklung in Hitzacker (Elbe). Bisher war ein solches Konzept noch nicht erforderlich. Jetzt müssen die Kurortperspektiven genutzt werden. Mehrere Bereiche in der Stadt haben Sanierungsbedarf.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss für Tourismus, AZH sowie Jugend, Soziales und Kultur des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe) folgenden geänderten

 


Beschluss:

Die Stadt Hitzacker (Elbe) trifft die Vorbereitungen für „Vorbereitende Untersuchungen“ als Voraussetzung für einen möglichen Aufnahmeantrag für das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ und weiteren Programmen.